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Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass für den Bereich der Schwanheimer Straße zwischen Haardtwaldstraße und Trifelsstraße das Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (Tempo 30) angeordnet und dann das Radfahren freigegeben wird. Hierfür sind umfangreichere Markierungen notwendig. In dem Zusammenhang wird auch das Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Haardtwaldstraße legalisiert. Hierdurch entsteht ein stimmiges Gesamtkonzept mit der benachbarten Trifelstraße und Haardtwaldstraße. Die Umsetzung der Maßnahmen kann erfolgen, sobald die Witterungsbedingungen für die Markierungsarbeiten ausreichend sind.