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Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1212 Betreff: Planungen für das Gebiet südlich der Rödelheimer Landstraße Vorgang: OM 1421/17 OBR 7 Wie in der ST 14 vom 09.01.2017 dargestellt erarbeitet das Stadtplanungsamt derzeit die Anpassung des städtebaulichen Entwurfs zum Bebauungsplanentwurf B 834 an die neuen Rahmenbedingungen, die sich nach dem Aufstellungsbeschluss vom 22.05.2014 ergeben haben. Gegenwärtig ist keine neuerliche städtebauliche Planung vorhanden, die geeignet ist in der Öffentlichkeit vorgestellt zu werden. Sobald die Planungen abgestimmt sind, soll eine Magistratsvorlage für einen neuen Offenlagebeschluss erarbeitet werden. Selbstverständlich wird der Magistrat zu gegebener Zeit gerne die Planungen in öffentlicher Sitzung vorstellen. Es ist richtig, dass der Zielabweichungsantrag, der mit der Vorlage M 2 vom 12.01.2015 beauftragt wurde, mit Bescheid vom 13.03.2017 vom zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt wurde. Die Darstellung des gesamten Planungsgebiets des B 834 als Mischfläche in einer Anlage zum Antrag des Zielabweichungsverfahrens wurde nicht unter Missachtung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung getroffen. Im Rahmen der Abstimmung zum Antragsverfahren mit dem Regierungspräsidium Darmstadt stellte sich heraus, dass die ursprünglich vom Antrag herausgenommene Südwestecke des Plangebiets im Maßstab des Regionalen Flächennutzungsplans nicht als selbstständige gewerbliche Baufläche dargestellt werden kann, da sie die erforderliche Mindestgröße von 5 ha nicht erreicht. Aus der Darstellung einer gemischten Baufläche kann aber, sofern planungsrechtlich notwendig, ein Gewerbegebiet entwickelt werden. Die Maßgaben zum qualifizierten Aufstellungsbeschluss § 4579 STVV vom 22.05.2014 zur M 250/13 werden im Entwurfsverfahren vollumfänglich berücksichtigt. Der explizite Erhalt von Gewerbegebieten bzw. die Ausweisung weiterer Gewerbegebiete ist nicht Gegenstand des Beschlusses. Die bestehenden Betriebe werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Der Verlust von Gewerbeflächen bzw. die Verdrängung von genehmigten Gewerbebetrieben wird planungsrechtlich nicht gesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421 Antrag vom 12.02.2018, OF 255/7