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Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 25.03.2014, OA 490 entstanden aus Vorlage: OF 377/7 vom 23.03.2014

Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 250 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Im Gebiet zwischen Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau, wie dies beim südlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen.

  2. Für das gesamte Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden kann.

  3. Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die Kitas nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und bezugsfertig werden.

  4. Nach § 9 Absatz 7 und 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen. Begründung: Im unter

  5. genannten Gebiet werden ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude besteht die Gefahr, dass diese Bebauung erst realisiert wird, wenn der Bedarf nicht mehr existiert bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu achten. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der § 9 des BauGB sieht an dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor, und dieser sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats vollumfänglich ausgenutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 29
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Elf Piraten Römer Linke Freie Wähler
Sitzung 30
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 4
Angenommen
1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD FDP Elf Piraten Römer Linke Freie Wähler Prüfung Berichterstattung
Sitzung 31
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 35
Angenommen
1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD FDP Elf Piraten Römer REP Linke Freie Wähler Prüfung Berichterstattung

Verknüpfte Vorlagen