Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM
3273 entstanden aus
Vorlage: OF 527/10 vom
20.05.2018 Betreff: Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen
Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18 Der Magistrat erklärt in der Stellungnahme vom
05.03.2018, ST 511, dass er die Möglichkeit prüfen wird, gegen den in der
Ortsbeiratsanregung genannten Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums
rechtlich vorzugehen. Erfreulicherweise sieht auch der Magistrat in dem
Erlass ein Hindernis für die Durchführung einer bürgernahen Verkehrspolitik, da
der Erlass zum Beispiel den Schutz von Wohngebieten gegen Durchfahrtsverkehr
erheblich erschwert. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu
berichten, ob er nunmehr eine Möglichkeit sieht, rechtlich gegen den Erlass
vorzugehen und wenn ja, wann diese Maßnahmen vollzogen werden? Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, sich auch
auf politischer Ebene bei den Bundes- und Landesgesetzgebern zu wehren, denn
verkehrspolitische Angelegenheiten mi t dieser Tragweite
sollten nicht durch reine Verwaltungsakte, ohne parlamentarische Beteiligung,
verfügt werden!
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom
22.08.2017, OM 2018
Stellungnahme
des Magistrats vom 05.03.2018, ST 511
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.09.2018, ST 1843
Antrag vom
27.11.2018, OF
658/10
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4023
Aktenzeichen: 32 1