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Architektenwettbewerb zur Bebauung des Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM 1278 entstanden aus Vorlage: OF 85/3 vom 22.09.2016 Betreff: Architektenwettbewerb zur Bebauung des Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels Vorgang: M 83/16 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Architektenwettbewerbs eine konsensfähige, innovative Bebauungslösung für das Innovationsquartier (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels zu finden. Begründung: Die gegenwärtig diskutierten Pläne zur Bebauung des Innovationsviertels werden von vielen Seiten kritisch gesehen, unter anderem vom Bund Deutscher Architekten (BDA) in Hessen. Die Planungen für das Quartier werden vom BDA als nicht innovativ angesehen. Es sollte daher der Vorschlag des BDA aufgegriffen werden, einen Architektenwettbewerb zur Planung eines wirklich innovativen Wohnungsquartiers durchzuführen. Das Planungsergebnis dürfte letztlich auch zu einer erhöhten Akzeptanz der Bebauung des Innovationsquartiers bei Bürgerinnen und Bürgern führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 959 Aktenzeichen: 61 00

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