Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
Begründung
für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18 Der Magistrat erklärt in der Stellungnahme ST 511, dass er die Möglichkeit prüfen wird, gegen den in der Ortsbeiratsanregung genannten Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums rechtlich vorzugehen. Erfreulicherweise sieht auch der Magistrat in dem Erlass ein Hindernis für die Durchführung einer bürgernahen Verkehrspolitik, da der Erlass zum Beispiel den Schutz der Wohngebiete gegen Durchfahrtsverkehr erheblich erschwert.
Inhalt
Antrag vom 20.05.2018, OF 527/10
Betreff: Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18 Der Magistrat erklärt in der Stellungnahme ST 511, dass er die Möglichkeit prüfen wird, gegen den in der Ortsbeiratsanregung genannten Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums rechtlich vorzugehen. Erfreulicherweise sieht auch der Magistrat in dem Erlass ein Hindernis für die Durchführung einer bürgernahen Verkehrspolitik, da der Erlass zum Beispiel den Schutz der Wohngebiete gegen Durchfahrtsverkehr erheblich erschwert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob er nunmehr eine Möglichkeit sieht rechtlich gegen den Erlass vorzugehen und wenn ja, wann diese Maßnahmen vollzogen werden? Der Magistrat wird gebeten sich auch auf politischer Ebene bei den Bundes- und Landesgesetzgebern zu wehren. Denn verkehrspolitische Angelegenheiten mit dieser Tragweite, sollten nicht durch reine Verwaltungsakte, ohne parlamentarische Beteiligung verfügt werden!