Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 25.03.2014, OA 490 entstanden aus Vorlage:
OF 377/7 vom
23.03.2014 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer
Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 250 wird mit folgenden Änderungen
zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im
Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen
Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort
ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln
dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau, wie dies
beim südlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die
über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat
gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten
und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-wällen das Konfliktpotenzial für
bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer
Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann. 3. Es werden ausreichende Flächen für
Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die Kitas nicht als
Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese
Bauten vorrangig erstellt und bezugsfertig werden. 4. Nach § 9 Absatz 7 und 8
des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30 Prozent der Fläche für
geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden
städtebaulichen Verträgen zu setzen. Begründung: Im unter 1. genannten Gebiet werden ohne Rücksicht
auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine
Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden
zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren.
Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit
zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in
anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude besteht die Gefahr,
dass diese Bebauung erst realisiert wird, wenn der Bedarf nicht mehr existiert
bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität
des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf
eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu
achten. Der starke Rückgang der
mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug
hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine
Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz
für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser
Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der § 9 des BauGB sieht
an dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor, und
dieser sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats
vollumfänglich ausgenutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2013, M 250
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2014, ST 1088
Antrag vom
03.04.2017, OF
154/7
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP
18 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (=
Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER
(= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE. und
RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE.
(= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 250 und NR 857 = Annahme, NR 882 und OA 490 = Annahme im
Rahmen NR 857) 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE
WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen
SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE.
(= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857 = Ablehnung, OA
490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme)
REP (M 250, NR 857, NR 882 und OA 490 = Annahme)
31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO II, TOP 35
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER
und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und
OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP,
RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen
LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857= Ablehnung, OA 490
= Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 4579, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 00