Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg
Begründung
ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg Vorgang: ST 1477/17 In der Stellungnahme 1477 vom 14.08.2017 wird erläutert, dass weder die RiLSA (Richtlinien für Lichtsignalanlagen) noch die StVO die Einsatzkriterien für die Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel (Pförtnerampel) abschließend regeln. Ob Bürgerinnen und Bürger durch eine solche Ampel wirksam entlastet werden - wie am Heiligenstockweg nach dem versuchsweisen Aufstellen der dortigen Ampel geschehen - entscheidet demnach das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ganz bürokratisch nach Wohlwollen im Rahmen eines ergänzenden Einführungserlasses. Dies steht im Widerspruch zum einstimmigen Beschluss des Ortsbeirats, am Heiligenstockweg nach der erfolgten Versuchsphase auf Dauer eine entsprechende Ampel (mit kleineren Verbesserungsvorschlägen) einzurichten. Außerdem bedeutet dies eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern, da die entsprechende Pförtnerampeleinrichtung am Bischofsweg in Sachsenhausen weiterhin bestehen darf.