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Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Zielabweichungsverfahren nach § 8 (2) HLPG

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Zielabweichungsverfahren nach § 8 (2) HLPG Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4579 (M 250) Der Magistrat wird beauftragt, beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen / Regionale r Flächennutzungsplan 2010 zu stellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass zusätzlich zum Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zur Anpassung der Darstellungen des Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele auch die regionalplanerischen Inhalte des Regionalplans Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 zu ändern sind. Das zum Aufstellungsbeschluss vorgelegte Strukturkonzept wird dabei entsprechend der beschlossenen Maßgaben weiterentwickelt. Der Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 stellt im Osten und im Westen des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes jeweils eine "gewerbliche Baufläche" dar. Die Stadt Frankfurt wird mit Ausnahme einer Fläche zwischen Morsestraße und Ludwig Landmannstraße im Südwesten des Geltungsbereiches für diese Bereiche die Änderung der Darstellung im Regionalen Flächennutzungsplan als "gemischte Baufläche" beantragen. Kleinteilige Wohn- und Gewerbeflächen werden dabei nicht von der Maßstabsebene des Regionalen Flächennutzungsplans erfasst. Gemäß den textlichen Festsetzungen des RPS/RegFNP 2010 stellt die Darstellung gewerblicher Bauflächen zugleich die Festlegung des "Vorranggebiets Industrie und Gewerbe" dar. Die geplante Umnutzung dieses Vorranggebiets in ein Vorranggebiet Siedlung widerspricht daher den genannten regionalplanerischen Zielsetzungen. Zur Anpassung des Regionalplans Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 an die geänderten Planungsziele ist ein Abweichungsverfahren gemäß § 8 (2) HLPG durchzuführen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Antrag vom 03.04.2017, OF 154/7 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 7 Versandpaket: 14.01.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 2 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und RÖMER; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 7 am 10.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 2 wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL 42. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 2 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5652, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00