Weitere Verkehrsberuhigung der Niedereschbacher Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.11.2012, OM
1718 entstanden aus
Vorlage: OF 112/13 vom
31.10.2012 Betreff: Weitere Verkehrsberuhigung der
Niedereschbacher Straße Vorgang: OM 1209/12 OBR 13; ST 1189/12 Der Magistrat wird im
Nachgang zur Stellungnahme ST 1189 gebeten, zu folgenden Punkten eine geeignete
Umsetzung vorzunehmen: 1. Der Magistrat hat in der Vorlage ST 1189
zugestimmt, die stark frequentierte Kreuzung Niedereschbacher Straße vs.
Kurmarkstraße/Am Ohlenstück in eine Rechts-vor-Links-Kreuzung umzuwandeln und
in die Tempo-30-Zone zu integrieren. Eine bauliche Umgestaltung der
gefährlichen Kreuzung, u. a. mit rotem Asphalt, wurde jedoch abgelehnt und
kann frühestens ab dem Jahr 2014 aus dem nächsten Haushalt finanziert werden.
Der Magistrat wird daher darum
gebeten, möglichst zeitnah die quadratische Kreuzungsfläche einfach mittels
roter Farbe zu kennzeichnen und mit einer großen weißen 30 km/h-Markierung zu
versehen. 2. Der Magistrat hat in der Vorlage
ST 1189 darauf hingewiesen, dass Rechts-vor-Links-Kreuzungen in Tempo-30-Zonen
nicht mit Straßenmarkierungen nach VwV-StVO (Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung) versehen werden können. Der Magistrat wird daher
gebeten, an den Rechts-vor-Links-Kreuzungen in der Niedereschbacher Straße
einfache visuelle Hilfen in Form einer "gestrichelten" weißen Linie aus weißen
Dreiecken bzw. Rechtecken aufzubringen, um die Vorfahrt der kleinen
einmündenden, schwer einsehbaren Nebenstraßen zu verdeutlichen. Dieses
Hilfsmittel entspricht nicht der VwV-StVO, wird aber in Frankfurt am Main
häufig für diesen Zweck verwendet. Begründung: Der Ortseingangsbereich an der Niedereschbacher
Straße/Kurmarkstraße hat sich zu einer gefährlichen Kreuzung entwickelt: Der
dort ansässige REWE-Markt ist stark frequentiert (auch von Pendlern umliegender
Ortschaften); durch das Neubaugebiet "New-Erlenbach" wird die Kreuzung durch
Pkws deutlich mehr belastet - bei gleichzeitiger verstärkter Nutzung als
Kindergarten- und Schulweg für die dort angesiedelten Familien. Die beantragte
Maßnahme zu 1) ist durch ihre Signalwirkung geeignet, die Kreuzung sicherer zu
machen. Die neue Rechts-vor-Links-Regelung in
der Niedereschbacher Straße wird von vielen Autofahrern auf der breiten
Hauptstraße nicht beachtet. An den kleinen einmündenden Nebenstraßen ist
täglich gefährliche Vorfahrtsnahme zu beobachten. Die vorgeschlagene Maßnahme
zu 2) soll die Verkehrssicherheit erhöhen und die Einhaltung der Verkehrsregeln
(Rechts-vor-Links und Tempo-30-Zone) unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2013, ST 357
Beratung im Ortsbeirat: 13 Aktenzeichen: 32 1