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Bebauungsplan Nr. 880 - Ernst-May-Viertel

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Ernst-May-Viertel Der Ortsbeirat möge beschließen der Bebauungsplan wird in seiner jetzigen Form zurückgewiesen. Statt dessen fordert der Ortsbeirat eine Überarbeitung, die eine deutliche Reduzierung der zu bebauende Flächen bedeutet.

  1. Entlang der Friedberger Landstraße zwischenWasserpark und Münzenberger Straße ist eine Bebauung entsprechend der Kubaturen und Gehäusehöhen des Motorpool-Geländes an der Friedberger Landstraße möglich.
  2. Östlich dieser Bebauung kann eine zweite Reihe an Wohnhäusern erstellt werden.
  3. Das Gelände des städtischen Bauhofs kann entsprechend bebaut werden.
  4. Der Abenteuerspielplatz bleibt erhalten.
  5. Die Bebauung muss die ökologische Bedeutung für das Klima im Nordend berücksichtigen sowie die vorhandenen wertvollen Baumbestand.
  6. Die Baukörper werden von unterschiedlichen Architekten geplant, so dass eine städtebauliche Vielfalt entsteht.
  7. Genossenschaftliches Bauen und Wohnen ist zu berücksichtigen. Begründung: Die Diskussionen des vergangenen und diesen Jahres haben gezeigt, dass die bisher vorliegenden Planungen in der Bevölkerung keine Akzeptanz finden und offensichtlich überdimensioniert sind.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2016, OF 79/3 Betreff: Bebauungsplan Nr. 880 - Ernst-May-Viertel Der Ortsbeirat möge beschließen der Bebauungsplan wird in seiner jetzigen Form zurückgewiesen. Statt dessen fordert der Ortsbeirat eine Überarbeitung, die eine deutliche Reduzierung der zu bebauende Flächen bedeutet. 1. Entlang der Friedberger Landstraße zwischenWasserpark und Münzenberger Straße ist eine Bebauung entsprechend der Kubaturen und Gehäusehöhen des Motorpool-Geländes an der Friedberger Landstraße möglich. 2. Östlich dieser Bebauung kann eine zweite Reihe an Wohnhäusern erstellt werden. 3. Das Gelände des städtischen Bauhofs kann entsprechend bebaut werden. 4. Der Abenteuerspielplatz bleibt erhalten. 5. Die Bebauung muss die ökologische Bedeutung für das Klima im Nordend berücksichtigen sowie die vorhandenen wertvollen Baumbestand. 6. Die Baukörper werden von unterschiedlichen Architekten geplant, so dass eine städtebauliche Vielfalt entsteht. 7. Genossenschaftliches Bauen und Wohnen ist zu berücksichtigen. Begründung: Die Diskussionen des vergangenen und diesen Jahres haben gezeigt, dass die bisher vorliegenden Planungen in der Bevölkerung keine Akzeptanz finden und offensichtlich überdimensioniert sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 79/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 3 am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 83 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 83 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 79/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 85/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 86/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 16.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1278 2017 Anregung an den Magistrat OM 1279 2017 1. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage NR 235 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 141 dient zur Kenntnis. 4. Die Vorlage OF 79/3 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 85/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 86/3 wurde zurückgezogen. 7. Die Vorlage OF 171/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU

Verknüpfte Vorlagen