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Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Der Vorlage M 250 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sicherstellt, dass Belange der im Planungsgebiet ansässigen Betriebe und Gewerbetreibenden voll umfänglich gewahrt werden. II. Der Magistrat wird aufgefordert 1. den aufzustellenden Bebauungsplan in der Weise zu konzipieren, dass a) ansässige Betriebe und Gewerbetreibende in ihrer Existenz nicht gefährdet und gegebenenfalls beabsichtigte räumliche Erweiterungen der Betriebsgelände künftig möglich bleiben, b) die vorgesehene Nutzungsmischung aus Wohnen und Arbeiten nicht zu Konflikten mit den ansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden und in der Folge mittel- bis langfristig zu deren Vertreibung führt. 2. den ansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden klar und unmissverständlich zu vermitteln, dass deren weiterer Verbleib an den jeweiligen Standorten vom Magistrat gewünscht und durch die beabsichtigte künftige gemischte Nutzung des Planungsgebietes nicht in Frage gestellt wird. Begründung: Die aktuelle Diskussion hat gezeigt, dass die Verunsicherung unter den auf dem Planungsgebiet ansässigen Gewerbetreibenden nach wie vor sehr hoch ist. Viele fühlen sich in ihrer Existenz durch die geplante künftige Nutzung gefährdet. Der Magistrat muss sicherstellen, dass auf dem Planungsgebiet auch künftig Platz für Gewerbe und Dienstleistung sein wird und dass eine Gefährdung von Arbeitsplätzen ausgeschlossen ist.

Inhalt

Antrag vom 27.03.2014, NR 857

Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Der Vorlage M 250 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat sicherstellt, dass Belange der im Planungsgebiet ansässigen Betriebe und Gewerbetreibenden voll umfänglich gewahrt werden. II. Der Magistrat wird aufgefordert

  1. den aufzustellenden Bebauungsplan in der Weise zu konzipieren, dass
    • a)ansässige Betriebe und Gewerbetreibende in ihrer Existenz nicht gefährdet und gegebenenfalls beabsichtigte räumliche Erweiterungen der Betriebsgelände künftig möglich bleiben,
    • b)die vorgesehene Nutzungsmischung aus Wohnen und Arbeiten nicht zu Konflikten mit den ansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden und in der Folge mittel- bis langfristig zu deren Vertreibung führt.

  2. den ansässigen Betrieben und Gewerbetreibenden klar und unmissverständlich zu vermitteln, dass deren weiterer Verbleib an den jeweiligen Standorten vom Magistrat gewünscht und durch die beabsichtigte künftige gemischte Nutzung des Planungsgebietes nicht in Frage gestellt wird. Begründung: Die aktuelle Diskussion hat gezeigt, dass die Verunsicherung unter den auf dem Planungsgebiet ansässigen Gewerbetreibenden nach wie vor sehr hoch ist. Viele fühlen sich in ihrer Existenz durch die geplante künftige Nutzung gefährdet. Der Magistrat muss sicherstellen, dass auf dem Planungsgebiet auch künftig Platz für Gewerbe und Dienstleistung sein wird und dass eine Gefährdung von Arbeitsplätzen ausgeschlossen ist.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.04.2014

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 29
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 18
Angenommen
1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD Elf Piraten Römer Linke Freie Wähler
Sitzung 30
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 4
Angenommen
1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD FDP Elf Piraten Römer Linke Freie Wähler Prüfung Berichterstattung
Sitzung 31
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 35
Angenommen
1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU Grüne
Ablehnung:
SPD FDP Elf Piraten Römer REP Linke Freie Wähler Prüfung Berichterstattung

Reden im Parlament

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