Geschwindigkeitsreduzierung in der Cronstettenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM
2069 entstanden aus
Vorlage: OF 289/3 vom
11.08.2017 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der
Cronstettenstraße Vorgang: OM 1558/12 OBR 3; ST 102/13 Der Magistrat wird gebeten, wie schon einmal in der
Anregung OM 1558 (Punkt 2) vorgeschlagen, auf der Südseite der
Cronstettenstraße im gesamten Bereich der Schräg- und Senkrechtparkplätze zwischen Eschersheimer Landstraße und Klettenbergstraße
die Linienmarkierung (Parkgrenze) auf dem Bürgersteg deutlich zur Fahrbahn hin
zu verschieben und damit eine Verengung der Fahrbahn und eine Verbreiterung des
südlichen Bürgersteigs zu erreichen. Begründung: Die Kinderkette quer durch das Nordend hat vor Kurzem
die erhöhten Geschwindigkeiten auf der Cronstettenstraße als eine schon lange
bekannte Gefahrenquelle erneut bestätigt. Um dieses Problem anzugehen, wurde
vor etlichen Jahren eine Neumarkierung der Schräg- und Senkrechtparkplätze auf
der Südseite der Straße vorgenommen, allerdings wurde die Grenzlinie auf dem
Bürgersteig von der ausführenden Firma versehentlich zu weit nach Süden
gezogen. Das Ergebnis war eine nach wie vor zu breite Fahrbahn durch das
ungenutzte hintere Drittel der Parkplätze (und damit weiterhin erhöhte
Fahrgeschwindigkeiten) und ein zu enger Bürgersteig. Der Fehler war dem Amt
bekannt und sollte auch durch Neumarkierung des Bürgersteigs korrigiert werden,
was aber trotz Drängen des Ortsbeirats nie geschah. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.09.2012, OM 1558
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2013, ST 102
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.12.2017, ST 2417
Aktenzeichen: 32 1