Bebauungsplan Nr. 880 - Ernst-May-Viertel
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Ernst-May-Viertel Der Ortsbeirat möge beschließen der Bebauungsplan wird in seiner jetzigen Form zurückgewiesen. Statt dessen fordert der Ortsbeirat eine Überarbeitung, die eine deutliche Reduzierung der zu bebauende Flächen bedeutet.
- Entlang der Friedberger Landstraße zwischenWasserpark und Münzenberger Straße ist eine Bebauung entsprechend der Kubaturen und Gehäusehöhen des Motorpool-Geländes an der Friedberger Landstraße möglich.
- Östlich dieser Bebauung kann eine zweite Reihe an Wohnhäusern erstellt werden.
- Das Gelände des städtischen Bauhofs kann entsprechend bebaut werden.
- Der Abenteuerspielplatz bleibt erhalten.
- Die Bebauung muss die ökologische Bedeutung für das Klima im Nordend berücksichtigen sowie die vorhandenen wertvollen Baumbestand.
- Die Baukörper werden von unterschiedlichen Architekten geplant, so dass eine städtebauliche Vielfalt entsteht.
- Genossenschaftliches Bauen und Wohnen ist zu berücksichtigen. Begründung: Die Diskussionen des vergangenen und diesen Jahres haben gezeigt, dass die bisher vorliegenden Planungen in der Bevölkerung keine Akzeptanz finden und offensichtlich überdimensioniert sind.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 07.09.2016, OF 79/3
Betreff: Bebauungsplan Nr. 880 -
Ernst-May-Viertel Der Ortsbeirat möge beschließen der Bebauungsplan wird in seiner jetzigen Form
zurückgewiesen. Statt dessen fordert der Ortsbeirat eine Überarbeitung, die
eine deutliche Reduzierung der zu bebauende Flächen bedeutet. 1. Entlang der Friedberger Landstraße
zwischenWasserpark und Münzenberger Straße ist eine Bebauung entsprechend der
Kubaturen und Gehäusehöhen des Motorpool-Geländes an der Friedberger Landstraße
möglich. 2. Östlich dieser
Bebauung kann eine zweite Reihe an Wohnhäusern erstellt werden. 3. Das Gelände des städtischen
Bauhofs kann entsprechend bebaut werden. 4. Der Abenteuerspielplatz bleibt erhalten. 5. Die Bebauung muss die ökologische
Bedeutung für das Klima im Nordend berücksichtigen sowie die vorhandenen
wertvollen Baumbestand. 6.
Die Baukörper werden von unterschiedlichen Architekten geplant, so dass eine
städtebauliche Vielfalt entsteht. 7. Genossenschaftliches Bauen und Wohnen ist zu
berücksichtigen. Begründung: Die Diskussionen des vergangenen und diesen Jahres
haben gezeigt, dass die bisher vorliegenden Planungen in der Bevölkerung keine
Akzeptanz finden und offensichtlich überdimensioniert sind. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3
am 08.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 83 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 79/3 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 5. Sitzung des OBR 3
am 06.10.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: 1.
a)
Die Vorlage M 83 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt. b)
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 83 ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 79/3 wird bis zur Sitzung am
08.12.2016 zurückgestellt. 3.
Die
Vorlage OF 85/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016 zurückgestellt.
4.
Die Vorlage OF 86/3 wird bis zur Sitzung am 08.12.2016
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Einstimmige Annahme zu 4.
Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3
am 16.02.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1278 2017
Anregung an den
Magistrat OM 1279
2017 1. Der Vorlage M 83 wird im Rahmen der Vorlage
NR 235 zugestimmt.
2. Die Vorlage NR 120 wird abgelehnt.
3.
Die Vorlage NR 141 dient zur Kenntnis.
4.
Die
Vorlage OF 79/3 wurde zurückgezogen. 5.
Die
Vorlage OF 85/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
6.
Die Vorlage OF 86/3 wurde zurückgezogen.
7.
Die
Vorlage OF 171/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD
und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
zu
2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen
LINKE. (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD,
FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.
zu 5.
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 7.
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) bei Enthaltung CDU