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Glauburgbunker zum sozialen Stadteilzentrum im Nordend entwickeln

Vorlagentyp: NR LINKE.

Begründung

Stadteilzentrum im Nordend entwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Punkte beschließen: Die Vorlage M 102/2019 wird zurückgestellt, bis folgende Fragen geklärt sind:

  1. Wie stellt der Magistrat sicher, dass der Lehrbetrieb in der angrenzenden Grundschule während Abriss und Neubau nicht gestört wird?
  2. Warum erfolgt zur Sicherung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss keine erneute Eintragung im Grundbuch?
  3. Bleibt die Vereinbarung zur Sicherung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss bei Weiterverkauf für eventuelle zukünftige Eigentümer*innen der Liegenschaft bindend und wie ist dies abgesichert?
  4. Für welche "anderweitige" Nutzung des Erdgeschosses würde die Vertragsstrafe von 500.000 Euro anfallen und könnte der Eigentümer mit Zahlung der Vertragsstrafe von einer kulturellen bzw. sozialen Nutzung Abstand nehmen?
  5. Mit welcher Begründung wird der Mietzins für die kulturelle bzw. soziale Nutzung im Erdgeschoss auf lediglich 10 Jahre begrenzt?
  6. Da Gewerbemieten frei verhandelbar sind, ist nach Ablauf der 10 Jahre mit einer Erhöhung der Mieten im Erdgeschoss zu rechnen: Wie will der Magistrat sicherstellen, dass eine niedrigschwellige kulturelle bzw. soziale Nutzung auch nach Ablauf der 10 Jahresfrist fortbestehen kann?
  7. Soll der Ablösebetrag von 3,2 Millionen Euro zweckgebunden und innerhalb des Stadtteils verwendet werden? Wenn ja, wofür; Wenn nein, warum nicht?
  8. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, statt des Ablösebetrags die Erdgeschossfläche in städtischem Eigentum zur städtischen Nutzung bzw. Verpachtung an gemeinnützige Initiativen zu erhalten?
  9. Warum werden die Investitionen in den Innenausbau der Mietfläche im Erdgeschoss durch den Eigentümer auf maximal 800 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche beschränkt?
  10. Werden die geförderten Wohnungen im Eigentum des Grundstückseigentümers verbleiben oder an eine öffentliche Wohnungsgesellschaft fallen, die auch nach Auslaufen Mietpreisbindungen bezahlbare Mietpreise erhalten kann?
  11. Wie hoch wird, neben den geförderten Mietwohnungen, der Anteil an Eigentumswohnungen sein?
  12. Sieht der Magistrat es - vor dem Hintergrund des sich verändernden Modal Split, also des steigenden Anteils von Rad- und Fußverkehr in den Städten - als zeitgemäß an, eine zweigeschossige Tiefgarage auf dem Grundstück zu genehmigen?
  13. Welches sind die Brandschutzgründe, die für einen Abriss des Bunkers sprechen bzw. einem Umbau entgegen stehen?
  14. Wodurch könnte der Investor Schadensansprüche gegenüber der Stadt erheben, wie es Oberbürgermeister Peter Feldmann in einem Schreiben vom
  15. August 2019 äußert? Begründung: Der Glauburgbunker liegt zentral im Nordend, einem Stadtteil, der von Verdrängung maßgeblich betroffen ist. Um diese Verdrängung der Wohnbevölkerung zu stoppen, haben die Stadtverordneten im Februar 2015 die Erweiterung der Milieuschutzsatzung im Nordend beschlossen (§ 5646). Diese Satzung ist seit November 2018 in Kraft (§ 3338). Innerhalb des Satzungsgebietes liegt auch der Glauburgbunker. Bisher war eine kulturelle Nutzung im Erdgeschoss durch ein Wiederkaufsrecht vertraglich gesichert (§ 3153,
  16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.1998). Wenn auch nicht satzungstechnisch gesichert, so geht die Verdrängung von Wohnbevölkerung mit der Verdrängung niedrigschwelliger sozialer und kultureller Einrichtungen einher. Der Ortsbeirat und der eigens gegründete Verein BI Glauburgbunker e. V. fordern die Veröffentlichung der Planungen und die Einrichtung eines Sozialzentrums. 2016 wurde die bisherige kulturelle Nutzung des Bunkers als Museum aufgegeben und der Glauburgbunker zum Verkauf angeboten. Der Ortsbeirat sprach sich frühzeitig für einen Kauf durch die Stadt für soziale Zwecke aus (einem Bürger*innen-Haus, OF 139 vom 17.12.2016, bzw. als "Bildungs- und Kultureinrichtungen", OF 102/3 beschlossen am 10.11.2016). Monate später berichtete der Magistrat, dass ein privater Kaufvertrag schon abgeschlossen worden sei (ST 393 vom 17.02.2017). Dazu regte der Ortsbeirat an, vom Wiederkaufsrecht Gebrauch zu machen (OA 135 vom 16.03.2017). Dieses Anliegen wurde im vereinfachten Verwaltungsweg erledigt, die Ergebnisse wurden nicht bekannt. Ebenso wird mit einem Etatantrag des Ortsbeirats zum selben Thema von Januar 2018 verfahren (OF 383/3 vom 10.01.2018). Im Juli 2017 gibt der Magistrat bekannt, er begrüße eine Fortsetzung der kulturellen Nutzung des Glauburgbunkers (ST 1190). Zwei Monate später gab er jedoch bekannt, dass "die Stadt erforderlichenfalls der Löschung der Dienstbarkeiten gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zustimmen", also auf eine Weiterführung der kulturellen Nutzung verzichten würde (ST 1880 vom 18.09.2017). Laut ST 883 vom 14.05.2018 liegt eine Bauvoranfrage des Käufers vor, nach der das "Errichten eines Gebäudes mit einer Schank- und Speisewirtschaft, einer Anlage für kulturelle Zwecke sowie 43 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 30 Stellplätzen" auf dem ehemals städtischen Grundstück geplant sei. In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019 äußerte sich Liegenschaftsdezernent Jan Schneider zur Kaufsumme, einem "mittleren siebenstelligen Betrag". Ein weiteres Auskunftsersuchen des Ortsbeirats von November 2018 (V 1081) zur aktuellen Situation hat der Magistrat erst am
  17. Juli 2019 (ST 1221) beantwortet: "Zu konkreten Nutzungsmöglichkeiten des Erdgeschosses stimmt sich der Bauherr zurzeit noch mit dem Magistrat ab. [...] Zurzeit verhandelt jedoch der Magistrat noch über im Zusammenhang mit der Grundstückssituation notwendige, zivilrechtliche Vereinbarungen." Am
  18. August 2019 hat der Magistrat dann eine Vorlage zur "Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts" (M 102/2019) eingebracht. Diese Vorlage soll auf Wunsch des Oberbürgermeisters dringend behandelt werden und damit schon in der Plenarsitzung am
  19. August 2019 abgestimmt werden - ohne vorherige Debatte im Planungsausschuss. Die Vorlage sieht, anders als angekündigt, die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit lediglich "35 Wohnungen und einer kulturellen und/oder sozialen Nutzung im Erdgeschoss auf einer zweigeschossigen Tiefgarage mit 28 Stellplätzen" vor. Gegen einen Ablösebetrag von 3,2 Mio. Euro sollen die Ansprüche der Stadt auf dinglich gesicherte Nutzungsbeschränkung und das Wiederkaufsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden. Entgegen der Beteuerung von Dr. Nils Kößler, dass alle offenen Fragen zu dem Vorgang in der Vorlage M 102 geklärt sein (Sitzung des Planungsausschusses vom 19.08.2019), bleiben Unklarkeiten bestehen. Die oben dargelegten Fragen müssen geklärt werden, bevor über den Vorgang abgestimmt werden kann. Alle Bürger*innen können gegen den Abriss und für die Einrichtung eines Stadtteilteilzentrums Nordend in dem Gebäude des Glauburgbunkers online unterschreiben: https://www.openpetition.de/petition/online/kein-abriss-des-glauburgbunkers-im-f rankfurter-nordend-stadtteilzentrum-statt-mehr-luxuswohnungen Dies haben bereits mehr als 3.150 Personen getan.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2019, NR 943 Betreff: Glauburgbunker zum sozialen Stadteilzentrum im Nordend entwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Punkte beschließen: Die Vorlage M 102/2019 wird zurückgestellt, bis folgende Fragen geklärt sind: 1. Wie stellt der Magistrat sicher, dass der Lehrbetrieb in der angrenzenden Grundschule während Abriss und Neubau nicht gestört wird? 2. Warum erfolgt zur Sicherung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss keine erneute Eintragung im Grundbuch? 3. Bleibt die Vereinbarung zur Sicherung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss bei Weiterverkauf für eventuelle zukünftige Eigentümer*innen der Liegenschaft bindend und wie ist dies abgesichert? 4. Für welche "anderweitige" Nutzung des Erdgeschosses würde die Vertragsstrafe von 500.000 Euro anfallen und könnte der Eigentümer mit Zahlung der Vertragsstrafe von einer kulturellen bzw. sozialen Nutzung Abstand nehmen? 5. Mit welcher Begründung wird der Mietzins für die kulturelle bzw. soziale Nutzung im Erdgeschoss auf lediglich 10 Jahre begrenzt? 6. Da Gewerbemieten frei verhandelbar sind, ist nach Ablauf der 10 Jahre mit einer Erhöhung der Mieten im Erdgeschoss zu rechnen: Wie will der Magistrat sicherstellen, dass eine niedrigschwellige kulturelle bzw. soziale Nutzung auch nach Ablauf der 10 Jahresfrist fortbestehen kann? 7. Soll der Ablösebetrag von 3,2 Millionen Euro zweckgebunden und innerhalb des Stadtteils verwendet werden? Wenn ja, wofür; Wenn nein, warum nicht? 8. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, statt des Ablösebetrags die Erdgeschossfläche in städtischem Eigentum zur städtischen Nutzung bzw. Verpachtung an gemeinnützige Initiativen zu erhalten? 9. Warum werden die Investitionen in den Innenausbau der Mietfläche im Erdgeschoss durch den Eigentümer auf maximal 800 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche beschränkt? 10. Werden die geförderten Wohnungen im Eigentum des Grundstückseigentümers verbleiben oder an eine öffentliche Wohnungsgesellschaft fallen, die auch nach Auslaufen Mietpreisbindungen bezahlbare Mietpreise erhalten kann? 11. Wie hoch wird, neben den geförderten Mietwohnungen, der Anteil an Eigentumswohnungen sein? 12. Sieht der Magistrat es - vor dem Hintergrund des sich verändernden Modal Split, also des steigenden Anteils von Rad- und Fußverkehr in den Städten - als zeitgemäß an, eine zweigeschossige Tiefgarage auf dem Grundstück zu genehmigen? 13. Welches sind die Brandschutzgründe, die für einen Abriss des Bunkers sprechen bzw. einem Umbau entgegen stehen? 14. Wodurch könnte der Investor Schadensansprüche gegenüber der Stadt erheben, wie es Oberbürgermeister Peter Feldmann in einem Schreiben vom 5. August 2019 äußert? Begründung: Der Glauburgbunker liegt zentral im Nordend, einem Stadtteil, der von Verdrängung maßgeblich betroffen ist. Um diese Verdrängung der Wohnbevölkerung zu stoppen, haben die Stadtverordneten im Februar 2015 die Erweiterung der Milieuschutzsatzung im Nordend beschlossen (§ 5646). Diese Satzung ist seit November 2018 in Kraft (§ 3338). Innerhalb des Satzungsgebietes liegt auch der Glauburgbunker. Bisher war eine kulturelle Nutzung im Erdgeschoss durch ein Wiederkaufsrecht vertraglich gesichert (§ 3153, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.1998). Wenn auch nicht satzungstechnisch gesichert, so geht die Verdrängung von Wohnbevölkerung mit der Verdrängung niedrigschwelliger sozialer und kultureller Einrichtungen einher. Der Ortsbeirat und der eigens gegründete Verein BI Glauburgbunker e. V. fordern die Veröffentlichung der Planungen und die Einrichtung eines Sozialzentrums. 2016 wurde die bisherige kulturelle Nutzung des Bunkers als Museum aufgegeben und der Glauburgbunker zum Verkauf angeboten. Der Ortsbeirat sprach sich frühzeitig für einen Kauf durch die Stadt für soziale Zwecke aus (einem Bürger*innen-Haus, OF 139 vom 17.12.2016, bzw. als "Bildungs- und Kultureinrichtungen", OF 102/3 beschlossen am 10.11.2016). Monate später berichtete der Magistrat, dass ein privater Kaufvertrag schon abgeschlossen worden sei (ST 393 vom 17.02.2017). Dazu regte der Ortsbeirat an, vom Wiederkaufsrecht Gebrauch zu machen (OA 135 vom 16.03.2017). Dieses Anliegen wurde im vereinfachten Verwaltungsweg erledigt, die Ergebnisse wurden nicht bekannt. Ebenso wird mit einem Etatantrag des Ortsbeirats zum selben Thema von Januar 2018 verfahren (OF 383/3 vom 10.01.2018). Im Juli 2017 gibt der Magistrat bekannt, er begrüße eine Fortsetzung der kulturellen Nutzung des Glauburgbunkers (ST 1190). Zwei Monate später gab er jedoch bekannt, dass "die Stadt erforderlichenfalls der Löschung der Dienstbarkeiten gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zustimmen", also auf eine Weiterführung der kulturellen Nutzung verzichten würde (ST 1880 vom 18.09.2017). Laut ST 883 vom 14.05.2018 liegt eine Bauvoranfrage des Käufers vor, nach der das "Errichten eines Gebäudes mit einer Schank- und Speisewirtschaft, einer Anlage für kulturelle Zwecke sowie 43 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 30 Stellplätzen" auf dem ehemals städtischen Grundstück geplant sei. In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019 äußerte sich Liegenschaftsdezernent Jan Schneider zur Kaufsumme, einem "mittleren siebenstelligen Betrag". Ein weiteres Auskunftsersuchen des Ortsbeirats von November 2018 (V 1081) zur aktuellen Situation hat der Magistrat erst am 1. Juli 2019 (ST 1221) beantwortet: "Zu konkreten Nutzungsmöglichkeiten des Erdgeschosses stimmt sich der Bauherr zurzeit noch mit dem Magistrat ab. [...] Zurzeit verhandelt jedoch der Magistrat noch über im Zusammenhang mit der Grundstückssituation notwendige, zivilrechtliche Vereinbarungen." Am 5. August 2019 hat der Magistrat dann eine Vorlage zur "Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts" (M 102/2019) eingebracht. Diese Vorlage soll auf Wunsch des Oberbürgermeisters dringend behandelt werden und damit schon in der Plenarsitzung am 29. August 2019 abgestimmt werden - ohne vorherige Debatte im Planungsausschuss. Die Vorlage sieht, anders als angekündigt, die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit lediglich "35 Wohnungen und einer kulturellen und/oder sozialen Nutzung im Erdgeschoss auf einer zweigeschossigen Tiefgarage mit 28 Stellplätzen" vor. Gegen einen Ablösebetrag von 3,2 Mio. Euro sollen die Ansprüche der Stadt auf dinglich gesicherte Nutzungsbeschränkung und das Wiederkaufsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden. Entgegen der Beteuerung von Dr. Nils Kößler, dass alle offenen Fragen zu dem Vorgang in der Vorlage M 102 geklärt sein (Sitzung des Planungsausschusses vom 19.08.2019), bleiben Unklarkeiten bestehen. Die oben dargelegten Fragen müssen geklärt werden, bevor über den Vorgang abgestimmt werden kann. Alle Bürger*innen können gegen den Abriss und für die Einrichtung eines Stadtteilteilzentrums Nordend in dem Gebäude des Glauburgbunkers online unterschreiben: https://www.openpetition.de/petition/online/kein-abriss-des-glauburgbunkers-im-f rankfurter-nordend-stadtteilzentrum-statt-mehr-luxuswohnungen Dies haben bereits mehr als 3.150 Personen getan. Antragsteller: LINKE. Antragstellende Person(en): Stadtv. Monika Christann Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff Stadtv. Eyup Yilmaz Stadtv. Martin Kliehm Stadtv. Merve Ayyildiz Stadtv. Michael Müller Stadtv. Pearl Hahn Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 943 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 445 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 80 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 943 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 445 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 102 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 943 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 445 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation der Vorlage) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation der Vorlage) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation der Vorlage) 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO I, TOP 6 ÖkoLinX-ARL stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF 709/3 unter Ziffer I. den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf 50 Prozent zu erhöhen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer I., Ziffer II. erster Absatz und Ziffer II. zweiter Absatz der Vorlage OF 709/3 getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 472 2019 Anregung OA 473 2019 1. Die Vorlage M 102 wird unter Hinweis auf OA 472 und OA 473 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 943 wird zugestimmt. 3. a) Der Änderungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 709/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer II. vor den Worten "kulturelle/soziale" bzw. "kultureller und sozialer" jeweils das Wort "stadtteilbezogene" bzw. "stadtteilbezogener" eingefügt wird. 4. Die Vorlage OF 731/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 I. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die Vorlage M 102 wird weiterhin zurückgestellt, bis eine verbindliche Ergänzung der Vorlage M 102 durch die folgenden Punkte stattgefunden hat: 1. Für das Erdgeschoss wird eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt. 2. Die Mietenentwicklung für das Erdgeschoss wird so gestaltet, dass die stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft gewährleistet ist. 3. Die Entscheidung über die konkrete Nutzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum. 4. Dem Ortsbeirat wird genügend Zeit eingeräumt, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der 36. Sitzung (Dezember 2019) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. 5. Der Glauburgplatz und der Spielplatz bleiben während der Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche wird dauerhaft gesichert (Verweis auf Initiativrecht des Ortsbeirates). 6. Die Baumaßnahme wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln, unter kontinuierlicher Messung und Beobachtung und unter laufender Einbeziehung aller Anwohner, insbesondere der Schule und Kita, so durchgeführt und abgesichert, dass die Beeinträchtigungen in der Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. II. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben." Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 3. a) GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SDP (= Enthaltung) b) Ziffer I.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer II. erster Absatz: Einstimmige Annahme Ziffer II. zweiter Absatz: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 21 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 980 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 472 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 943) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Ablehnung); FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und FRAKTION (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 102 und OA 445 = Ablehnung, NR 943, OA 472 und OA 473 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 980 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 472 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dr. Rahn, Schulz-Nurtsch, Zieran, Yilmaz, Tafel-Stein, Maier und Dr. Kochsiek sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 943) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung ohne Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und FRAKTION (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung), ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. 50 Prozent (25 Prozent im 1. und 25 Prozent im 2. Förderweg) für geförderten Wohnungsbau zur Verfügung stehen soll) Beschlussausfertigung(en): § 4499, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 § 4618, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 23 20