Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1433
entstanden aus Vorlage:
OF 553/7 vom
30.07.2015 Betreff: Europäische Schule im Gewerbegebiet
Nördliche Heerstraße Vorgang: ST 363/15; B 273/15; B 275/15 Das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße lässt laut
Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke
ausnahmsweise zu.
Der Magistrat wird gebeten, die
folgenden Fragen zu beantworten: 1. Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort
der Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen? 2. Welche "planungsrechtlichen
Gründe" lassen angeblich eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der Vorlagen ST 363, B 273
und B 275 ergeben sich zwangsläufig die o. g. Fragen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2015, ST 363
Bericht des
Magistrats vom 24.07.2015, B 273
Bericht des
Magistrats vom 24.07.2015, B 275
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.01.2016, ST 187
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2016, ST 866
Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7
am 19.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 40 35