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Abstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3066 entstanden aus Vorlage: OF 202/13 vom 17.04.2014 Betreff: Abstimmung des Fahrplans der Buslinie 65 zur Vermeidung von Begegnungsverkehr im Ortskern von Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, bei traffiQ auf eine Fahrplananpassung der Buslinie 65 in Richtung Bad Vilbel hinzuwirken, sodass deren Busse keinen Begegnungsverkehr mit den in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Busse der Buslinien 65, 29 und 25 zwischen den Haltestellen "Hohe Brück" und "Altes Rathaus" haben. Begründung: Der Fahrplan der Buslinie 65 von Bad Homburg nach Bad Vilbel ist leider so angelegt, dass deren Busse sich immer wieder mit den Bussen der in die entgegengesetzte Richtung fahrenden Buslinien genau im engen Ortskern von Nieder-Erlenbach begegnen. Hier ein Beispiel: Nach Bad Vilbel fährt der 65er Bus am Rathaus Nieder-Erlenbach um 15:12 Uhr ab und danach an der Hohen Brück um 15:14 Uhr. Nach Bad Homburg fährt der 65er Bus um 15:13 Uhr an der Hohen Brück ab und danach um 15:14 Uhr am Rathaus Nieder-Erlenbach. Dieses Beispiel zeigt, dass es strukturell im Fahrplan angelegt ist, dass die beiden Busse sich im Erlenbacher Stadtweg beziehungsweise in der Neuen Fahrt begegnen müssen. Die Straßenbreite dieser Straßenabschnitte ist zu eng, als dass zwei Busse aneinander vorbeifahren könnten. Die Folgen sind katastrophal: Die Busse müssen bei ihrer täglichen, fahrplanmäßigen Begegnung in diesem Straßenabschnitt auf den Bürgersteig ausweichen, und es entstehen immer wieder sehr gefährliche Situationen, die bisher nur durch die Umsicht der Verkehrsteilnehmer und der Anwohner zu keinen Verkehrsunfällen geführt haben. Auch sind die Busfahrer immer wieder gezwungen, in dem unübersichtlichen Straßenbereich zu rangieren, wenn sie sich in einer engen Kurve begegnen und die Situation durch zusätzliche Pkws vor und hinter den Bussen verschärft wird. Auf diese Weise besteht täglich eine akute Gefährdung für die Anwohner (zum Beispiel beim Verlassen des Hauses) sowie insbesondere für Fußgänger und Radfahrer (hier v. a. Schul- und Kindergartenkinder), die in einem Moment der Busbegegnung auf dem Bürgersteig beziehungsweise am Straßenrand in die Situation involviert sind. Es besteht dringender Handlungsbedarf, den Fahrplan entsprechend des Antrags umzugestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 857 Aktenzeichen: 92 11