Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1336
entstanden aus Vorlage:
OF 580/8 vom
30.03.2015 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule
vorsorglich prüfen Vorgang: M 22/12; ST 363/15 In den kommenden Wochen wird die Machbarkeitsstudie
zur Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) erwartet. Von der Schulleitung
der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) gegebene Informationen, die auch
Ortsbeiratsmitgliedern bekannt wurden, deuten darauf hin, dass die ESF nach
Möglichkeit ihren Standort im Frankfurter Norden behalten möchte, da er
verkehrsmäßig sehr günstig mit den Wohnorten der Schüler und der
vergleichsweise jungen Lehrkräfte, die ihrerseits mit Familien in der Umgebung
wohnhaft geworden sind, verknüpft ist. Ob die zurzeit am Standort Praunheimer
Weg zur Verfügung stehenden Flächen für einen Ausbau der Schule ausreichen, der
fast eine Verdoppelung der Schülerzahlen binnen 5 bis 10 Jahren vorsieht,
erscheint aus Sicht des Ortsbeirates unter Würdigung der
verkehrsinfrastrukturellen Rahmenbedingungen äußerst fraglich. Insofern sollte
aus rein praktischen Erwägungen eine Verlegung der Schule innerhalb des
Frankfurter Nordens nicht kategorisch ausgeschlossen sein. Unabhängig von der Haltung des Magistrats in der ST
363 v. 06.03.2015, die sich auf den zukünftig verdichteten Bereich des
östlichen Teilgebietes des Gewerbegebietes nördlich der Heerstraße bezieht,
stellt sich die Frage, ob diesbezüglich einmal geprüft wurde, ob die ESF
genügend Entwicklungsfläche auf dem Areal des im nördlichen Teil des im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße
Teilbereich 2) befindlichen, nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Hofes
hätte. Die verkehrliche Erschließung könnte über die A66 und die einmal fertig
ausgebaute Ludwig-Landmann-Straße stattfinden. Soziale Einrichtungen sind laut
Beschluss zur M 22 v. 13.02.2012 im gesamten Plangebiet ausnahmsweise möglich.
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat,
ob er - unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie - zur Erweiterung der ESF eine Verlegung der ESF auf die o.a.
Fläche des ehemaligen Hofgutes im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 696 (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße Teilbereich 2)
prüfen wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 13.01.2012, M 22
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2015, ST 363
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.08.2015, ST 1146
Aktenzeichen: 40 1