Architektenwettbewerb zur Bebauung des Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels
Begründung
des Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Architektenwettbewerbs eine konsensfähige, innovative Bebauungslösung für das Innovationsquartier(Bebauungsplan 880) des Ernst-May-Viertels zu finden. Begründung: Die gegenwärtig diskutierten Pläne zur Bebauung des Innovationsviertels werden von vielen Seiten kritisch gesehen, u.a. vom Bund Deutscher Architekten(BDA) in Hessen. Es sollte daher der Vorschlag des BDA aufgegriffen werden, einen Architektenwettbewerb zur Planung eines wirklich innovativen Wohnungsquartiers durchzuführen: die Planungen für das Quartier werden vom BDA als nicht innovativ angesehen! Das Planungsergebnis dürfte letztlich auch zu einer erhöhten Akzeptanz der Bebauung des Innovationsquartiers bei Bürgerinnen und Bürgern führen.
Inhalt
Antrag vom 22.09.2016, OF 85/3
Betreff: Architektenwettbewerb zur Bebauung des Innovationsquartiers (Bebauungsplan Nr. 880) des Ernst-May-Viertels Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen eines Architektenwettbewerbs eine konsensfähige, innovative Bebauungslösung für das Innovationsquartier(Bebauungsplan 880) des Ernst-May-Viertels zu finden. Begründung: Die gegenwärtig diskutierten Pläne zur Bebauung des Innovationsviertels werden von vielen Seiten kritisch gesehen, u.a. vom Bund Deutscher Architekten(BDA) in Hessen. Es sollte daher der Vorschlag des BDA aufgegriffen werden, einen Architektenwettbewerb zur Planung eines wirklich innovativen Wohnungsquartiers durchzuführen: die Planungen für das Quartier werden vom BDA als nicht innovativ angesehen! Das Planungsergebnis dürfte letztlich auch zu einer erhöhten Akzeptanz der Bebauung des Innovationsquartiers bei Bürgerinnen und Bürgern führen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Beratung im Ortsbeirat: 3