Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M
250 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier:
Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Strukturkonzept
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 09.07.2009, § 6368 (M 113) I.1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans
wird, wie im vorgelegten Lageplan vom 24.07.2013 zur
Aufstellungsbeschluss-Änderung dargestellt, geändert. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: Ziel des Bebauungsplans ist es, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Neuordnung des
Plangebiets zu schaffen. Es soll ein modernes Wohngebiet entstehen, welches
durch Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen ergänzt wird. Hierbei sollen die
bestehenden Gewerbebetriebe weitestgehend in die Planung integriert werden.
II. Die vorgelegten städtebaulichen
Planungen (Städtebaulicher Entwurf und Strukturkonzept - jeweils vom
24.07.2013) für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans Nr. 834 werden zur Kenntnis genommen. III.1 Der Magistrat wird beauftragt, auf der
Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts den Bebauungsplanentwurf zu
erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung öffentlich auszulegen. III.2 Der Magistrat wird ermächtigt, den
Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der auf Grund der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert
oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung
durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. IV. Das vorgelegte städtebauliche Zielkonzept
(Städtebauliche Weiterentwicklung des Städtebaulichen Entwurfs vom 24.07.2013)
wird zur Kenntnis genommen. V. Soweit sich im weiteren
Verfahren ein Erfordernis bestätigt, wird der Magistrat beauftragt, beim
Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplanes zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher
Geltungsbereich Der räumliche
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich
Rödelheimer Landstraße liegt im Frankfurter Stadtteil Bockenheim und umfasst
eine Fläche von circa 28,5 ha. Das Plangebiet grenzt im Westen an die
Ludwig-Landmann-Straße, im Norden an die Rödelheimer Landstraße und im Osten an
die Kasernenstraße. Im Süden verläuft die Grenze entlang der Kasernenstraße,
weiter nördlich des Flurstücks 119/13 der Flur 14 und verspringt dann auf die
südliche Seite der Bahntrasse, quert das Flurstück 109/4 der Flur 14 ungefähr
in der Mitte von Nord nach Süd, verläuft dann entlang der Solmsstraße und
weiter am westlichen Rand der Flurstücke 11/28 und 66/13 der Flur 14 wieder in
Richtung Norden bis zur Bahntrasse und dann entlang der Bahntrasse nach Westen
bis zur Ludwig-Landmann-Straße. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung
Bockenheim. Die Änderung des Geltungsbereiches
umfasst Flächen im Südosten des Plangebiets. Die Abgrenzung der für die
Eisenbahnzwecke gewidmeten Flächen wird hier als Grenze des Geltungsbereichs
definiert. Nach Stellungnahme der DB Services
Immobilien GmbH und DB Netz AG von 2011 ist die Freistellung der bahngewidmeten
Flächen im Südosten des Plangebiets auf Grund der langfristigen
Betriebsnotwendigkeit ausgeschlossen. Die Flächen unterliegen nicht der
Planungshoheit der Gemeinde und werden auch nicht für eine zukünftige
Entwicklung im Zusammenhang mit den nördlich angrenzenden Grundstücken zur
Verfügung stehen. Auf Grund dessen wird der Geltungsbereich den genannten
Grenzverlauf nehmen. Zu II. und III. Anlass der Neuplanung Der Standort "Südlich Rödelheimer Landstraße" ist
gekennzeichnet durch seine Toplage in der Stadt Frankfurt. Einerseits findet
man hier hochwertiges Gewerbe, andererseits gibt es brachliegende Flächen,
Gewerbebetriebe in unmittelbarer Nachbarschaft zum vorhandenen Wohnen an der
Rödelheimer Landstraße und Leerstand. Insbesondere unter dem Aspekt
"Innenentwicklung" ist eine Neuordnung dringend geboten. Mit dem Ziel der städtebaulichen Neuordnung des
Plangebietes südlich der Rödelheimer Landstraße sollten bereits 2009 die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein modernes Gewerbe- und
Dienstleistungsgebiet mit Büro- und Wohnstandorten geschaffen werden. Hierfür
wurde der entsprechende Bebauungsplanentwurf bis zur Offenlage geführt. Auf Grund ungelöster planungsrechtlicher Konflikte im
Gebiet wurde nun die Planung angepasst und der Verfahrensschritt der
öffentlichen Auslegung ist zu wiederholen. Von besonderer Relevanz ist eine
bisher nicht absehbare Verlagerung von Betrieben, die hinsichtlich ihrer
räumlichen Lage im Plangebiet der bisher geplanten Entwicklung entgegenstanden.
Im Städtebaulichen Entwurf von 2009 wurden mehrere Betriebe mit Wohnbebauung
und öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen überplant, so dass eine Umsetzung
ohne Verlagerung der Betriebe nicht möglich gewesen wäre. Des Weiteren fand bei der Siemens AG eine
Neuorientierung hinsichtlich der künftigen Nutzung der Flächen statt. Die Firma
hat nun das Ziel, alle dort ansässigen Nutzungen mittelfristig zu verlagern und
steht nunmehr einer Gesamtentwicklung des Gebiets in Richtung Wohnungsbau
positiv gegenüber.
Diese grundlegenden Änderungen
der Rahmenbedingungen führten insgesamt zur Notwendigkeit eines neuen
städtebaulichen Lösungsansatzes. Ziel der Neuplanung Ziel der Entwurfsplanung ist ein Konzept, welches auf
die Betriebe, deren Standorte in absehbarer Zeit nicht verlagert werden können,
Rücksicht nimmt und diese weitesgehend in die Neuplanung integriert. Größere
Bedeutung haben insbesondere einzelne Betriebe an der Rödelheimer Landstraße.
Geruchsemissionen sind dabei von der Schleifscheibenfabrik Burka Kosmos zu
erwarten. Hinzu kommen zwei Speditionsbetriebe, von denen erhöhte
Schallemissionen zu erwarten sind. Im Mittelpunkt sollte die Planung und Entwicklung
eines eigenständigen Stadtquartiers mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen,
Dienstleistungen, Gewerbe und gebietsergänzenden Einrichtungen stehen. Zur
innerstädtischen Vernetzung sollten Anknüpfungspunkte zu den angrenzenden
Quartieren geschaffen werden. Das Gebiet sollte an die Ludwig-Landmann-Straße
und an die City West südlich der Bahngleise verkehrlich angebunden werden.
Städtebaulicher Entwurf Der vorgelegte städtebauliche Entwurf ist ein
Bebauungsvorschlag, der bezüglich der dargestellten Gebäudestrukturen
beispielhaft aufzeigt, welche Strukturen im Plangebiet künftig gewünscht sind
beziehungsweise möglich wären. Die Mischung aus überwiegend Wohn- mit
untergeordneten Dienstleistungs- und Kerngebietsnutzungen unter Einbeziehung
der zu erhaltenden gewerblichen Teilbereiche sowie prägenden Grünstrukturen
bildet die Grundlage für das Plangebiet. Wesentliches Gestaltungselement ist
das zentrale Band, welches zusammengesetzt wird aus öffentlichen Grünflächen,
öffentlichen Plätzen und sozialer Infrastruktur. Nördlich und südlich davon
entstehen gut erschlossene Wohnquartiere mit autofreien Innenhöfen. Das
zentrale städtische Band verbindet die Quartiere miteinander. Auch die
Nahversorgung ist über das Band angeschlossen. Der großflächige Einzelhandel
liegt gut erreichbar in der Mitte des Quartiers, an der Ecke Rödelheimer
Landstraße / Birkenweg, was auch für die umliegenden Quartiere von Vorteil ist.
Die geschlossene Bebauung am östlichen Rand des Geltungsbereichs schließt das
Gebiet zur Bahn ab. Das Prinzip der mit Stichstraßen erschlossenen
Wohnquartiere setzt sich nach Westen hin entlang der Rödelheimer Landstraße
fort und wird durch eine neue Straße, die die Rödelheimer Landstraße mit der
Morsestraße verbindet, begrenzt. Eine geschlossene, straßenbegleitende Bebauung
schließt das Plangebiet nach Westen zur Ludwig-Landmann-Straße ab. Die bisherigen Ziele für den südwestlichen
Gewerbeteil A bleiben im Grundsatz bestehen und integrieren somit an dieser
Stelle die vorhandenen Gewerbebetriebe in die Planung. Des Weiteren werden die
bestehenden Betriebe in den Teilbereichen B und C als Bestandsbereich mit in
die Planung aufgenommen. Die Verkehrsflächen der vorhandenen Morsestraße
bleiben erhalten und werden ausgebaut. Die verkehrliche Anbindung der
Morsestraße an die Ludwig-Landmann-Straße wird weiterhin als zwingend notwendig
erachtet. Der Verlauf der Straße mit der
vorgesehenen Unterführung "Birkenweg - An der Dammheide" weicht von dem alten
Entwurf ab und verläuft nun parallel zur Liegenschaft des Gewerbebetriebs Burka
Kosmos (östlicher Rand Teilbereich B). Die Planung der Teilflächen südlich der
Bahnanlage bleibt weitestgehend bestehen und muss nur auf Grund der geänderten
Linienführung der Unterführung leicht angepasst werden. Die derzeit am Ostrand des Plangebiets vorhandene
Kasernenstraße wird zu Gunsten einer effizienten Erschließung um die Breite
eines Baufelds nach Westen verschoben und bildet somit den östlichen Abschluss
der verkehrlichen Erschließung. In Anlehnung an den alten städtebaulichen Entwurf ist
eine einheitliche Höhenentwicklung der Bebauung vorgesehen. Straßenbegleitend
sind überwiegend 5-geschossige Gebäude vorgesehen, während zu den Freiflächen
und der inneren Erschließung der Wohnquartiere eine Abstufung der
Geschossigkeit auf 4 beziehungsweise teilweise auch 3 Geschosse vorgenommen
wird. Lediglich entlang der Ludwig-Landmann-Straße ist eine höhere
Geschossigkeit unter Einbeziehung des Bestandshochhauses vorgesehen. Planstatistiken im Vergleich: Entwurf Offenlage 2009
Neuer
städtebaulicher Entwurf Gesamtfläche Geltungsbereich
ca. 27,6 ha 100 % ca. 28,5
ha
100 % davon:
Gewerbeflächen
ca. 9,4
ha
34,0 %
ca. 5,9
ha
20,7 %
Wohnbauflächen
ca. 5,4
ha
19,6 %
ca. 7,8
ha
27,4 %
Mischgebietsflächen
ca. 0
ha 0,0 % ca.
5,2
ha
18,2 %
Kerngebietsflächen
ca. 2,4
ha
8,7 %
ca. 0,4
ha
1,4 %
Öffentliche Grünflächen und Quartiersplätze
ca. 1,7
ha 6,2 % ca.
1,7
ha
5,9 %
Flächen für Gemeinbedarf und Sondergebiet
Kultur ca. 0,7
ha
2,5
%
ca. 0,0
ha
0,0 %
Öffentliche Verkehrsflächen ca.
7,3
ha 26,5
%
ca. 6,8
ha
23,9 %
(einschließlich Bestand)
Flächen für Bahnanlagen
ca. 0,7 ha 2,5 %
ca. 0,7 ha 2,5 %
Planungsrechtliches Strukturkonzept Das planungsrechtliche
Strukturkonzept zeigt die geplante flächenhafte Verteilung der Nutzungen und
soll Grundlage für den Bebauungsplanentwurf sein. Die Grundzüge der Planung
sind hier dargestellt. Die Betriebe, die im Bestand geschützt werden sollen,
liegen zukünftig in Gewerbegebieten. Durch die Differenzierung mit der
Festsetzung von eingeschränkten Gewerbegebieten, in denen nur Nutzungen
zulässig sind, die das Wohnen nicht wesentlich stören, soll es möglich sein,
Wohnnutzungen in direkter Nachbarschaft anzusiedeln. Nach jetzigem
Kenntnisstand kann davon ausgegangen werden, dass bereits heute der Großteil
der Gewerbebetriebe in einem eingeschränkten Gewerbegebiet zulässig ist. Anhand
des Gutachtens, welches die Bestandsbetriebe und -anlagen auf Lärmemissionen
prüft und derzeit erarbeitet wird, sollen die Gliederung der Gewerbegebiete und
gegebenenfalls die angrenzenden Gebietstypen weiter konkretisiert werden. Nach
einem bereits erstellten Geruchsgutachten sind die Geruchseinflussbereiche
östlich der Schleifscheibenfabrik von einer Bebauung mit Wohnnutzung
freizuhalten. Im zentral gelegenen Kerngebiet kann auch großflächiger
Einzelhandel untergebracht werden. Hierdurch wird gleichzeitig der durch das
oben genannte Geruchsgutachten geforderte Achtungsabstand zur Wohnnutzung
eingehalten. Im Westen und Osten schließt das
Plangebiet jeweils mit einem Mischgebiet ab. Entlang der neuen Unterführung und
in Verbindung zur City West ergänzen auf Grund der vermuteten erhöhten
Verkehrsbelastung ebenfalls Mischgebiete den Entwurf. Die Mischgebiete im
Nordosten dienen als Abstufung zum Speditionsbetrieb Fermont und den
Gleisanlagen. Eine Konkretisierung dieser Gebietsfestsetzung erfolgt ebenfalls
auf Grund des noch ausstehenden Lärmgutachtens. In ihren jeweiligen
Flächengrößen sollen die Mischgebietsfestsetzungen genügend Spielraum geben für
eine standortangepasste Verteilung von Wohnnutzungen und das Wohnen nicht
störende sonstige Nutzungen entsprechend den Anforderungen der BauNVO. Wie die schalltechnischen Untersuchungen zum
vorangegangenen Bebauungsplanentwurf zeigen, stellen die
Schienenverkehrslärmemissionen der S-Bahnstrecke Frankfurt West-Rödelheim das
Ausweisen eines nördlich der S-Bahnstrecke gelegenen allgemeinen Wohngebietes
nicht grundsätzlich in Frage. Eine genauere Prüfung anhand des vorliegenden
städtebaulichen Entwurfs wird noch erfolgen. Die öffentlichen Freiflächen sollen hauptsächlich als
öffentliche Grünflächen festgesetzt werden. Nur im zentralen Bereich,
angrenzend an den Nahversorger, soll eine großzügige öffentliche Platzfläche
zum Verweilen einladen. Da die notwendigen Kitas in mehrere Gebäude auch
innerhalb des zentralen Grünstreifens integriert werden können, finden sich
keine gesonderten Flächen für den Gemeinbedarf. Die Umsetzung der
Betreuungseinrichtungen wird vermutlich in städtebaulichen Verträgen gesichert
werden. Die Ausnutzung der Grundstücke
orientiert sich eng an dem Bebauungsplanentwurf, der sich 2009 in der
öffentlichen Auslegung befand. Die Grundstückseigentümer und die Betriebe im
Geltungsbereich wurden bereits in das Verfahren einbezogen und sind in
zahlreichen Gesprächen über die Ziele und den möglichen Fortgang des
Planverfahrens informiert worden. Das Konzept soll nach der Beschlussfassung dieses
Magistrats-Vortrags zeitnah der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Zu IV. Städtebauliche Weiterentwicklung Es ist heute nicht absehbar, ob die Gewerbebetriebe,
die im aufzustellenden Bebauungsplanentwurf gesichert werden sollen, auch auf
lange Sicht an ihrem Standort verbleiben. Oft ziehen Neuentwicklungen weitere
Entwicklungen nach sich und es ist nicht auszuschließen, dass sich einzelne
Betriebe, beispielsweise im Zuge einer Vergrößerung, einen neuen,
zukunftsträchtigeren Standort außerhalb des Plangebiets suchen. Die bereits
geführten Gespräche mit den Betrieben legen diese Vermutung nahe. Der Entwurf der vorgelegten städtebaulichen
Weiterentwicklung trägt diesem Umstand Rechnung und soll aufzeigen, dass die
Chance für eine geordnete Entwicklung weiterer Wohnquartiere im Gebiet offen
gehalten wird. Cirka 3 ha zusätzliche Wohnbaufläche könnten in diesem
Zusammenhang die gewerblichen Nutzungen ersetzen. Das zentrale Band kann um
weitere öffentliche Grünfläche und einem zusätzlichen Baukörper zum zentralen
Quartiersplatz hin ergänzt werden. Das planungsrechtliche Strukturkonzept - so wie oben
dargestellt - nimmt insoweit auf diese Entwicklungsmöglichkeit Rücksicht, kann
sie aber zum heutigen Zeitpunkt noch nicht planungsrechtlich vorweg nehmen. Es
versucht aber durch die Nutzungsgliederung der hier beschriebenen möglichen
zukünftigen Entwicklung nicht entgegen zu stehen, unter gleichzeitiger
Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Interessen. Zu V. Die östlichen und westlichen Teilflächen innerhalb
des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind im Regionalen Flächennutzungsplan
als Gewerbliche Bauflächen dargestellt. Da die Planung eine Neustrukturierung vorsieht, ist
gegebenenfalls entsprechend der endgültigen Nutzungsaufteilung im Bebauungsplan
eine Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans an die geänderten
Planungsziele im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB erforderlich.
Anlage Lageplan (ca. 3,9 MB) Anlage Staedtebaulicher_Entwurf (ca. 1,9 MB) Anlage Staedtebauliche_Weiterentwicklung_Entwurf
(ca. 1,4 MB) Anlage
Strukturkonzept (ca.
1,2 MB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
27.03.2014, NR 857
Antrag vom
22.04.2014, NR 882
Anregung vom
25.03.2014, OA 490
Antrag vom
14.01.2014, OF
345/7
Antrag vom 26.01.2014, OF 363/7
Antrag vom
23.03.2014, OF
377/7 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2009, M 113
Anregung an den
Magistrat vom 28.01.2014, OM 2849
Vortrag des
Magistrats vom 12.01.2015, M 2
Antrag vom
03.04.2017, OF
154/7
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1421
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 2, 7
Versandpaket: 02.01.2014 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2
am 20.01.2014, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 250 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
26. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2014, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 26. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.01.2014, TO I, TOP 13
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
30. Sitzung des OBR 7
am 28.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2849 2014
1. a) Die
Vorlage M 250 wird bis zum 25.03.2014 zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
3. Die Vorlage OF 363/7 wird bis zur Sitzung am
25.03.2014 zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2014, TO II, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 27. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.02.2014, TO I, TOP
12 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 27. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 18.02.2014, TO I, TOP 7
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
28. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2014, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER 28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.03.2014, TO I, TOP
11 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 32. Sitzung des OBR 7
am 25.03.2014, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der Fraktion der GRÜNEN wird über die Vorlage
OF 377/7 ziffernweise abgestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Papke
nicht an der Abstimmung der Vorlage OF 377/7 teilgenommen hat.
Beschluss: Anregung OA 490 2014
1. Der Vorlage
M 250 wird unter Hinweis auf OA 490 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 377/7 für erledigt erklärt.
3. Die Vorlage
OF 377/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer 1 das
Wort "westlich" durch "südlich" ersetzt wird und Ziffer 2
durch folgenden Satz ersetzt wird: "Für das gesamte Planungsgebiet wird
der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere Zuordnung von Misch-
und Wohngebieten und durch die Errichtung von Lärmschutzwänden/-Wällen das
Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur heranrückenden Wohnbebauung
unter besonderer Berücksichtigung der Lärmemissionen reduziert werden
kann." Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos
gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
zu 3. Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Ziffern 2 und 3: Einstimmige Annahme Ziffer 4: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP
und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) 28. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 25.03.2014, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 250 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER
29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2014, TO II, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 250 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER 29. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 12.05.2014, TO I, TOP
18 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, ELF Piraten und RÖMER (=
Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE WÄHLER
(= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE. und
RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE.
(= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 250 und NR 857 = Annahme, NR 882 und OA 490 = Annahme im
Rahmen NR 857) 30. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 20.05.2014, TO II, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 857 wird abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 882 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 490 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten und RÖMER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und OA 490); FREIE
WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen
SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE.
(= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857 = Ablehnung, OA
490 = Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme)
REP (M 250, NR 857, NR 882 und OA 490 = Annahme)
31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 22.05.2014, TO II, TOP 35
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 250 wird im Rahmen der Vorlage NR 882 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 857 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 882 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 490 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, ELF Piraten, RÖMER
und REP (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 857 und
OA 490); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und ELF Piraten gegen SPD, LINKE., FDP,
RÖMER und REP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten, RÖMER und REP gegen
LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 857); FREIE WÄHLER (=
Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ELF
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 857)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 250 und NR 882 = Annahme, NR 857= Ablehnung, OA 490
= Ziffer 1. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 2. bis 4. Annahme)
Beschlussausfertigung(en): § 4579, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 Aktenzeichen: 61 00