Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße/M.250 vom 20.12.2013
Vorlagentyp: OF fraktionslos
Begründung
Rödelheimer Landstraße/M 250 vom 20.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der M250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Im Gebiet zwischen Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau wie dies beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen.
- Das an die oben genannten Flächen südlich anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen ähnliche Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig existieren können.
- Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die KT nicht als Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese Bauten vorrangig erstellt und Bezugsfertig werden.
- Nach §9 Absatz 7 und Absatz 8 des BauGB sind im Bebauungsplan mindestens 30% der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu setzen. Begründung: Im unter 1.) genannten Gebiet wird ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude, besteht die Gefahr, dass diese Bebauung erst realisiert wird, wen der Bedarf nicht mehr existiert, bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu achten. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der §9 des BauGB sieht an dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor und dieser sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats vollumfänglich ausgenutzt werden.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2014, OF 377/7
Betreff: Bebauungsplan 834 südlich
Rödelheimer Landstraße/M 250 vom 20.12.2013 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der
M250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr.
834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen
Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort
ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln
dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Gewerbegebiet auszuweisen - genau wie dies
beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die
über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Das an die oben genannten Flächen südlich
anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen ähnliche
Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig existieren
können. 3. Es werden ausreichende Flächen
für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Wenn die KT nicht als
Solitärbauten ausgeführt werden können, ist vertraglich festzulegen, dass diese
Bauten vorrangig erstellt und Bezugsfertig werden. 4. Nach §9 Absatz 7 und Absatz 8 des BauGB sind im
Bebauungsplan mindestens 30% der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorzusehen.
Diese Richtlinie ist auch in entsprechenden städtebaulichen Verträgen zu
setzen. Begründung: Im unter 1.) genannten Gebiet wird ohne Rücksicht
auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine
Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden
zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren.
Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit
zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Bei der Integration der Kindertagesstätten in
anderweitige, nicht von der Stadt selbst gebaute Gebäude, besteht die Gefahr,
dass diese Bebauung erst realisiert wird, wen der Bedarf nicht mehr existiert,
bzw. im neuen Wohngebiet Zuzugsgruppen ausgegrenzt werden. Um die Attraktivität
des neuen Wohngebiets auch für junge Familien sicherzustellen, ist hier auf
eine sorgfältige Planung und entsprechende vertragliche Ausgestaltung zu
achten. Der starke Rückgang der
mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug
hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine
Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz
für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser
Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht. Der §9 des BauGB sieht an
dieser Stelle ausdrücklich einen Handlungsspielraum der Kommunen vor und dieser
sollte auch in Hinblick auf die Absichtserklärungen des Magistrats
vollumfänglich ausgenutzt werden. Antragsteller:
fraktionslos
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Beratung
im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7
am 25.03.2014, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der
Fraktion der GRÜNEN wird über die Vorlage OF 377/7 ziffernweise
abgestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Papke nicht an der
Abstimmung der Vorlage OF 377/7 teilgenommen hat.
Beschluss:
Anregung OA 490 2014
1.
Der Vorlage M 250 wird unter Hinweis auf OA 490 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF
377/7 für erledigt erklärt. 3.
Die
Vorlage OF 377/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer
1 das Wort "westlich" durch "südlich" ersetzt wird und
Ziffer 2 durch folgenden Satz ersetzt wird: "Für das gesamte
Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere
Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von
Lärmschutzwänden/-Wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur
heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der
Lärmemissionen reduziert werden kann."
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE Ziffern 2 und 3:
Einstimmige Annahme Ziffer 4: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos
gegen CDU (= Ablehnung)