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Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1433 entstanden aus Vorlage: OF 553/7 vom 30.07.2015 Betreff: Europäische Schule im Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße Vorgang: ST 363/15; B 273/15; B 275/15 Das Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße lässt laut Baunutzungsverordnung Schulen als Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke ausnahmsweise zu. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Warum wurde vom Magistrat dieser Ersatz-Standort der Europäischen Schule nicht geprüft und nicht vorgeschlagen? 2. Welche "planungsrechtlichen Gründe" lassen angeblich eine Bebauung mit einer Schule nicht zu? Begründung: Nach Durchsicht der Vorlagen ST 363, B 273 und B 275 ergeben sich zwangsläufig die o. g. Fragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 363 Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 273 Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 275 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 187 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 866 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 50. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 35