Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main an dem Grundstück Schwarzburgstraße 25 (Glauburgbunker)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M
102 Betreff: Löschung der dinglich gesicherten
Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am
Main an dem Grundstück Schwarzburgstraße 25 (Glauburgbunker)
I. Der Löschung der dinglich
gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts an dem Grundstück
Schwarzburgstraße 25 wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Eigentümer: BPW 8 GmbH,
Schumannstraße 62
60325 Frankfurt am Main
Liegenschaft: Schwarzburgstraße 25, 60318 Frankfurt am Main
Gemarkung Frankfurt Bezirk 21 Flur 325
Nr. 39/3 hält 678 m2
(Bunker) Nr. 39/6 hält 792 m2 (Grünfläche)
Nr. 39/7 hält
3 m2 (Grünfläche) Dingl. Rechte in Abt. II d.
Grundbuchs: Grundbuch von Frankfurt am Main Bezirk 21 Blatt 2409
Abt II/1 Beschränkte persönliche
Dienstbarkeit
(Nutzungsbeschränkung -
Museumsnutzung)
für die Stadt Frankfurt
am Main
betreffend das Flurstück
Nr. 39/3
Abt II/2 Auflassungsvormerkung
(Wiederkaufsrecht)
für die Stadt Frankfurt
am Main betreffend die Flurstücke 39/6 und 39/7
Ablösebetrag:
Für die Löschung der
Dienstbarkeiten in Abt II/1 und II/2 ist vom Eigentümer der
Liegenschaft Schwarzburg- Straße 25 ein Ablösebetrag von 3.200.000,00 €
zu zahlen. Besondere Bedingungen:
Zur Sicherung der
kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss des vom Eigentümer
projektierten Bauvorhabens schließt die Stadt Frankfurt am Main mit dem
Eigentümer eine schuldrechtliche Vereinbarung ab, die eine von der Stadt zu
definierende kulturelle/soziale Nutzung des Erdgeschosses verpflichtend
vorsieht.
Für den Fall einer unberechtigten anderweitigen
Nutzung des Erdgeschosses wird mit dem Eigentümer die Zahlung einer
Vertragsstrafe von 500.000,00 € vereinbart. Kosten und Steuern:
Der Eigentümer der
Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 trägt die Kosten der Löschung der
Dienstbarkeiten und des schuldrechtlichen Vertrages.
Verrechnung: Die Verrechnung erfolgt über die
Produktgruppe 31.08, Konto 5990 Sonstige außerordentliche Erträge
Es dient zur Kenntnis, dass mit
der Stellungnahme 78/2016 der kommunalen Wertermittlungsstelle vom 13.12.2016
der Wert des Wiederkaufsrechts auf 2.094.822,30 € und der Wert der
Nutzungsbeschränkung auf 1.040.980 € festgesetzt wurde. Mit der Stellungnahme 66/2018 der
kommunalen Wertermittlungsstelle vom 23.10.2018 wurde der Wert des
Wiederkaufsrechts auf 3.169.835,00 € und der Wert der Nutzungsbeschränkung
auf 1.763.413,00 € aktualisiert. II. Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und
Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu
vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung In Teilen des Glauburgbunkers wurde das ehemalige
Explora-Museum betrieben, das zwischenzeitlich seinen Betrieb eingestellt hat.
Die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 mit dem aufstehenden Bunker wurde
daraufhin im Juni 2017 von dem seinerzeitigen Eigentümer an die BPW 8 GmbH
veräußert. Im Grundbuch ist für die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25
eine Nutzungsbeschränkung (Museumsnutzung) sowie für einen Teil des Grundstücks
eine Auflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) für die Stadt eingetragen.
Die BPW 8 GmbH steht seit dem Jahr 2017 in Gesprächen
mit der Stadt, um die Liegenschaft abgestimmt auf die städtischen Belange zu
entwickeln und allen städtischen Interessenlagen gerecht zu werden. Als
Ergebnis dieser Abstimmungsgespräche wurde festgehalten, dass der Bunker
abgerissen und eine Wohnbebauung nebst kultureller bzw. sozialer Nutzung
errichtet werden soll. Der Eigentümer ist bereit, die Wünsche der Stadt zu
berücksichtigen und hat eine entsprechende Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses
mit 35 Wohnungen und einer kulturellen und/oder sozialen Nutzung im Erdgeschoss
auf einer zweigeschossigen Tiefgarage mit 28 Stellplätzen eingereicht. Die Wohnungen sollen zu 30 % im geförderten
Wohnungsbau (15% 1. Förderweg und 15% 2. Förderweg) errichtet werden. Auf dem Baugrundstück wurde für einen Baum zur
Umsetzung des Bauvorhabens eine Fällgenehmigung durch die Stadt erteilt. Die
weiteren Bäume sowie die Bäume auf der angrenzenden städtischen Grünanlage
werden durch das Bauvorhaben gemäß einer von der BPW 8 GmbH in Auftrag
gegebenen Untersuchung durch das Bauvorhaben nicht in ihrem Bestand
bedroht. B. Alternativen Für den Fall, dass der Aufhebung der
Nutzungsbeschränkung nicht zugestimmt wird, kann die vom Magistrat der Stadt
Frankfurt am Main angestrebte Entwicklung des Grundstücks nicht erfolgen. Für
eine Museumsnutzung, die der mit Dienstbarkeit gesicherten vertraglich
vereinbarten Nutzung entspricht, gibt es derzeit kein Konzept. Auch ist die
weitere Nutzung des Bunkers nach Auskunft des Eigentümers schon aus
Brandschutzgründen nicht möglich. C. Lösung Zur Realisierung des Bauvorhabens, das zum einen
weiteren (geförderten) Wohnraum schafft, zum anderen kulturelle, bzw. soziale
Aspekte im Interesse der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt, erfolgt die
Löschung der Nutzungsbeschränkung sowie des Wiederkaufsrechts für die Stadt
Frankfurt am Main. Zur
Festsetzung der Höhe der für die Löschung zu zahlenden Entschädigung wurden die
Stellungnahmen der kommunalen Wertermittlungsstelle Nr. 78/2016 vom 13.12.2016
und Nr. 66/2018 vom 23.10.2018 eingeholt. Der Eigentümer befindet sich bereits seit dem Jahr
2017 zur Berücksichtigung aller städtischen Interessen in Abstimmungsgesprächen
mit der Stadt. Dieses Abstimmungsverfahren hat sich aufgrund seiner Komplexität
und ohne Verschulden des Eigentümers bis zum heutigen Tag hingezogen. In Verhandlungen mit dem Eigentümer
ist eine Einigung dahingehend erzielt worden, dass zur Ablösung der Rechte eine
Zahlung in Höhe von 3.200.000,00 € erfolgt. Die Stadt schöpft somit 2/3
der Wertsteigerung ab und erhält neben dem geförderten Wohnungsbau auch Zugriff
auf das Erdgeschoss für eine kulturelle bzw. soziale Nutzung. Zur Sicherung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung
im Erdgeschoss wird ein schuldrechtlicher Vertrag mit der BPW 8 GmbH
geschlossen, der eine kulturelle bzw. soziale Nutzung im Erdgeschoss des
projektierten Bauvorhabens verpflichtend vorsieht. Die konkrete Art der von der
Stadt Frankfurt am Main angestrebten Nutzung des Erdgeschosses wird vom
Magistrat festgelegt. Für
den Fall eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung wird die Zahlung einer
Vertragsstrafe von 500.000,00 € durch den Eigentümer an die Stadt
vereinbart. Die BPW 8 GmbH wird die Miete für die
kulturelle, bzw. soziale Nutzung im Erdgeschoss für die Dauer von 10 Jahren auf
10,00 €/m2 begrenzen. Sie erklärt sich darüber hinaus bereit, eine
mietfreie Zeit von bis zu 3 Monaten zu Beginn des Mietverhältnisses zu
gewähren. Investitionen in
den Innenausbau der Mietfläche im Erdgeschoss erfolgen von der BPW 8 GmbH als
Vermieter bis zu einer Höhe von maximal 800,00 €/m2 Nutzfläche. Dieser Lösungsweg bietet der Stadt Frankfurt am Main
den Vorteil, hierdurch sowohl neuen Wohnraum zu schaffen, als auch Raum für
eine kulturelle bzw. soziale Nutzung für den Stadtteil. D. Kosten Keine. Anlage 1 (ca.
200 KB) Anlage 2 (ca.
586 KB)
Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
23.08.2019, NR 943
Antrag vom 26.09.2019,
NR 980
Anregung vom
22.08.2019, OA 445
Anregung vom
19.09.2019, OA 472
Anregung vom
19.09.2019, OA 473
Antrag vom
22.08.2019, OF
708/3
Antrag vom 04.09.2019, OF 709/3
Antrag vom
18.09.2019, OF
731/3 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
19.08.2019, A 534
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 3
Versandpaket: 14.08.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3
am 22.08.2019, TO I, TOP 14 Die Vorlage OF 708/3 wird zum gemeinsamen Antrag von
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL erklärt. Beschluss: Anregung OA 445 2019
1. a) Die
Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 708/3 wird in der folgenden
geänderten Fassung beschlossen: "Glauburgbunker
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des
Magistrats vom 05.08.2019, M 102, wird zurückgestellt. Eine Beratung konnte
bei der kurzfristig vorgelegten M-Vorlage nicht erfolgen. Es sind noch Fragen
zu klären, die die Nutzung und vor allem die dauerhafte Nutzung des
Erdgeschossbereichs für soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Zwecke
betreffen. Insbesondere sind Fragen zum Grundbucheintrag einer
dauerhaften Erdgeschossnutzung, zu einem nachhaltigen Mietkonzept für das
Erdgeschoss sowie zur Beteiligung aller Interessenten und Betroffenen bei der
Erarbeitung des Nutzungskonzeptes für das Erdgeschoss zu klären.
Außerdem nimmt der Ortsbeirat sein Initiativrecht nach § 3 Absatz 3 Satz 2
Ziffern 2. und 3. der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main
wahr und untersagt jegliche Nutzung und Veränderung des Glauburgplatzes
während und nach der Bauphase." Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und
FDP (= Ablehnung) 33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.08.2019, TO I, TOP 32
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 102 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage NR 943 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 445 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 80
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage NR 943 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
3. Die Beratung der Vorlage OA 445 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
33. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 16.09.2019, TO I, TOP
46 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 102 auf den Haupt-
und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 943 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage OA 445 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Ablehnung der Delegation der Vorlage)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Ablehnung der Delegation der Vorlage)
zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION (= Ablehnung der Delegation der Vorlage)
34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO I, TOP 6 ÖkoLinX-ARL stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF
709/3 unter Ziffer I. den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf 50 Prozent
zu erhöhen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer I.,
Ziffer II. erster Absatz und Ziffer II. zweiter Absatz der Vorlage OF 709/3
getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 472 2019
Anregung OA 473 2019
1. Die Vorlage
M 102 wird unter Hinweis auf OA 472 und OA 473 bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 943 wird zugestimmt.
3. a) Der
Änderungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 709/3
wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer II. vor den Worten
"kulturelle/soziale" bzw. "kultureller und sozialer"
jeweils das Wort "stadtteilbezogene" bzw.
"stadtteilbezogener" eingefügt wird. 4. Die Vorlage
OF 731/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des
Magistrats vom 05.08.2019, M 102 I. Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die Vorlage M 102
wird weiterhin zurückgestellt, bis eine verbindliche Ergänzung der Vorlage M
102 durch die folgenden Punkte stattgefunden hat: 1. Für das
Erdgeschoss wird eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft
festgeschrieben, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des
Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt. 2. Die Mietenentwicklung
für das Erdgeschoss wird so gestaltet, dass die stadtteilbezogene
soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft gewährleistet ist. 3. Die
Entscheidung über die konkrete Nutzung erfolgt im Einvernehmen mit dem
Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum. 4. Dem Ortsbeirat wird
genügend Zeit eingeräumt, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und
Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein
Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der
36. Sitzung (Dezember 2019) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
wird. 5. Der Glauburgplatz und der Spielplatz bleiben während der
Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt und die Nutzung als Spielplatz und
öffentliche Grünfläche wird dauerhaft gesichert (Verweis auf Initiativrecht
des Ortsbeirates). 6. Die Baumaßnahme wird mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln, unter kontinuierlicher Messung und Beobachtung und unter
laufender Einbeziehung aller Anwohner, insbesondere der Schule und Kita, so
durchgeführt und abgesichert, dass die Beeinträchtigungen in der
Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen.
II. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und
Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben."
Abstimmung:
zu 1. 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und
FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (=
Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 3. a) GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SDP (= Enthaltung) b) Ziffer I.: GRÜNE, SPD
und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Ziffer II. erster Absatz: Einstimmige Annahme Ziffer II. zweiter Absatz:
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP
(= Ablehnung) 34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 21
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR
980 abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 980 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR
980 abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 472 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 6. Die Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (= Annahme
im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 943)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne Zusatz)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und
FRAKTION (= Ablehnung); FDP und FRANKFURTER (= Votum im Plenum)
zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP (= Ablehnung ohne
Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Annahme)
sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und FRAKTION
(= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und
FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 102 und OA 445 = Ablehnung, NR 943, OA 472 und OA
473 = Annahme) 36. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt.
3. Der Vorlage
NR 980 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
4. Die Vorlage
OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt.
5. Die Vorlage
OA 472 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
6. a) Die
Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die
Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dr. Rahn, Schulz-Nurtsch, Zieran,
Yilmaz, Tafel-Stein, Maier und Dr. Kochsiek sowie von Stadtrat Schneider
dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Zusatz), BFF (=
Annahme im Rahmen OA 445 und OA 472) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR
943) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung ohne
Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE., FDP,
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung ohne Zusatz) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL
(= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen NR 943), FDP
und FRAKTION (= Ablehnung) zu 6. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung),
ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass unter Ziffer 1. 50 Prozent (25
Prozent im 1. und 25 Prozent im 2. Förderweg) für geförderten Wohnungsbau zur
Verfügung stehen soll) 35. Sitzung des OBR 3
am 31.10.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3
am 05.12.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3
am 23.01.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: a) Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3
am 20.02.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4499, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 § 4618, 36. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 23 20