Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 19.09.2019, OA 473 entstanden aus Vorlage:
OF 709/3 vom
04.09.2019 Betreff: Wohnungsneubau auf dem Areal des
Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Punkte
in den Vortrag M 102 aufzunehmen und ggf. mit dem Eigentümer des Areals
nachzuverhandeln und rechtssicher umzusetzen: 1. Wohnungsbau Für geförderten Wohnungsbau stehen 30 Prozent
(15 Prozent im 1. und 15 Prozent im 2. Förderweg) der für Wohnen
vorgesehenen Bruttogeschossfläche zur Verfügung. Die Dauer der Bindungsfrist für geförderten
Wohnungsbau beträgt 30 Jahre. 2. Kulturelle und soziale Nutzung des
Erdgeschosses Die Beteiligung
des Ortsbeirats, der Bürgerinitiative Glauburgbunker und anderer interessierter
Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das
Erdgeschoss ist sicherzustellen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses
sollen in die abschließende Entscheidung der Stadt über die stadtteilbezogene
kulturelle/soziale Nutzung des Erdgeschosses einfließen. Der Magistrat erwirbt
oder mietet vom Eigentümer der Liegenschaft die EG-Fläche für Zwecke
stadtteilbezogener kultureller und sozialer Nutzung. Der Magistrat schließt mit
dem Träger/den Trägern stadtteilbezogener kultureller und sozialer Nutzung
entsprechende Nutzungsvereinbarungen/Überlassung sverträge
ab. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 05.08.2019, M 102
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.03.2020, ST 374
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket:
25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 21
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR
980 abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 980 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR
980 abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 472 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 6. Die Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme
im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 943)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne Zusatz)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und
FRAKTION (= Ablehnung); FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP (= Ablehnung ohne
Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme)
sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und FRAKTION
(= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 102 und OA 445 = Ablehnung, NR 943, OA 472 und OA
473 = Annahme) 36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 980 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt.
5. Die Vorlage
OA 472 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
6. a) Die
Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dr. Rahn, Schulz-Nurtsch, Zieran,
Yilmaz, Tafel-Stein, Maier und Dr. Kochsiek sowie von Stadtrat Schneider
dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (=
Annahme im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR
943) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne
Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP,
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung ohne Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL
(= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP
und FRAKTION (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung),
ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. 50 Prozent (25
Prozent im 1. und 25 Prozent im 2. Förderweg) für geförderten Wohnungsbau zur
Verfügung stehen soll) 37. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 4618, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 23 20