Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.05.2009, M
113 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier:
Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen
Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2006, § 1178 (M 108)
I. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 834 wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 02.03.2009
dargestellt, geändert. Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen: Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel des Bebauungsplans ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Gewerbe- und
Dienstleistungsgebiet mit Büro- und Wohnstandorten zu schaffen.
II. Es dient zur Kenntnis, dass
die frühzeitige Bürgerbeteiligung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
(1) BauGB am 03.06.2003 und erneut am 31.10.2006 durchgeführt worden ist.
III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit
Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach
§ 3 (2) BauGB durchgeführt - 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. V. Der Magistrat wird beauftragt, beim
Planungsverband Frankfurt / Rhein-Main eine entsprechende Änderung des
Flächennutzungsplans zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE (nicht maßstäblich,
dient nur zur Information) Zu I.: Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.
834 - Südlich Rödelheimer Landstraße - wird im Südosten verkleinert. Aus dem
Geltungsbereich werden die für Eisenbahnzwecke gewidmeten Flächen der
Flurstücke 119/14, 119/13, 119/7, 52/8, 556/57, 16/1, 95/22 und 259/52
herausgenommen, die im Laufe des Planverfahrens nicht freigestellt werden
konnten und somit nicht der Planungshoheit der Gemeinde unterliegen. Auf Grund des Grundstückszuschnitts
der Bahnflächen und zur Sicherung einer zukünftigen städtebaulich sinnvollen
Entwicklung in diesem Bereich werden auch neben den Bahnflächen angrenzende
Grundstücke, Teilflächen der Flurstücke 119/22, 95/21, 52/10, 52/11 und 52/12,
ebenfalls nicht in das Planverfahren einbezogen. Somit besteht zu einem
späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, entsprechend dem in der Begründung
angegebenen städtebaulichen Rahmenkonzept in einem ergänzenden Verfahren
Planungsrecht zu schaffen. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben.
Zielsetzung, Alternativen und
Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag
des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt
Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der
Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs
nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3
(2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des
Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte
Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine
Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung
nicht berührt werden. Zu V.: Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans sind im Flächennutzungsplan als Gewerbliche Bauflächen, südlich
der S-Bahntrasse als Wohnbauflächen und Gemischte Bauflächen dargestellt.
Zur Angleichung der Planungsziele soll daher gemäß §
8 (3) BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren eine entsprechende Änderung des
Flächennutzungsplanes erfolgen. Hinweis: Anlage Landschaftsplanerisch-ökologisches
Gutachten steht digital nicht zur Verfügung. Anlage 1_Begr_BPlan (ca. 1,2 MB) Anlage
2_Textt_BPlan (ca. 82 KB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
30.06.2009, OA 943
Antrag vom
01.08.2009, OF
384/2
Antrag vom 13.06.2009, OF 565/7
Antrag vom
16.06.2009, OF
566/7 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 02.06.2006, M 108
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2013, M 250
Vortrag des
Magistrats vom 14.10.2019, M 163
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2, 7
Versandpaket: 27.05.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2
am 22.06.2009, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 113 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.06.2009, TO I, TOP
34 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (=
Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
34. Sitzung des OBR 7
am 30.06.2009, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 943 2009
1. Die Vorlage
M 113 wird unter Hinweis auf die OA 944 abgelehnt.
2. Die Vorlage
OF 565/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3. Die Vorlage
OF 566/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 565/7 für erledigt erklärt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 30.06.2009, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 113 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
32. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 30.06.2009, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 113 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (=
Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 07.07.2009, TO I, TOP 37
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 113 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 943 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE.
und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD,
LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und
Berichterstattung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 113 = Ablehnung, OA 943 =
Annahme) NPD (M 113 und OA 943 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 113 =
Annahme, OA 943 = Ablehnung) 35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 09.07.2009, TO II, TOP 45
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 113 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 943 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL gegen
SPD, LINKE., FAG und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE.,
FAG und REP (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung);
NPD (= Enthaltung) 36. Sitzung des OBR 2
am 24.08.2009, TO I, TOP 9 Auf Wunsch der Freien Wähler wird die Vorlage OF 384/2
punktweise abgestimmt. Beschluss:
1. Der Vorlage
M 113 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 384/2 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP und Freie Wähler gegen 1
GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
zu 2. Punkt 1.: CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 GRÜNE, 1 SPD,
LINKE. und Freie Wähler (= Annahme); 2 GRÜNE und 1 SPD (= Enthaltung)
Punkt 2.: CDU, SPD, FDP und Freie Wähler gegen 2 GRÜNE und LINKE. (=
Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 6368, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2009 Aktenzeichen: 61 00