Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Glauburgbunkers Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die folgenden Punkte in den Vortrag M 102 aufzunehmen und ggf. mit dem Eigentümer des Areals nachzuverhandeln und rechtssicher umzusetzen: I. Wohnungsbau Für geförderten Wohnungsbau stehen 30% (15% im
- und 15% im
- Förderweg) der für Wohnen vorgesehenen Bruttogeschossfläche zur Verfügung. Die Dauer der Bindungsfrist für geförderten Wohnungsbau beträgt 30 Jahre. II. Kulturelle und soziale Nutzung des Erdgeschosses Die Beteiligung des Ortsbeirats, der Bürgerinitiative Glauburgbunker und anderer interessierter Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das Erdgeschoss ist sicherzustellen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollen in die abschließende Entscheidung der Stadt über die kulturelle/soziale Nutzung des Erdgeschosses einfließen. Der Magistrat erwirbt oder mietet vom Eigentümer der Liegenschaft die EG-Fläche für Zwecke kultureller und sozialer Nutzung. Der Magistrat schließt mit dem Träger/den Trägern kultureller und sozialer Nutzung entsprechende Nutzungsvereinbarungen/Überlassungsverträge ab.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 04.09.2019,
OF 709/3 Betreff: Wohnungsneubau auf dem Areal des
Glauburgbunkers Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, die folgenden Punkte in den Vortrag M
102 aufzunehmen und ggf. mit dem Eigentümer des Areals nachzuverhandeln und
rechtssicher umzusetzen: I. Wohnungsbau Für geförderten Wohnungsbau stehen 30% (15% im 1. und
15% im 2. Förderweg) der für Wohnen vorgesehenen Bruttogeschossfläche zur
Verfügung. Die Dauer der
Bindungsfrist für geförderten Wohnungsbau beträgt 30 Jahre. II. Kulturelle und soziale Nutzung des
Erdgeschosses Die Beteiligung
des Ortsbeirats, der Bürgerinitiative Glauburgbunker und anderer interessierter
Bürgerinnen und Bürger an der Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für das
Erdgeschoss ist sicherzustellen. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses
sollen in die abschließende Entscheidung der Stadt über die kulturelle/soziale
Nutzung des Erdgeschosses einfließen. Der Magistrat erwirbt oder mietet vom Eigentümer der
Liegenschaft die EG-Fläche für Zwecke kultureller und sozialer Nutzung. Der
Magistrat schließt mit dem Träger/den Trägern kultureller und sozialer Nutzung
entsprechende Nutzungsvereinbarungen/Überlassungsverträge ab. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Beratung
im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 3
am 19.09.2019, TO I, TOP 6 ÖkoLinX-ARL stellt den Änderungsantrag, in der Vorlage OF
709/3 unter Ziffer I. den Anteil des geförderten Wohnungsbaus auf 50 Prozent
zu erhöhen. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Ziffer I.,
Ziffer II. erster Absatz und Ziffer II. zweiter Absatz der Vorlage OF 709/3
getrennt voneinander abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 472 2019
Anregung OA 473 2019
1. Die Vorlage
M 102 wird unter Hinweis auf OA 472 und OA 473 bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 943 wird zugestimmt.
3. a) Der
Änderungsantrag von ÖkoLinX-ARL wird abgelehnt. b) Die Vorlage OF 709/3
wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer II. vor den Worten
"kulturelle/soziale" bzw. "kultureller und sozialer"
jeweils das Wort "stadtteilbezogene" bzw.
"stadtteilbezogener" eingefügt wird. 4. Die Vorlage
OF 731/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:
"Wohnungsneubau auf dem Areal des Glauburgbunkers Vortrag des
Magistrats vom 05.08.2019, M 102 I. Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Die Vorlage M 102
wird weiterhin zurückgestellt, bis eine verbindliche Ergänzung der Vorlage M
102 durch die folgenden Punkte stattgefunden hat: 1. Für das
Erdgeschoss wird eine stadtteilbezogene soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft
festgeschrieben, abgesichert durch einen Grundbucheintrag oder den Kauf des
Erdgeschossbereichs durch die Stadt Frankfurt. 2. Die Mietenentwicklung
für das Erdgeschoss wird so gestaltet, dass die stadtteilbezogene
soziale/kulturelle Nutzung dauerhaft gewährleistet ist. 3. Die
Entscheidung über die konkrete Nutzung erfolgt im Einvernehmen mit dem
Ortsbeirat, also nicht gegen dessen Votum. 4. Dem Ortsbeirat wird
genügend Zeit eingeräumt, um in Abstimmung mit interessierten Bürgerinnen und
Bürgern, der BI Glauburgbunker und interessierten Trägern ein
Rahmen-Nutzungskonzept zu entwickeln, das dem Ortsbeirat spätestens in der
36. Sitzung (Dezember 2019) zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt
wird. 5. Der Glauburgplatz und der Spielplatz bleiben während der
Baumaßnahmen und in Zukunft unberührt und die Nutzung als Spielplatz und
öffentliche Grünfläche wird dauerhaft gesichert (Verweis auf Initiativrecht
des Ortsbeirates). 6. Die Baumaßnahme wird mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln, unter kontinuierlicher Messung und Beobachtung und unter
laufender Einbeziehung aller Anwohner, insbesondere der Schule und Kita, so
durchgeführt und abgesichert, dass die Beeinträchtigungen in der
Nachbarschaft verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen.
II. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Stadtverordnetenversammlung und
Magistrat den Beschluss des Ortsbeirats umgehend zur Kenntnis zu geben."
Abstimmung:
zu 1. 4 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und
FDP (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (=
Ablehnung); CDU (= Enthaltung) zu 3. a) GRÜNE, CDU, 2 SPD und FDP gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 SDP (= Enthaltung) b) Ziffer I.: GRÜNE, SPD
und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Ziffer II. erster Absatz: Einstimmige Annahme Ziffer II. zweiter Absatz:
GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP
(= Ablehnung)