Glauburgbunker zum sozialen Stadteilzentrum im Nordend entwickeln
Vorlagentyp: NR LINKE.
Begründung
Stadteilzentrum im Nordend entwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Punkte beschließen: Die Vorlage M 102/2019 wird zurückgestellt, bis folgende Fragen geklärt sind:
- Wie stellt der Magistrat sicher, dass der Lehrbetrieb in der angrenzenden Grundschule während Abriss und Neubau nicht gestört wird?
- Warum erfolgt zur Sicherung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss keine erneute Eintragung im Grundbuch?
- Bleibt die Vereinbarung zur Sicherung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss bei Weiterverkauf für eventuelle zukünftige Eigentümer*innen der Liegenschaft bindend und wie ist dies abgesichert?
- Für welche "anderweitige" Nutzung des Erdgeschosses würde die Vertragsstrafe von 500.000 Euro anfallen und könnte der Eigentümer mit Zahlung der Vertragsstrafe von einer kulturellen bzw. sozialen Nutzung Abstand nehmen?
- Mit welcher Begründung wird der Mietzins für die kulturelle bzw. soziale Nutzung im Erdgeschoss auf lediglich 10 Jahre begrenzt?
- Da Gewerbemieten frei verhandelbar sind, ist nach Ablauf der 10 Jahre mit einer Erhöhung der Mieten im Erdgeschoss zu rechnen: Wie will der Magistrat sicherstellen, dass eine niedrigschwellige kulturelle bzw. soziale Nutzung auch nach Ablauf der 10 Jahresfrist fortbestehen kann?
- Soll der Ablösebetrag von 3,2 Millionen Euro zweckgebunden und innerhalb des Stadtteils verwendet werden? Wenn ja, wofür; Wenn nein, warum nicht?
- Sieht der Magistrat die Möglichkeit, statt des Ablösebetrags die Erdgeschossfläche in städtischem Eigentum zur städtischen Nutzung bzw. Verpachtung an gemeinnützige Initiativen zu erhalten?
- Warum werden die Investitionen in den Innenausbau der Mietfläche im Erdgeschoss durch den Eigentümer auf maximal 800 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche beschränkt?
- Werden die geförderten Wohnungen im Eigentum des Grundstückseigentümers verbleiben oder an eine öffentliche Wohnungsgesellschaft fallen, die auch nach Auslaufen Mietpreisbindungen bezahlbare Mietpreise erhalten kann?
- Wie hoch wird, neben den geförderten Mietwohnungen, der Anteil an Eigentumswohnungen sein?
- Sieht der Magistrat es - vor dem Hintergrund des sich verändernden Modal Split, also des steigenden Anteils von Rad- und Fußverkehr in den Städten - als zeitgemäß an, eine zweigeschossige Tiefgarage auf dem Grundstück zu genehmigen?
- Welches sind die Brandschutzgründe, die für einen Abriss des Bunkers sprechen bzw. einem Umbau entgegen stehen?
- Wodurch könnte der Investor Schadensansprüche gegenüber der Stadt erheben, wie es Oberbürgermeister Peter Feldmann in einem Schreiben vom
- August 2019 äußert? Begründung: Der Glauburgbunker liegt zentral im Nordend, einem Stadtteil, der von Verdrängung maßgeblich betroffen ist. Um diese Verdrängung der Wohnbevölkerung zu stoppen, haben die Stadtverordneten im Februar 2015 die Erweiterung der Milieuschutzsatzung im Nordend beschlossen (§ 5646). Diese Satzung ist seit November 2018 in Kraft (§ 3338). Innerhalb des Satzungsgebietes liegt auch der Glauburgbunker. Bisher war eine kulturelle Nutzung im Erdgeschoss durch ein Wiederkaufsrecht vertraglich gesichert (§ 3153,
- Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.1998). Wenn auch nicht satzungstechnisch gesichert, so geht die Verdrängung von Wohnbevölkerung mit der Verdrängung niedrigschwelliger sozialer und kultureller Einrichtungen einher. Der Ortsbeirat und der eigens gegründete Verein BI Glauburgbunker e. V. fordern die Veröffentlichung der Planungen und die Einrichtung eines Sozialzentrums. 2016 wurde die bisherige kulturelle Nutzung des Bunkers als Museum aufgegeben und der Glauburgbunker zum Verkauf angeboten. Der Ortsbeirat sprach sich frühzeitig für einen Kauf durch die Stadt für soziale Zwecke aus (einem Bürger*innen-Haus, OF 139 vom 17.12.2016, bzw. als "Bildungs- und Kultureinrichtungen", OF 102/3 beschlossen am 10.11.2016). Monate später berichtete der Magistrat, dass ein privater Kaufvertrag schon abgeschlossen worden sei (ST 393 vom 17.02.2017). Dazu regte der Ortsbeirat an, vom Wiederkaufsrecht Gebrauch zu machen (OA 135 vom 16.03.2017). Dieses Anliegen wurde im vereinfachten Verwaltungsweg erledigt, die Ergebnisse wurden nicht bekannt. Ebenso wird mit einem Etatantrag des Ortsbeirats zum selben Thema von Januar 2018 verfahren (OF 383/3 vom 10.01.2018). Im Juli 2017 gibt der Magistrat bekannt, er begrüße eine Fortsetzung der kulturellen Nutzung des Glauburgbunkers (ST 1190). Zwei Monate später gab er jedoch bekannt, dass "die Stadt erforderlichenfalls der Löschung der Dienstbarkeiten gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung zustimmen", also auf eine Weiterführung der kulturellen Nutzung verzichten würde (ST 1880 vom 18.09.2017). Laut ST 883 vom 14.05.2018 liegt eine Bauvoranfrage des Käufers vor, nach der das "Errichten eines Gebäudes mit einer Schank- und Speisewirtschaft, einer Anlage für kulturelle Zwecke sowie 43 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 30 Stellplätzen" auf dem ehemals städtischen Grundstück geplant sei. In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019 äußerte sich Liegenschaftsdezernent Jan Schneider zur Kaufsumme, einem "mittleren siebenstelligen Betrag". Ein weiteres Auskunftsersuchen des Ortsbeirats von November 2018 (V 1081) zur aktuellen Situation hat der Magistrat erst am
- Juli 2019 (ST 1221) beantwortet: "Zu konkreten Nutzungsmöglichkeiten des Erdgeschosses stimmt sich der Bauherr zurzeit noch mit dem Magistrat ab. [...] Zurzeit verhandelt jedoch der Magistrat noch über im Zusammenhang mit der Grundstückssituation notwendige, zivilrechtliche Vereinbarungen." Am
- August 2019 hat der Magistrat dann eine Vorlage zur "Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts" (M 102/2019) eingebracht. Diese Vorlage soll auf Wunsch des Oberbürgermeisters dringend behandelt werden und damit schon in der Plenarsitzung am
- August 2019 abgestimmt werden - ohne vorherige Debatte im Planungsausschuss. Die Vorlage sieht, anders als angekündigt, die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit lediglich "35 Wohnungen und einer kulturellen und/oder sozialen Nutzung im Erdgeschoss auf einer zweigeschossigen Tiefgarage mit 28 Stellplätzen" vor. Gegen einen Ablösebetrag von 3,2 Mio. Euro sollen die Ansprüche der Stadt auf dinglich gesicherte Nutzungsbeschränkung und das Wiederkaufsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden. Entgegen der Beteuerung von Dr. Nils Kößler, dass alle offenen Fragen zu dem Vorgang in der Vorlage M 102 geklärt sein (Sitzung des Planungsausschusses vom 19.08.2019), bleiben Unklarkeiten bestehen. Die oben dargelegten Fragen müssen geklärt werden, bevor über den Vorgang abgestimmt werden kann. Alle Bürger*innen können gegen den Abriss und für die Einrichtung eines Stadtteilteilzentrums Nordend in dem Gebäude des Glauburgbunkers online unterschreiben: https://www.openpetition.de/petition/online/kein-abriss-des-glauburgbunkers-im-f rankfurter-nordend-stadtteilzentrum-statt-mehr-luxuswohnungen Dies haben bereits mehr als 3.150 Personen getan.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.08.2019, NR 943 Betreff: Glauburgbunker zum sozialen
Stadteilzentrum im Nordend entwickeln Die Stadtverordnetenversammlung möge
folgende Punkte beschließen: Die Vorlage M 102/2019 wird zurückgestellt, bis
folgende Fragen geklärt sind: 1. Wie stellt der Magistrat sicher, dass der
Lehrbetrieb in der angrenzenden Grundschule während Abriss und Neubau nicht
gestört wird? 2. Warum
erfolgt zur Sicherung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss
keine erneute Eintragung im Grundbuch? 3. Bleibt die Vereinbarung zur Sicherung der
kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss bei Weiterverkauf für
eventuelle zukünftige Eigentümer*innen der Liegenschaft bindend und wie ist
dies abgesichert? 4. Für
welche "anderweitige" Nutzung des Erdgeschosses würde die Vertragsstrafe von
500.000 Euro anfallen und könnte der Eigentümer mit Zahlung der
Vertragsstrafe von einer kulturellen bzw. sozialen Nutzung Abstand nehmen?
5. Mit welcher Begründung wird der
Mietzins für die kulturelle bzw. soziale Nutzung im Erdgeschoss auf lediglich
10 Jahre begrenzt? 6. Da
Gewerbemieten frei verhandelbar sind, ist nach Ablauf der 10 Jahre mit einer
Erhöhung der Mieten im Erdgeschoss zu rechnen: Wie will der Magistrat
sicherstellen, dass eine niedrigschwellige kulturelle bzw. soziale Nutzung auch
nach Ablauf der 10 Jahresfrist fortbestehen kann? 7. Soll der Ablösebetrag von 3,2 Millionen Euro
zweckgebunden und innerhalb des Stadtteils verwendet werden? Wenn ja, wofür;
Wenn nein, warum nicht? 8.
Sieht der Magistrat die Möglichkeit, statt des Ablösebetrags die
Erdgeschossfläche in städtischem Eigentum zur städtischen Nutzung bzw.
Verpachtung an gemeinnützige Initiativen zu erhalten? 9. Warum werden die Investitionen in den Innenausbau
der Mietfläche im Erdgeschoss durch den Eigentümer auf maximal 800 Euro pro
Quadratmeter Nutzfläche beschränkt? 10. Werden die geförderten Wohnungen im Eigentum des
Grundstückseigentümers verbleiben oder an eine öffentliche Wohnungsgesellschaft
fallen, die auch nach Auslaufen Mietpreisbindungen bezahlbare Mietpreise
erhalten kann? 11. Wie hoch
wird, neben den geförderten Mietwohnungen, der Anteil an Eigentumswohnungen
sein? 12. Sieht der Magistrat
es - vor dem Hintergrund des sich verändernden Modal Split, also des steigenden
Anteils von Rad- und Fußverkehr in den Städten - als zeitgemäß an, eine
zweigeschossige Tiefgarage auf dem Grundstück zu genehmigen? 13. Welches sind die
Brandschutzgründe, die für einen Abriss des Bunkers sprechen bzw. einem Umbau
entgegen stehen? 14. Wodurch könnte der Investor Schadensansprüche
gegenüber der Stadt erheben, wie es Oberbürgermeister Peter Feldmann in einem
Schreiben vom 5. August 2019 äußert? Begründung: Der Glauburgbunker liegt zentral im Nordend, einem
Stadtteil, der von Verdrängung maßgeblich betroffen ist. Um diese Verdrängung
der Wohnbevölkerung zu stoppen, haben die Stadtverordneten im Februar 2015 die
Erweiterung der Milieuschutzsatzung im Nordend beschlossen (§ 5646). Diese
Satzung ist seit November 2018 in Kraft (§ 3338). Innerhalb des
Satzungsgebietes liegt auch der Glauburgbunker. Bisher war eine kulturelle
Nutzung im Erdgeschoss durch ein Wiederkaufsrecht vertraglich gesichert (§
3153, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.11.1998). Wenn auch nicht satzungstechnisch gesichert, so geht
die Verdrängung von Wohnbevölkerung mit der Verdrängung niedrigschwelliger
sozialer und kultureller Einrichtungen einher. Der Ortsbeirat und der eigens
gegründete Verein BI Glauburgbunker e. V. fordern die Veröffentlichung der
Planungen und die Einrichtung eines Sozialzentrums. 2016 wurde die bisherige kulturelle Nutzung des
Bunkers als Museum aufgegeben und der Glauburgbunker zum Verkauf angeboten. Der
Ortsbeirat sprach sich frühzeitig für einen Kauf durch die Stadt für soziale
Zwecke aus (einem Bürger*innen-Haus, OF 139 vom 17.12.2016, bzw. als
"Bildungs- und Kultureinrichtungen", OF 102/3 beschlossen am 10.11.2016).
Monate später berichtete der Magistrat, dass ein privater Kaufvertrag schon
abgeschlossen worden sei (ST 393 vom 17.02.2017). Dazu regte der Ortsbeirat an,
vom Wiederkaufsrecht Gebrauch zu machen (OA 135 vom 16.03.2017). Dieses
Anliegen wurde im vereinfachten Verwaltungsweg erledigt, die Ergebnisse wurden
nicht bekannt. Ebenso wird mit einem Etatantrag des Ortsbeirats zum selben
Thema von Januar 2018 verfahren (OF 383/3 vom 10.01.2018). Im Juli 2017 gibt der Magistrat bekannt, er begrüße
eine Fortsetzung der kulturellen Nutzung des Glauburgbunkers (ST 1190).
Zwei Monate später gab er jedoch bekannt, dass "die Stadt erforderlichenfalls
der Löschung der Dienstbarkeiten gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung
zustimmen", also auf eine Weiterführung der kulturellen Nutzung verzichten
würde (ST 1880 vom 18.09.2017). Laut ST 883 vom 14.05.2018 liegt eine Bauvoranfrage
des Käufers vor, nach der das "Errichten eines Gebäudes mit einer Schank-
und Speisewirtschaft, einer Anlage für kulturelle Zwecke sowie 43 Wohnungen und
einer Tiefgarage mit 30 Stellplätzen" auf dem ehemals städtischen Grundstück
geplant sei. In der Sitzung des Ausschusses für
Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019 äußerte sich Liegenschaftsdezernent
Jan Schneider zur Kaufsumme, einem "mittleren siebenstelligen Betrag". Ein weiteres Auskunftsersuchen des Ortsbeirats von
November 2018 (V 1081) zur aktuellen Situation hat der Magistrat erst am 1.
Juli 2019 (ST 1221) beantwortet: "Zu konkreten Nutzungsmöglichkeiten des
Erdgeschosses stimmt sich der Bauherr zurzeit noch mit dem Magistrat ab. [...]
Zurzeit verhandelt jedoch der Magistrat noch über im Zusammenhang mit der
Grundstückssituation notwendige, zivilrechtliche Vereinbarungen." Am 5. August 2019 hat der Magistrat dann eine Vorlage
zur "Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des
Wiederkaufsrechts" (M 102/2019) eingebracht. Diese Vorlage soll auf Wunsch des
Oberbürgermeisters dringend behandelt werden und damit schon in der
Plenarsitzung am 29. August 2019 abgestimmt werden - ohne vorherige Debatte im
Planungsausschuss. Die Vorlage sieht, anders als angekündigt, die Errichtung
eines Mehrfamilienhauses mit lediglich "35 Wohnungen und einer kulturellen
und/oder sozialen Nutzung im Erdgeschoss auf einer zweigeschossigen Tiefgarage
mit 28 Stellplätzen" vor. Gegen einen Ablösebetrag von 3,2 Mio. Euro sollen die
Ansprüche der Stadt auf dinglich gesicherte Nutzungsbeschränkung und das
Wiederkaufsrecht aus dem Grundbuch gelöscht werden. Entgegen der Beteuerung von Dr. Nils Kößler, dass
alle offenen Fragen zu dem Vorgang in der Vorlage M 102 geklärt sein (Sitzung
des Planungsausschusses vom 19.08.2019), bleiben Unklarkeiten bestehen. Die
oben dargelegten Fragen müssen geklärt werden, bevor über den Vorgang
abgestimmt werden kann. Alle Bürger*innen können gegen den Abriss und für die
Einrichtung eines Stadtteilteilzentrums Nordend in dem Gebäude des
Glauburgbunkers online unterschreiben:
https://www.openpetition.de/petition/online/kein-abriss-des-glauburgbunkers-im-f
rankfurter-nordend-stadtteilzentrum-statt-mehr-luxuswohnungen Dies haben bereits mehr als 3.150
Personen getan. Antragsteller:
LINKE.
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Monika
Christann
Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff
Stadtv. Eyup
Yilmaz
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Merve
Ayyildiz
Stadtv. Michael Müller
Stadtv. Pearl Hahn
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 05.08.2019, M 102
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3
Versandpaket: 28.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 32
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 102 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 943 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 445 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 80
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 943 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 445 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP
46 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 102 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 943 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 445 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Ablehnung der Delegation der Vorlage)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Ablehnung der Delegation der Vorlage)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Ablehnung der Delegation der Vorlage)
34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO I, TOP 6 ÖkoLinX-ARL stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF
709/3 unter Ziffer I. den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf 50 Prozent
zu erhöhen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer I.,
Ziffer II. erster Absatz und Ziffer II. zweiter Absatz der Vorlage OF 709/3
getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 472 2019
Anregung OA 473 2019
1. Die Vorlage
M 102 wird unter Hinweis auf OA 472 und OA 473 bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 943 wird zugestimmt.
3. a) Der
Änderungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 709/3
wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer II. vor den Worten
"kulturelle/soziale" bzw. "kultureller und sozialer"
jeweils das Wort "stadtteilbezogene" bzw.
"stadtteilbezogener" eingefügt wird. 4. Die Vorlage
OF 731/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des
Magistrats vom 05.08.2019, M 102 I. Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die Vorlage M 102
wird weiterhin zurückgestellt, bis eine verbindliche Ergänzung der Vorlage M
102 durch die folgenden Punkte stattgefunden hat: 1. Für das
Erdgeschoss wird eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft
festgeschrieben, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des
Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt. 2. Die Mietenentwicklung
für das Erdgeschoss wird so gestaltet, dass die stadtteilbezogene
soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft gewährleistet ist. 3. Die
Entscheidung über die konkrete Nutzung erfolgt im Einvernehmen mit dem
Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum. 4. Dem Ortsbeirat wird
genügend Zeit eingeräumt, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und
Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein
Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der
36. Sitzung (Dezember 2019) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
wird. 5. Der Glauburgplatz und der Spielplatz bleiben während der
Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt und die Nutzung als Spielplatz und
öffentliche Grünfläche wird dauerhaft gesichert (Verweis auf Initiativrecht
des Ortsbeirates). 6. Die Baumaßnahme wird mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln, unter kontinuierlicher Messung und Beobachtung und unter
laufender Einbeziehung aller Anwohner, insbesondere der Schule und Kita, so
durchgeführt und abgesichert, dass die Beeinträchtigungen in der
Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen.
II. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und
Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben."
Abstimmung:
zu 1. 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und
FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (=
Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 3. a) GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SDP (= Enthaltung) b) Ziffer I.: GRÜNE, SPD
und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Ziffer II. erster Absatz: Einstimmige Annahme Ziffer II. zweiter Absatz:
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP
(= Ablehnung) 34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 21
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR
980 abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 980 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR
980 abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 472 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 6. Die Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme
im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 943)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne Zusatz)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und
FRAKTION (= Ablehnung); FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP (= Ablehnung ohne
Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme)
sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und FRAKTION
(= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 102 und OA 445 = Ablehnung, NR 943, OA 472 und OA
473 = Annahme) 36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 980 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt.
5. Die Vorlage
OA 472 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
6. a) Die
Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dr. Rahn, Schulz-Nurtsch, Zieran,
Yilmaz, Tafel-Stein, Maier und Dr. Kochsiek sowie von Stadtrat Schneider
dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (=
Annahme im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR
943) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne
Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP,
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung ohne Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL
(= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP
und FRAKTION (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung),
ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. 50 Prozent (25
Prozent im 1. und 25 Prozent im 2. Förderweg) für geförderten Wohnungsbau zur
Verfügung stehen soll) Beschlussausfertigung(en): § 4499, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 § 4618, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 23 20