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Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, a) in der Schwanheimer Straße auf dem kurzen Teilstück zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße das Radfahren gegen die Einbahnstraße anzuordnen, b) im gleichen Abschnitt eine Tempobegrenzung von 30 km/h wie auch in den Nachbarstraßen anzuordnen. Begründung: Zur Zeit ist es für den Radfahende nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost durchgehend zu befahren, da im Bereich des Haardtwaldplatzes auf ca. 50 Meter die Straße nicht für den Zweirichtungsradverkehr freigegeben ist. Diese Route von der Niederräder Brücke oder der Hahnstraße bis zur Niederräder Landstraße ist für Radfahrende besonders attraktiv, weil sie wenig Verkehr und keine Ampeln hat. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Die angrenzenden Straßen Trifels- und Haardtwaldstraße sowie die Schwanheimer Straße östlich und westlich des Haardtwaldplatzes haben bereits ein Tempolimit von 30 km/h. Daher kann die in diesem Abschnitt erlaubte höhere Geschwindigkeit gar nicht ausgenutzt werden. Die Anordnung der Begrenzung auf 30 km/h ist aber erforderlich, um die Freigabe der Einbahnstraße für den Fahrradverkehr zu gestatten.

Inhalt

Antrag vom 21.05.2019, OF 1301/5

Betreff: Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, a) in der Schwanheimer Straße auf dem kurzen Teilstück zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße das Radfahren gegen die Einbahnstraße anzuordnen, b) im gleichen Abschnitt eine Tempobegrenzung von 30 km/h wie auch in den Nachbarstraßen anzuordnen. Begründung: Zur Zeit ist es für den Radfahende nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost durchgehend zu befahren, da im Bereich des Haardtwaldplatzes auf ca. 50 Meter die Straße nicht für den Zweirichtungsradverkehr freigegeben ist. Diese Route von der Niederräder Brücke oder der Hahnstraße bis zur Niederräder Landstraße ist für Radfahrende besonders attraktiv, weil sie wenig Verkehr und keine Ampeln hat. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Die angrenzenden Straßen Trifels- und Haardtwaldstraße sowie die Schwanheimer Straße östlich und westlich des Haardtwaldplatzes haben bereits ein Tempolimit von 30 km/h. Daher kann die in diesem Abschnitt erlaubte höhere Geschwindigkeit gar nicht ausgenutzt werden. Die Anordnung der Begrenzung auf 30 km/h ist aber erforderlich, um die Freigabe der Einbahnstraße für den Fahrradverkehr zu gestatten.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
OBR 5
TO I, TOP 34
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4715 2019 Die Vorlage OF 1301/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Linke
Ablehnung:
BFF