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Ansiedlung Europäische Schule prüfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2015, ST 1286 Betreff: Ansiedlung Europäische Schule prüfen Der Magistrat hat im Rahmen der ST 363 auch geprüft, ob im Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße unter Heranziehung der bekannten Informationen ein Schulstandort denkbar ist. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es für alle potentiellen Standorte im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplans Nr. 696 noch kein Planungsrecht gibt und die Grundstücke bis auf wenige Ausnahmen nicht erschlossen oder nicht ausreichend erschlossen sind. Für die Entwicklung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße bedarf es nicht nur eines Bebauungsplans, sondern auch eines Umlegungsverfahrens. Auch die Herstellung der Erschließung ist notwendiger Teil der Gebietsentwicklung. Hinzuweisen ist auch auf die Tatsache, dass die Stadt Frankfurt nicht ausreichend Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 696 im Eigentum hält, die für ein Neubauprojekt mit der Größenordnung der Europäischen Schule (ESF) notwendig wären. Die Stadt Frankfurt hat bereits in der Vergangenheit versucht, Grundstücke von einer privaten Eigentümerin zu kaufen. Weil keine Einigung zustande kam, wurden die Verhandlungen schließlich abgebrochen. Bis ein baureifes Grundstück im neuen Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße zur Verfügung stünde, würden nach Einschätzung des Magistrats mindestens 7 Jahre vergehen. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat entschieden, dem für den Neubau der ESF verantwortlichen Bundesministerium für Bildung und Forschung das beschriebene Areal nicht als Neubaustandort anzubieten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4193

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