Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße
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Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2069 entstanden aus Vorlage: OF 289/3 vom 11.08.2017
Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße Vorgang: OM 1558/12 OBR 3; ST 102/13 Der Magistrat wird gebeten, wie schon einmal in der Anregung OM 1558 (Punkt 2) vorgeschlagen, auf der Südseite der Cronstettenstraße im gesamten Bereich der Schräg- und Senkrechtparkplätze zwischen Eschersheimer Landstraße und Klettenbergstraße die Linienmarkierung (Parkgrenze) auf dem Bürgersteg deutlich zur Fahrbahn hin zu verschieben und damit eine Verengung der Fahrbahn und eine Verbreiterung des südlichen Bürgersteigs zu erreichen. Begründung: Die Kinderkette quer durch das Nordend hat vor Kurzem die erhöhten Geschwindigkeiten auf der Cronstettenstraße als eine schon lange bekannte Gefahrenquelle erneut bestätigt. Um dieses Problem anzugehen, wurde vor etlichen Jahren eine Neumarkierung der Schräg- und Senkrechtparkplätze auf der Südseite der Straße vorgenommen, allerdings wurde die Grenzlinie auf dem Bürgersteig von der ausführenden Firma versehentlich zu weit nach Süden gezogen. Das Ergebnis war eine nach wie vor zu breite Fahrbahn durch das ungenutzte hintere Drittel der Parkplätze (und damit weiterhin erhöhte Fahrgeschwindigkeiten) und ein zu enger Bürgersteig. Der Fehler war dem Amt bekannt und sollte auch durch Neumarkierung des Bürgersteigs korrigiert werden, was aber trotz Drängen des Ortsbeirats nie geschah. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3