Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST
1212
Betreff: Planungen für das
Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: OM 1421/17 OBR 7 Wie in der ST 14 vom
09.01.2017 dargestellt erarbeitet das Stadtplanungsamt derzeit die
Anpassung des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplanentwurf B 834 an
die neuen Rahmenbedingungen, die sich nach dem Aufstellungsbeschluss vom
22.05.2014 ergeben haben. Gegenwärtig ist keine neuerliche städtebauliche
Planung vorhanden, die geeignet ist in der Öffentlichkeit vorgestellt zu
werden. Sobald die Planungen
abgestimmt sind, soll eine Magistratsvorlage für einen neuen Offenlagebeschluss
erarbeitet werden. Selbstverständlich wird der Magistrat zu gegebener Zeit
gerne die Planungen in öffentlicher Sitzung vorstellen. Es ist richtig, dass der Zielabweichungsantrag, der
mit der Vorlage M 2 vom 12.01.2015 beauftragt wurde, mit Bescheid vom
13.03.2017 vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt wurde.
Die Darstellung des gesamten
Planungsgebiets des B 834 als Mischfläche in einer Anlage zum Antrag des
Zielabweichungsverfahrens wurde nicht unter Missachtung des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung getroffen. Im Rahmen der Abstimmung zum
Antragsverfahren mit dem Regierungspräsidium Darmstadt stellte sich heraus,
dass die ursprünglich vom Antrag herausgenommene Südwestecke des Plangebiets im
Maßstab des Regionalen Flächennutzungsplans nicht als selbstständige
gewerbliche Baufläche dargestellt werden kann, da sie die erforderliche
Mindestgröße von 5 ha nicht erreicht. Aus der Darstellung einer gemischten Baufläche kann
aber, sofern planungsrechtlich notwendig, ein Gewerbegebiet entwickelt
werden. Die Maßgaben zum qualifizierten
Aufstellungsbeschluss § 4579 STVV vom 22.05.2014 zur M 250/13 werden im
Entwurfsverfahren vollumfänglich berücksichtigt. Der explizite Erhalt von
Gewerbegebieten bzw. die Ausweisung weiterer Gewerbegebiete ist nicht
Gegenstand des Beschlusses. Die bestehenden Betriebe werden im
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Der Verlust von Gewerbeflächen bzw. die
Verdrängung von genehmigten Gewerbebetrieben wird planungsrechtlich nicht
gesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421
Antrag vom
12.02.2018, OF
255/7