Glauburgbunker
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage 102 wird zurückgestellt, eine Beratung konnte bei der kurzfristig vorgelegten M-Vorlage nicht erfolgen. Es sind noch Fragen zu klären, die die Nutzung und vor allem die dauerhafte Nutzung des Erdgeschossbereichs für ein Bürgerzentrum oder ähnliches klären und die Absicherung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus. Insbesondere nimmt der Ortsbeirat sein Initiativrecht nach § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffern 2 und 3 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte wahr und untersagt jegliche Nutzung und Veränderung des Glauburgplatzes während und nach der Bauphase. Es wird gebeten zu prüfen, ob die Nutzung des zu veräußernden Grundstücks um den Bunker herum ebenfalls durch den Ortsbeirat bestimmt werden kann, ob diese Fläche also dem Platzbereich gleichgestellt ist (Prüfung nach Terassenbereich und restliche umgebende Fläche.)