Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 Das Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße ist seit langem ein Standort für Gewerbe des produzierenden Sektors. Aus diesem Grund wurde es in das Gewerbeflächenentwicklungsprogramm aufgenommen, das Flächen und Gebiete benennt, in denen das produzierende Gewerbe geschützt und entwickelt werden soll. Die Ausweisung eines Mischgebiets im östlichen Teil des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße hätte zur Folge, dass Gewerbebetriebe des produzierenden Sektors hier nur noch dann zulässig wären, wenn sie das Wohnen "nicht wesentlich stören" (siehe § 6 Baunutzungsverordnung). Ein großer Teil produzierender oder handwerklich arbeitender Betriebe wäre dann nicht mehr zulässig, so zum Beispiel Schreinereien und einige Arten metallverarbeitender Betriebe. Weiterhin ist zu beachten, dass auch Wohnen in Mischgebieten gegenüber Immissionen durch Verkehr oder durch andere Gewerbebetriebe einen Schutzanspruch hat. Dieser ist zwar nicht so hoch wie in einem Reinen oder Allgemeinen Wohngebiet gemäß Baunutzungsverordnung, kann aber dennoch das Nutzungsspektrum benachbarter gewerblicher Bauflächen einschränken. Der Bebauungsplan stünde insoweit im Widerspruch zum Gewerbeflächenentwicklungsprogramm. Schulen und Kindertagesstätten sind auch in Gewerbegebieten als Anlagen für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässig; es bedarf hierfür einer genaueren Prüfung, aber keiner expliziten Ausweisung eines Mischgebiets. Die Europäische Schule hätte im Übrigen im östlichen Bereich des Gewerbegebiets voraussichtlich nicht genügend Entwicklungsfläche, wenn nicht bereits gewerblich genutzte Fläche mit in Anspruch genommen wird. Die Eignung einer Fläche als Ersatzstandort für die Europäische Schule ist auch in diesem Punkt zu prüfen. Der Magistrat wird daher den Vorschlag, in Teilen des Bebauungsplans Nr. 696 "Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2" ein Mischgebiet festzusetzen, nicht weiter verfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.11.2014, OA 571 Antrag vom 30.03.2015, OF 580/8 Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1336 Antrag vom 04.05.2015, OF 538/7 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4193 Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1433

Verknüpfte Vorlagen