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Glauburgbunker

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage 102 wird zurückgestellt, eine Beratung konnte bei der kurzfristig vorgelegten M-Vorlage nicht erfolgen. Es sind noch Fragen zu klären, die die Nutzung und vor allem die dauerhafte Nutzung des Erdgeschossbereichs für ein Bürgerzentrum oder ähnliches klären und die Absicherung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus. Insbesondere nimmt der Ortsbeirat sein Initiativrecht nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 2 und 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte wahr und untersagt jegliche Nutzung und Veränderung des Glauburgplatzes während und nach der Bauphase. Es wird gebeten zu prüfen, ob die Nutzung des zu veräußernden Grundstücks um den Bunker herum ebenfalls durch den Ortsbeirat bestimmt werden kann, ob diese Fläche also dem Platzbereich gleichgestellt ist (Prüfung nach Terassenbereich und restliche umgebende Fläche.)

Inhalt

Antrag vom 22.08.2019, OF 708/3

Betreff: Glauburgbunker Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage 102 wird zurückgestellt, eine Beratung konnte bei der kurzfristig vorgelegten M-Vorlage nicht erfolgen. Es sind noch Fragen zu klären, die die Nutzung und vor allem die dauerhafte Nutzung des Erdgeschossbereichs für ein Bürgerzentrum oder ähnliches klären und die Absicherung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus. Insbesondere nimmt der Ortsbeirat sein Initiativrecht nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 2 und 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte wahr und untersagt jegliche Nutzung und Veränderung des Glauburgplatzes während und nach der Bauphase. Es wird gebeten zu prüfen, ob die Nutzung des zu veräußernden Grundstücks um den Bunker herum ebenfalls durch den Ortsbeirat bestimmt werden kann, ob diese Fläche also dem Platzbereich gleichgestellt ist (Prüfung nach Terassenbereich und restliche umgebende Fläche.)Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 33
OBR 3
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 445 2019 1. a) Die Vorlage M 102 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 708/3 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Glauburgbunker Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102, wird zurückgestellt. Eine Beratung konnte bei der kurzfristig vorgelegten M-Vorlage nicht erfolgen. Es sind noch Fragen zu klären, die die Nutzung und vor allem die dauerhafte Nutzung des Erdgeschossbereichs für soziale, kulturelle oder stadtteilorientierte Zwecke betreffen. Insbesondere sind Fragen zum Grundbucheintrag einer dauerhaften Erdgeschossnutzung, zu einem nachhaltigen Mietkonzept für das Erdgeschoss sowie zur Beteiligung aller Interessenten und Betroffenen bei der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes für das Erdgeschoss zu klären. Außerdem nimmt der Ortsbeirat sein Initiativrecht nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 2. und 3. der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main wahr und untersagt jegliche Nutzung und Veränderung des Glauburgplatzes während und nach der Bauphase."
Zustimmung:
Alle
Ablehnung:
CDU FDP