Bebauungsplan 834 südlich Rödelheimer Landstraße
Vorlagentyp: OF fraktionslos
Begründung
Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der M 250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr. 834 folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Im Gebiet zwischen Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen - genau wie dies beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen.
- Das an die oben genannten Flächen südlich anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen ähnliche Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig existieren können.
- Es werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert. Die KTs sind als Solitäre zu planen und nicht in andere Bauten zu integrieren.
- Es wird 30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Begründung: Im unter 1.) genannten Gebiet wird ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren. Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Im Strukturplan werden keine Flächen für Kindertagesstätten vorgesehen. Stattdessen sollen diese Einrichtungen in Gebäude im zentralen Grünstreifen integriert werden. Damit ist aber keine ausreichende Abdeckung möglich. Zudem begibt man sich in die Abhängigkeit zur Wohnbebauung die insbesondere im westlichen Bereich wegen der vorhandenen Bebauung nicht terminierbar ist, man wird also voraussichtlich den Bedarf zu keiner Zeit erfüllen können. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig erpressbar macht.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2014, OF 363/7
Betreff: Bebauungsplan 834 südlich
Rödelheimer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten der
M 250 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bebauungsplan Nr.
834 folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Im Gebiet zwischen
Ludwig-Landman-Straße/Rödelheimer Landstraße/Morsestraße soll das dort
ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben und sich weiter entwickeln
dürfen. Deshalb ist das Gebiet als Mischgebiet auszuweisen - genau wie dies
beim westlich angrenzenden Teil des Plangebiets der Fall ist. Die Straße, die
über vorhandene Bebauung gelegt werden soll, ist zu streichen. 2. Das an die oben genannten Flächen
südlich anschließende Areal wird ebenfalls zum Mischgebiet - hier liegen
ähnliche Voraussetzungen vor, so dass Wohn- und Gewerbenutzung gleichzeitig
existieren können. 3. Es
werden ausreichende Flächen für Kindertagesstätten im Bebauungsplan reserviert.
Die KTs sind als Solitäre zu planen und nicht in andere Bauten zu
integrieren. 4. Es wird
30 Prozent der Fläche für geförderten Wohnungsbau vorgesehen. Begründung: Im unter 1.) genannten Gebiet wird ohne Rücksicht
auf die vorhandene Nutzung ein Wohngebiet und eine neue Straße vorgesehen. Eine
Vertreibung dieser Betriebe würde dem Stadtteil aber einen großen Schaden
zufügen, ginge dadurch das Angebot im Nahbereich und Arbeitsplätze verloren.
Die Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Betrieben die Möglichkeit
zur Weiterentwicklung und birgt erhebliches Konfliktpotenzial. Im Strukturplan werden keine Flächen für
Kindertagesstätten vorgesehen. Stattdessen sollen diese Einrichtungen in
Gebäude im zentralen Grünstreifen integriert werden. Damit ist aber keine
ausreichende Abdeckung möglich. Zudem begibt man sich in die Abhängigkeit zur
Wohnbebauung die insbesondere im westlichen Bereich wegen der vorhandenen
Bebauung nicht terminierbar ist, man wird also voraussichtlich den Bedarf zu
keiner Zeit erfüllen können. Der starke Rückgang der mietpreisgebundenen
Wohnungen in Frankfurt verbunden mit dem zunehmenden Zuzug hat den Mangel an
preiswerten Wohnflächen dramatisch verschärft. Eine Durchsetzung dieser Quote
im Rahmen städtebaulicher Verträge kann kein Ersatz für eine Festschreibung im
Bebauungsplan sein, da sich die Stadt an dieser Stelle von Investoren beliebig
erpressbar macht. Antragsteller:
fraktionslos
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2013, M 250 Beratung
im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7
am 28.01.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2849 2014
1.
a) Die Vorlage M 250 wird bis zum 25.03.2014 zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 345/7 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF
363/7 wird bis zur Sitzung am 25.03.2014 zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme 32. Sitzung des OBR 7
am 25.03.2014, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der
Fraktion der GRÜNEN wird über die Vorlage OF 377/7 ziffernweise
abgestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass Herr Papke nicht an der
Abstimmung der Vorlage OF 377/7 teilgenommen hat.
Beschluss:
Anregung OA 490 2014
1.
Der Vorlage M 250 wird unter Hinweis auf OA 490 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 363/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF
377/7 für erledigt erklärt. 3.
Die
Vorlage OF 377/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Ziffer
1 das Wort "westlich" durch "südlich" ersetzt wird und
Ziffer 2 durch folgenden Satz ersetzt wird: "Für das gesamte
Planungsgebiet wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob durch eine andere
Zuordnung von Misch- und Wohngebieten und durch die Errichtung von
Lärmschutzwänden/-Wällen das Konfliktpotenzial für bestehendes Gewerbe zur
heranrückenden Wohnbebauung unter besonderer Berücksichtigung der
Lärmemissionen reduziert werden kann."
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FARBECHTE, REP und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung)
zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Ziffer 1: Annahme bei Enthaltung GRÜNE Ziffern 2 und 3:
Einstimmige Annahme Ziffer 4: SPD, GRÜNE, FARBECHTE, REP und fraktionslos
gegen CDU (= Ablehnung)