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Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 527/10 vom 20.05.2018 Betreff: Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18 Der Magistrat erklärt in der Stellungnahme vom 05.03.2018, ST 511, dass er die Möglichkeit prüfen wird, gegen den in der Ortsbeiratsanregung genannten Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums rechtlich vorzugehen. Erfreulicherweise sieht auch der Magistrat in dem Erlass ein Hindernis für die Durchführung einer bürgernahen Verkehrspolitik, da der Erlass zum Beispiel den Schutz von Wohngebieten gegen Durchfahrtsverkehr erheblich erschwert. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu berichten, ob er nunmehr eine Möglichkeit sieht, rechtlich gegen den Erlass vorzugehen und wenn ja, wann diese Maßnahmen vollzogen werden? Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, sich auch auf politischer Ebene bei den Bundes- und Landesgesetzgebern zu wehren, denn verkehrspolitische Angelegenheiten mi t dieser Tragweite sollten nicht durch reine Verwaltungsakte, ohne parlamentarische Beteiligung, verfügt werden! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 511 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1843 Antrag vom 27.11.2018, OF 658/10 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4023 Aktenzeichen: 32 1

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