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Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main an dem Grundstück Schwarzburgstraße 25 (Glauburgbunker)

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102

Betreff: Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main an dem Grundstück Schwarzburgstraße 25 (Glauburgbunker) I. Der Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts an dem Grundstück Schwarzburgstraße 25 wird auf folgender Grundlage zugestimmt: Eigentümer: BPW 8 GmbH, Schumannstraße 62 60325 Frankfurt am Main Liegenschaft: Schwarzburgstraße 25, 60318 Frankfurt am Main Gemarkung Frankfurt Bezirk 21 Flur 325 Nr. 39/3 hält 678 m2 (Bunker) Nr. 39/6 hält 792 m2 (Grünfläche) Nr. 39/7 hält 3 m2 (Grünfläche) Dingl. Rechte in Abt. II d. Grundbuchs: Grundbuch von Frankfurt am Main Bezirk 21 Blatt 2409 Abt II/1 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Nutzungsbeschränkung - Museumsnutzung) für die Stadt Frankfurt am Main betreffend das Flurstück Nr. 39/3 Abt II/2 Auflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) für die Stadt Frankfurt am Main betreffend die Flurstücke 39/6 und 39/7 Ablösebetrag: Für die Löschung der Dienstbarkeiten in Abt II/1 und II/2 ist vom Eigentümer der Liegenschaft Schwarzburg- Straße 25 ein Ablösebetrag von 3.200.000,00 € zu zahlen. Besondere Bedingungen: Zur Sicherung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss des vom Eigentümer projektierten Bauvorhabens schließt die Stadt Frankfurt am Main mit dem Eigentümer eine schuldrechtliche Vereinbarung ab, die eine von der Stadt zu definierende kulturelle/soziale Nutzung des Erdgeschosses verpflichtend vorsieht. Für den Fall einer unberechtigten anderweitigen Nutzung des Erdgeschosses wird mit dem Eigentümer die Zahlung einer Vertragsstrafe von 500.000,00 € vereinbart. Kosten und Steuern: Der Eigentümer der Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 trägt die Kosten der Löschung der Dienstbarkeiten und des schuldrechtlichen Vertrages. Verrechnung: Die Verrechnung erfolgt über die Produktgruppe 31.08, Konto 5990 Sonstige außerordentliche Erträge Es dient zur Kenntnis, dass mit der Stellungnahme 78/2016 der kommunalen Wertermittlungsstelle vom 13.12.2016 der Wert des Wiederkaufsrechts auf 2.094.822,30 € und der Wert der Nutzungsbeschränkung auf

  1. 040.980 € festgesetzt wurde. Mit der Stellungnahme 66/2018 der kommunalen Wertermittlungsstelle vom 23.10.2018 wurde der Wert des Wiederkaufsrechts auf 3.169.835,00 € und der Wert der Nutzungsbeschränkung auf 1.763.413,00 € aktualisiert. II. Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. Begründung: A. Zielsetzung In Teilen des Glauburgbunkers wurde das ehemalige Explora-Museum betrieben, das zwischenzeitlich seinen Betrieb eingestellt hat. Die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 mit dem aufstehenden Bunker wurde daraufhin im Juni 2017 von dem seinerzeitigen Eigentümer an die BPW 8 GmbH veräußert. Im Grundbuch ist für die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 eine Nutzungsbeschränkung (Museumsnutzung) sowie für einen Teil des Grundstücks eine Auflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) für die Stadt eingetragen. Die BPW 8 GmbH steht seit dem Jahr 2017 in Gesprächen mit der Stadt, um die Liegenschaft abgestimmt auf die städtischen Belange zu entwickeln und allen städtischen Interessenlagen gerecht zu werden. Als Ergebnis dieser Abstimmungsgespräche wurde festgehalten, dass der Bunker abgerissen und eine Wohnbebauung nebst kultureller bzw. sozialer Nutzung errichtet werden soll. Der Eigentümer ist bereit, die Wünsche der Stadt zu berücksichtigen und hat eine entsprechende Bauvoranfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 35 Wohnungen und einer kulturellen und/oder sozialen Nutzung im Erdgeschoss auf einer zweigeschossigen Tiefgarage mit 28 Stellplätzen eingereicht. Die Wohnungen sollen zu 30 % im geförderten Wohnungsbau (15%

  2. Förderweg und 15%

  3. Förderweg) errichtet werden. Auf dem Baugrundstück wurde für einen Baum zur Umsetzung des Bauvorhabens eine Fällgenehmigung durch die Stadt erteilt. Die weiteren Bäume sowie die Bäume auf der angrenzenden städtischen Grünanlage werden durch das Bauvorhaben gemäß einer von der BPW 8 GmbH in Auftrag gegebenen Untersuchung durch das Bauvorhaben nicht in ihrem Bestand bedroht. B. Alternativen Für den Fall, dass der Aufhebung der Nutzungsbeschränkung nicht zugestimmt wird, kann die vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main angestrebte Entwicklung des Grundstücks nicht erfolgen. Für eine Museumsnutzung, die der mit Dienstbarkeit gesicherten vertraglich vereinbarten Nutzung entspricht, gibt es derzeit kein Konzept. Auch ist die weitere Nutzung des Bunkers nach Auskunft des Eigentümers schon aus Brandschutzgründen nicht möglich. C. Lösung Zur Realisierung des Bauvorhabens, das zum einen weiteren (geförderten) Wohnraum schafft, zum anderen kulturelle, bzw. soziale Aspekte im Interesse der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt, erfolgt die Löschung der Nutzungsbeschränkung sowie des Wiederkaufsrechts für die Stadt Frankfurt am Main. Zur Festsetzung der Höhe der für die Löschung zu zahlenden Entschädigung wurden die Stellungnahmen der kommunalen Wertermittlungsstelle Nr. 78/2016 vom 13.12.2016 und Nr. 66/2018 vom 23.10.2018 eingeholt. Der Eigentümer befindet sich bereits seit dem Jahr 2017 zur Berücksichtigung aller städtischen Interessen in Abstimmungsgesprächen mit der Stadt. Dieses Abstimmungsverfahren hat sich aufgrund seiner Komplexität und ohne Verschulden des Eigentümers bis zum heutigen Tag hingezogen. In Verhandlungen mit dem Eigentümer ist eine Einigung dahingehend erzielt worden, dass zur Ablösung der Rechte eine Zahlung in Höhe von 3.200.000,00 € erfolgt. Die Stadt schöpft somit 2/3 der Wertsteigerung ab und erhält neben dem geförderten Wohnungsbau auch Zugriff auf das Erdgeschoss für eine kulturelle bzw. soziale Nutzung. Zur Sicherung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss wird ein schuldrechtlicher Vertrag mit der BPW 8 GmbH geschlossen, der eine kulturelle bzw. soziale Nutzung im Erdgeschoss des projektierten Bauvorhabens verpflichtend vorsieht. Die konkrete Art der von der Stadt Frankfurt am Main angestrebten Nutzung des Erdgeschosses wird vom Magistrat festgelegt. Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung wird die Zahlung einer Vertragsstrafe von 500.000,00 € durch den Eigentümer an die Stadt vereinbart. Die BPW 8 GmbH wird die Miete für die kulturelle, bzw. soziale Nutzung im Erdgeschoss für die Dauer von 10 Jahren auf 10,00 €/m2 begrenzen. Sie erklärt sich darüber hinaus bereit, eine mietfreie Zeit von bis zu 3 Monaten zu Beginn des Mietverhältnisses zu gewähren. Investitionen in den Innenausbau der Mietfläche im Erdgeschoss erfolgen von der BPW 8 GmbH als Vermieter bis zu einer Höhe von maximal 800,00 €/m2 Nutzfläche. Dieser Lösungsweg bietet der Stadt Frankfurt am Main den Vorteil, hierdurch sowohl neuen Wohnraum zu schaffen, als auch Raum für eine kulturelle bzw. soziale Nutzung für den Stadtteil. D. Kosten Keine. Anlage 1 (ca. 200 KB) Anlage 2 (ca. 586 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2019, NR 943 Antrag vom 26.09.2019, NR 980 Anregung vom 22.08.2019, OA 445 Anregung vom 19.09.2019, OA 472 Anregung vom 19.09.2019, OA 473 Antrag vom 22.08.2019, OF 708/3 Antrag vom 04.09.2019, OF 709/3 Antrag vom 18.09.2019, OF 731/3

Beratungsverlauf 12 Sitzungen

Sitzung 33
OBR 3
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 445 2019 1. a) Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 708/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Glauburgbunker Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102, wird zurückgestellt. Eine Beratung konnte bei der kurzfristig vorgelegten M-Vorlage nicht erfolgen. Es sind noch Fragen zu klären, die die Nutzung und vor allem die dauerhafte Nutzung des Erdgeschossbereichs für soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Zwecke betreffen. Insbesondere sind Fragen zum Grundbucheintrag einer dauerhaften Erdgeschossnutzung, zu einem nachhaltigen Mietkonzept für das Erdgeschoss sowie zur Beteiligung aller Interessenten und Betroffenen bei der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes für das Erdgeschoss zu klären. Außerdem nimmt der Ortsbeirat sein Initiativrecht nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 2. und 3. der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main wahr und untersagt jegliche Nutzung und Veränderung des Glauburgplatzes während und nach der Bauphase."
Zustimmung:
Alle
Ablehnung:
CDU FDP
Sitzung 33
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 32
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 943 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 445 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 35
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 80
Zurückgestellt / Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 943 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 445 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 33
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 46
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 102 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 943 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 445 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 34
OBR 3
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung OA 472 2019 Anregung OA 473 2019 1. Die Vorlage M 102 wird unter Hinweis auf OA 472 und OA 473 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 943 wird zugestimmt. 3. a) Der Änderungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 709/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer II. vor den Worten "kulturelle/soziale" bzw. "kultureller und sozialer" jeweils das Wort "stadtteilbezogene" bzw. "stadtteilbezogener" eingefügt wird. 4. Die Vorlage OF 731/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 I. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die Vorlage M 102 wird weiterhin zurückgestellt, bis eine verbindliche Ergänzung der Vorlage M 102 durch die folgenden Punkte stattgefunden hat: 1. Für das Erdgeschoss wird eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft festgeschrieben, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt. 2. Die Mietenentwicklung für das Erdgeschoss wird so gestaltet, dass die stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft gewährleistet ist. 3. Die Entscheidung über die konkrete Nutzung erfolgt im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum. 4. Dem Ortsbeirat wird genügend Zeit eingeräumt, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der
Zustimmung:
SPD Linke ÖkoLinX-ARL Alle
Ablehnung:
CDU FDP Grüne Gegen Fdp
Sitzung 34
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 980 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 472 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke Frankfurter FDP BFF FRAKTION
Sitzung 36
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
Angenommen
1. Der Vorlage M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 980 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 472 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dr. Rahn, Schulz-Nurtsch, Zieran, Yilmaz, Tafel-Stein, Maier und Dr. Kochsiek sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke Frankfurter ÖkoLinX-ARL FDP BFF FRAKTION
Sitzung 35
OBR 3
TO I, TOP 20
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 3
TO I, TOP 12
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 3
TO I, TOP 24
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 3
TO I, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 3
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 102 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL

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