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Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass

  1. das Erdgeschoss für eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben wird, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt 2. die Entscheidung über die konkrete Nutzung im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum, erfolgt 3. dem Ortsbeirat genügend Zeit eingeräumt wird, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der
  2. Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird 4. der Glauburgplatz und der Spielplatz während der Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt bleibt und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche dauerhaft gesichert bleibt (Verweis auf Initiativrecht des OBR) 5. die Baumaßnahme so durchgeführt und abgesichert wird, dass die Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben.

Inhalt

Antrag vom 18.09.2019, OF 731/3

Betreff: Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers hier: Zustimmung unter Vorbehalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass

  1. das Erdgeschoss für eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben wird, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt

  2. die Entscheidung über die konkrete Nutzung im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum, erfolgt

  3. dem Ortsbeirat genügend Zeit eingeräumt wird, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der

  4. Sitzung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird

  5. der Glauburgplatz und der Spielplatz während der Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt bleibt und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche dauerhaft gesichert bleibt (Verweis auf Initiativrecht des OBR)

  6. die Baumaßnahme so durchgeführt und abgesichert wird, dass die Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 34
OBR 3
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung OA 472 2019 Anregung OA 473 2019 1. Die Vorlage M 102 wird unter Hinweis auf OA 472 und OA 473 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 943 wird zugestimmt. 3. a) Der Änderungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 709/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer II. vor den Worten "kulturelle/soziale" bzw. "kultureller und sozialer" jeweils das Wort "stadtteilbezogene" bzw. "stadtteilbezogener" eingefügt wird. 4. Die Vorlage OF 731/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 I. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die Vorlage M 102 wird weiterhin zurückgestellt, bis eine verbindliche Ergänzung der Vorlage M 102 durch die folgenden Punkte stattgefunden hat: 1. Für das Erdgeschoss wird eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt. 2. Die Mietenentwicklung für das Erdgeschoss wird so gestaltet, dass die stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft gewährleistet ist. 3. Die Entscheidung über die konkrete Nutzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum. 4. Dem Ortsbeirat wird genügend Zeit eingeräumt, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der
Zustimmung:
SPD Linke ÖkoLinX-ARL Alle
Ablehnung:
CDU FDP Grüne Gegen Fdp