Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA)
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18 Der Magistrat erklärt in der Stellungnahme ST 511, dass er die Möglichkeit prüfen wird, gegen den in der Ortsbeiratsanregung genannten Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums rechtlich vorzugehen. Erfreulicherweise sieht auch der Magistrat in dem Erlass ein Hindernis für die Durchführung einer bürgernahen Verkehrspolitik, da der Erlass zum Beispiel den Schutz der Wohngebiete gegen Durchfahrtsverkehr erheblich erschwert.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 20.05.2018,
OF 527/10 Betreff: Sachstand zu rechtlichen Maßnahmen gegen Richtlinie
für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Vorgang: OM 2018/17 OBR 10; ST 511/18 Der Magistrat erklärt in der
Stellungnahme ST 511, dass er die Möglichkeit prüfen wird, gegen den in der
Ortsbeiratsanregung genannten Erlass des Hessischen Verkehrsministeriums
rechtlich vorzugehen. Erfreulicherweise sieht auch der Magistrat in dem
Erlass ein Hindernis für die Durchführung einer bürgernahen Verkehrspolitik, da
der Erlass zum Beispiel den Schutz der Wohngebiete gegen Durchfahrtsverkehr
erheblich erschwert. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu
berichten, ob er nunmehr eine Möglichkeit sieht rechtlich gegen den Erlass
vorzugehen und wenn ja, wann diese Maßnahmen vollzogen werden? Der Magistrat wird gebeten sich auch auf politischer
Ebene bei den Bundes- und Landesgesetzgebern zu wehren. Denn verkehrspolitische
Angelegenheiten mit dieser Tragweite, sollten nicht durch reine
Verwaltungsakte, ohne parlamentarische Beteiligung verfügt werden! Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 511
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR
10 am 05.06.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3273 2018
Die
Vorlage OF 527/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme