Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST
1146
Betreff: Verlegung der
Europäischen Schule vorsorglich prüfen Der Magistrat hat im Rahmen der ST
363 auch geprüft, ob im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße unter
Heranziehung der bekannten Informationen ein Schulstandort denkbar ist. Im
Ergebnis ist festzuhalten, dass es für alle potentiellen Standorte im
Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 696 noch kein Planungsrecht
gibt und die Grundstücke bis auf wenige Ausnahmen nicht erschlossen oder nicht
ausreichend erschlossen sind. Für die Entwicklung des Gewerbegebiets nördlich der
Heerstraße bedarf es nicht nur eines Bebauungsplans, sondern auch eines
Umlegungsverfahrens. Auch die Herstellung der Erschließung ist notwendiger Teil
der Gebietsentwicklung. Hinzuweisen ist auch auf die Tatsache, dass die Stadt
Frankfurt nicht ausreichend Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.
696 im Eigentum hält, die für ein Neubauprojekt mit der Größenordnung der
Europäischen Schule notwendig wären. Bis ein baureifes Grundstück im neuen Gewerbegebiet
nördlich der Heerstraße zur Verfügung stünde, würden nach Einschätzung des
Magistrats mindestens sieben Jahre vergehen. Vor diesem Hintergrund hat der
Magistrat entschieden, dem für den Neubau der ESF verantwortlichen
Bundesministerium für Bildung und Forschung das beschriebene Areal nicht als
Neubaustandort anzubieten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.04.2015, V
1336