Bebauungsplan für das Innovationsviertel grundlegend überarbeiten
Begründung
grundlegend überarbeiten Der Bebauungsplan wird in seiner jetzigen Form zurückgewiesen. Die Stadtverordnetenversammlung fordert eine grundlegende Überarbeitung, die auf Grundlage einer gesamtklimatologischen Betrachtung erfolgt und die Ergebnisse und Empfehlungen des Klimagutachtens, das bis Ende 2016 vorliegen soll, als verbindlichen Handlungsrahmen des B-Plans festschreibt. Darüber hinaus sind die folgenden Eckpunkte in den B-Plan aufzunehmen:
- Die ökologische Bedeutung des Planungsgebietes, der wertvolle Baumbestand und der hohe Naherholungswert, den dieses Gebiet für viele Bürgerinnen und Bürger hat, sind zu berücksichtigen.
- Die Bebauung wird auf das Gebiet an der Friedberger Landstraße zwischen Wasserpark und Münzenberger Straße auf den bisher schon baulich genutzten Flächen (Autohändler) und das Gelände des städtischen Bauhofes begrenzt.
- Der Abenteuerspielplatz bleibt erhalten.
- Die Planungen der Baukörper sollen eine architektonische und städtebauliche Vielfalt gewährleisten (z.B. verschiedene Architekten oder Bauträger), wobei der gemeinsame innovative Charakter (Verkehrsarmut, ökologische Baustoffe etc.) zu beachten ist.
- Gemeinschaftliches Wohnen ist mit 15 Prozent, öffentlich gefördertes Wohnen mit 40 Prozent der Wohnungsbau-Bruttogeschossfläche zu gewährleisten. Begründung: Die Diskussionen des vergangenen und diesen Jahres haben gezeigt, dass die bisher vorliegenden Planungen in der Bevölkerung keine Akzeptanz finden und offensichtlich überdimensioniert sind.
Inhalt
Antrag vom 30.09.2016, NR 120
Betreff: Bebauungsplan für das Innovationsviertel grundlegend überarbeiten Der Bebauungsplan wird in seiner jetzigen Form zurückgewiesen. Die Stadtverordnetenversammlung fordert eine grundlegende Überarbeitung, die auf Grundlage einer gesamtklimatologischen Betrachtung erfolgt und die Ergebnisse und Empfehlungen des Klimagutachtens, das bis Ende 2016 vorliegen soll, als verbindlichen Handlungsrahmen des B-Plans festschreibt. Darüber hinaus sind die folgenden Eckpunkte in den B-Plan aufzunehmen:
- Die ökologische Bedeutung des Planungsgebietes, der wertvolle Baumbestand und der hohe Naherholungswert, den dieses Gebiet für viele Bürgerinnen und Bürger hat, sind zu berücksichtigen.
- Die Bebauung wird auf das Gebiet an der Friedberger Landstraße zwischen Wasserpark und Münzenberger Straße auf den bisher schon baulich genutzten Flächen (Autohändler) und das Gelände des städtischen Bauhofes begrenzt.
- Der Abenteuerspielplatz bleibt erhalten.
- Die Planungen der Baukörper sollen eine architektonische und städtebauliche Vielfalt gewährleisten (z.B. verschiedene Architekten oder Bauträger), wobei der gemeinsame innovative Charakter (Verkehrsarmut, ökologische Baustoffe etc.) zu beachten ist.
- Gemeinschaftliches Wohnen ist mit 15 Prozent, öffentlich gefördertes Wohnen mit 40 Prozent der Wohnungsbau-Bruttogeschossfläche zu gewährleisten. Begründung: Die Diskussionen des vergangenen und diesen Jahres haben gezeigt, dass die bisher vorliegenden Planungen in der Bevölkerung keine Akzeptanz finden und offensichtlich überdimensioniert sind.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 05.10.2016
Beratungsverlauf 13 Sitzungen
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