Ansiedlung Europäische Schule prüfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.09.2015, ST 1286 Betreff: Ansiedlung Europäische Schule prüfen Der Magistrat hat im Rahmen der ST
363 auch geprüft, ob im Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße unter Heranziehung
der bekannten Informationen ein Schulstandort denkbar ist. Im Ergebnis ist
festzuhalten, dass es für alle potentiellen Standorte im Geltungsbereich des
zukünftigen Bebauungsplans Nr. 696 noch kein Planungsrecht gibt und die
Grundstücke bis auf wenige Ausnahmen nicht erschlossen oder nicht ausreichend
erschlossen sind. Für
die Entwicklung des Gewerbegebiets Nördlich Heerstraße bedarf es nicht nur
eines Bebauungsplans, sondern auch eines Umlegungsverfahrens. Auch die
Herstellung der Erschließung ist notwendiger Teil der Gebietsentwicklung.
Hinzuweisen ist auch auf die Tatsache, dass die Stadt Frankfurt nicht
ausreichend Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 696 im Eigentum
hält, die für ein Neubauprojekt mit der Größenordnung der Europäischen Schule
(ESF) notwendig wären. Die Stadt Frankfurt hat bereits in der Vergangenheit
versucht, Grundstücke von einer privaten Eigentümerin zu kaufen. Weil keine
Einigung zustande kam, wurden die Verhandlungen schließlich abgebrochen.
Bis ein baureifes Grundstück im
neuen Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße zur Verfügung stünde, würden nach
Einschätzung des Magistrats mindestens 7 Jahre vergehen. Vor diesem Hintergrund
hat der Magistrat entschieden, dem für den Neubau der ESF verantwortlichen
Bundesministerium für Bildung und Forschung das beschriebene Areal nicht als
Neubaustandort anzubieten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2015, OM 4193