Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Zielabweichungsverfahren nach § 8 (2) HLPG
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 12.01.2015, M 2 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich
Rödelheimer Landstraße hier: Zielabweichungsverfahren nach § 8 (2) HLPG
Vorgang: Beschl. d.
Stv.-V. vom 22.05.2014, § 4579 (M 250) Der Magistrat wird beauftragt, beim
Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan
Südhessen / Regionale r Flächennutzungsplan 2010 zu
stellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Im Laufe des Verfahrens hat sich herausgestellt, dass
zusätzlich zum Änderungsverfahren gemäß § 8 (3) BauGB zur Anpassung der
Darstellungen des Flächennutzungsplans an die geänderten Planungsziele auch die
regionalplanerischen Inhalte des Regionalplans Südhessen / Regionaler
Flächennutzungsplan 2010 zu ändern sind. Das zum Aufstellungsbeschluss
vorgelegte Strukturkonzept wird dabei entsprechend der beschlossenen Maßgaben
weiterentwickelt.
Der Regionalplan Südhessen /
Regionaler Flächennutzungsplan 2010 stellt im Osten und im Westen des
Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes jeweils eine "gewerbliche
Baufläche" dar. Die Stadt Frankfurt wird mit Ausnahme einer Fläche zwischen
Morsestraße und Ludwig Landmannstraße im Südwesten des Geltungsbereiches für
diese Bereiche die Änderung der Darstellung im Regionalen Flächennutzungsplan
als "gemischte Baufläche" beantragen. Kleinteilige Wohn- und Gewerbeflächen
werden dabei nicht von der Maßstabsebene des Regionalen Flächennutzungsplans
erfasst. Gemäß den textlichen Festsetzungen
des RPS/RegFNP 2010 stellt die Darstellung gewerblicher Bauflächen zugleich die
Festlegung des "Vorranggebiets Industrie und Gewerbe" dar. Die geplante
Umnutzung dieses Vorranggebiets in ein Vorranggebiet Siedlung widerspricht
daher den genannten regionalplanerischen Zielsetzungen. Zur Anpassung des Regionalplans Südhessen /
Regionaler Flächennutzungsplan 2010 an die geänderten Planungsziele ist ein
Abweichungsverfahren gemäß § 8 (2) HLPG durchzuführen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2013, M 250
Antrag vom
03.04.2017, OF
154/7
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 7
Versandpaket: 14.01.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2
am 09.02.2015, TO II, TOP 17 Beschluss: Der Vorlage M 2 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 09.02.2015, TO I, TOP
23 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 2 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD und RÖMER; CDU, GRÜNE und LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 7
am 10.02.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage M 2 wird wegen Beratungsbedarfs bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.02.2015, TO I, TOP 20
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 2 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
RÖMER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
39. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.02.2015, TO II, TOP 28
Beschluss: Der Vorlage M 2 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER,
Piraten und ÖkoLinX-ARL 42. Sitzung des OBR 7
am 10.03.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 2 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 5652, 39. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2015 Aktenzeichen: 61 00