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Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1146 Betreff: Verlegung der Europäischen Schule vorsorglich prüfen Der Magistrat hat im Rahmen der ST 363 auch geprüft, ob im Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße unter Heranziehung der bekannten Informationen ein Schulstandort denkbar ist. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es für alle potentiellen Standorte im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 696 noch kein Planungsrecht gibt und die Grundstücke bis auf wenige Ausnahmen nicht erschlossen oder nicht ausreichend erschlossen sind. Für die Entwicklung des Gewerbegebiets nördlich der Heerstraße bedarf es nicht nur eines Bebauungsplans, sondern auch eines Umlegungsverfahrens. Auch die Herstellung der Erschließung ist notwendiger Teil der Gebietsentwicklung. Hinzuweisen ist auch auf die Tatsache, dass die Stadt Frankfurt nicht ausreichend Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 696 im Eigentum hält, die für ein Neubauprojekt mit der Größenordnung der Europäischen Schule notwendig wären. Bis ein baureifes Grundstück im neuen Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße zur Verfügung stünde, würden nach Einschätzung des Magistrats mindestens sieben Jahre vergehen. Vor diesem Hintergrund hat der Magistrat entschieden, dem für den Neubau der ESF verantwortlichen Bundesministerium für Bildung und Forschung das beschriebene Areal nicht als Neubaustandort anzubieten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.04.2015, V 1336