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Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Das Bebauungsplanverfahren 696 wird erneut durchgeführt, mit dem Ziel das reine Gewerbegebiet, zumindest in seinem östlichen Teil, als Mischgebiet auszuweisen und somit die Ansiedlung von Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Wohngebäuden zu ermöglichen. Begründung: Der Satzungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht erfolgt, gleichzeitig haben sich neue Argumente für die Ausweisung eines Mischgebiets ergeben. Zum einen werden händeringend geeignete Flächen für den Wohnungsbau gesucht, zum anderen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neuer Standort für die Europäische Schule zu finden. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans noch keine Gewerbebetriebe angesiedelt sind, sind keine Nachteile für bestehende Betriebe zu erwarten. Bestehende bzw. im Bau befindliche Gewerbebetriebe im benachbarten Geltungsbereich des Bebauungsplans 854 dürften ebenfalls nicht im Konflikt mit einem Mischgebiet stehen. Das Mischgebiet könnte sich auf einen Teilbereich im Osten des Gesamtgebiets beschränken.

Inhalt

Antrag vom 17.10.2014, OF 453/7

Betreff: Bebauungsplan Nr. 696 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2 Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Das Bebauungsplanverfahren 696 wird erneut durchgeführt, mit dem Ziel das reine Gewerbegebiet, zumindest in seinem östlichen Teil, als Mischgebiet auszuweisen und somit die Ansiedlung von Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Wohngebäuden zu ermöglichen. Begründung: Der Satzungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren ist noch nicht erfolgt, gleichzeitig haben sich neue Argumente für die Ausweisung eines Mischgebiets ergeben. Zum einen werden händeringend geeignete Flächen für den Wohnungsbau gesucht, zum anderen ist mit hoher Wahrscheinlichkeit ein neuer Standort für die Europäische Schule zu finden. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans noch keine Gewerbebetriebe angesiedelt sind, sind keine Nachteile für bestehende Betriebe zu erwarten. Bestehende bzw. im Bau befindliche Gewerbebetriebe im benachbarten Geltungsbereich des Bebauungsplans 854 dürften ebenfalls nicht im Konflikt mit einem Mischgebiet stehen. Das Mischgebiet könnte sich auf einen Teilbereich im Osten des Gesamtgebiets beschränken.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 38
OBR 7
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung OA 571 2014 Die Vorlage OF 453/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor das Wort "zumindest" gestrichen wird.
Zustimmung:
SPD Farbechte Fdp Und Fraktionslos
Ablehnung:
CDU Grüne

Verknüpfte Vorlagen