Abstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM
3066 entstanden aus Vorlage:
OF 202/13 vom
17.04.2014 Betreff: Abstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur
Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach
Der Magistrat wird
gebeten, bei traffiQ auf eine Fahrplananpassung der Buslinie 65 in
Richtung Bad Vilbel hinzuwirken, sodass deren Busse keinen Begegnungsverkehr
mit den in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Busse der Buslinien 65, 29
und 25 zwischen den Haltestellen "Hohe Brück" und "Altes Rathaus" haben. Begründung: Der Fahrplan der Buslinie 65 von Bad Homburg nach Bad
Vilbel ist leider so angelegt, dass deren Busse sich immer wieder mit den
Bussen der in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Buslinien genau im engen
Ortskern von Nieder-Erlenbach begegnen. Hier ein Beispiel: Nach Bad Vilbel fährt der 65er Bus am Rathaus
Nieder-Erlenbach um 15:12 Uhr ab und danach an der Hohen Brück um
15:14 Uhr. Nach Bad Homburg fährt der 65er Bus um 15:13 Uhr an der
Hohen Brück ab und danach um 15:14 Uhr am Rathaus Nieder-Erlenbach.
Dieses Beispiel zeigt, dass es strukturell im
Fahrplan angelegt ist, dass die beiden Busse sich im Erlenbacher Stadtweg
beziehungsweise in der Neuen Fahrt begegnen müssen. Die Straßenbreite dieser
Straßenabschnitte ist zu eng, als dass zwei Busse aneinander vorbeifahren
könnten. Die Folgen sind katastrophal: Die
Busse müssen bei ihrer täglichen, fahrplanmäßigen Begegnung in diesem
Straßenabschnitt auf den Bürgersteig ausweichen, und es entstehen immer wieder
sehr gefährliche Situationen, die bisher nur durch die Umsicht der
Verkehrsteilnehmer und der Anwohner zu keinen Verkehrsunfällen geführt haben.
Auch sind die Busfahrer immer wieder gezwungen, in dem unübersichtlichen
Straßenbereich zu rangieren, wenn sie sich in einer engen Kurve begegnen und
die Situation durch zusätzliche Pkws vor und hinter den Bussen verschärft wird.
Auf diese Weise besteht täglich eine akute Gefährdung für die Anwohner (zum
Beispiel beim Verlassen des Hauses) sowie insbesondere für Fußgänger und
Radfahrer (hier v. a. Schul- und Kindergartenkinder), die in einem Moment der
Busbegegnung auf dem Bürgersteig beziehungsweise am Straßenrand in die
Situation involviert sind. Es besteht dringender Handlungsbedarf, den Fahrplan
entsprechend des Antrags umzugestalten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.06.2014, ST 857
Aktenzeichen: 92 11