Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST
363
Betreff: Bebauungsplan Nr.
696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 Das Gewerbegebiet Nördlich
Heerstraße ist seit langem ein Standort für Gewerbe des produzierenden Sektors.
Aus diesem Grund wurde es in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm
aufgenommen, das Flächen und Gebiete benennt, in denen das produzierende
Gewerbe geschützt und entwickelt werden soll. Die Ausweisung eines Mischgebiets
im östlichen Teil des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße hätte zur Folge, dass
Gewerbebetriebe des produzierenden Sektors hier nur noch dann zulässig wären,
wenn sie das Wohnen "nicht wesentlich stören" (siehe § 6
Baunutzungsverordnung). Ein großer Teil produzierender oder handwerklich
arbeitender Betriebe wäre dann nicht mehr zulässig, so zum Beispiel
Schreinereien und einige Arten metallverarbeitender Betriebe. Weiterhin ist zu
beachten, dass auch Wohnen in Mischgebieten gegenüber Immissionen durch Verkehr
oder durch andere Gewerbebetriebe einen Schutzanspruch hat. Dieser ist zwar
nicht so hoch wie in einem Reinen oder Allgemeinen Wohngebiet gemäß
Baunutzungsverordnung, kann aber dennoch das Nutzungsspektrum benachbarter
gewerblicher Bauflächen einschränken. Der Bebauungsplan stünde insoweit
im Widerspruch zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Schulen und Kindertagesstätten sind
auch in Gewerbegebieten als Anlagen für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässig;
es bedarf hierfür einer genaueren Prüfung, aber keiner expliziten Ausweisung
eines Mischgebiets. Die Europäische Schule hätte im Übrigen im östlichen
Bereich des Gewerbegebiets voraussichtlich nicht genügend Entwicklungsfläche,
wenn nicht bereits gewerblich genutzte Fläche mit in Anspruch genommen wird.
Die Eignung einer Fläche als Ersatzstandort für die Europäische Schule ist auch
in diesem Punkt zu prüfen. Der Magistrat wird daher den Vorschlag, in Teilen
des Bebauungsplans Nr. 696 "Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße -
Teilbereich 2" ein Mischgebiet festzusetzen, nicht weiter verfolgen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
04.11.2014, OA 571
Antrag vom
30.03.2015, OF
580/8
Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1336
Antrag vom
04.05.2015, OF
538/7
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4193
Auskunftsersuchen
vom 08.09.2015, V
1433