Architektenwettbewerb zur Bebauung des Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2017, OM
1278 entstanden aus
Vorlage: OF 85/3 vom 22.09.2016
Betreff: Architektenwettbewerb zur Bebauung des
Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels
Vorgang: M 83/16 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines
Architektenwettbewerbs eine konsensfähige, innovative Bebauungslösung für
das Innovationsquartier (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels zu
finden. Begründung: Die gegenwärtig diskutierten Pläne zur Bebauung des
Innovationsviertels werden von vielen Seiten kritisch gesehen, unter anderem
vom Bund Deutscher Architekten (BDA) in Hessen. Die Planungen für das Quartier
werden vom BDA als nicht innovativ angesehen. Es sollte daher der Vorschlag des
BDA aufgegriffen werden, einen Architektenwettbewerb zur Planung eines wirklich
innovativen Wohnungsquartiers durchzuführen. Das Planungsergebnis dürfte
letztlich auch zu einer erhöhten Akzeptanz der Bebauung des
Innovationsquartiers bei Bürgerinnen und Bürgern führen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 83
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.05.2017, ST 959
Aktenzeichen: 61 00