Glauburgbunker: Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: NR CDU SPD GRÜNE
Begründung
gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 102 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
- Die zukünftige Nutzung des Erdgeschosses mit dem Ortsbeirat 3 - Nordend - abgestimmt wird.
- Die kulturelle oder soziale Nutzung soll per Baulast oder durch die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch abgesichert werden. Es soll zudem sichergestellt werden, dass die Entscheidung über Nutzung und Nutzer des Erdgeschosses durch den Magistrat erfolgt.
- Die schuldrechtliche Vereinbarung wird so anpasst, dass der Mietzins für die kulturelle oder soziale Nutzung für 20 Jahre auf 10,00 Euro pro qm festgelegt wird. Lediglich eine Anpassung nach Verbraucherpreisindex bleibt davon unberührt. Die oben genannte Nutzung soll über die 20 Jahre hinaus weiterhin ermöglicht werden.
- Der Glauburgplatz und der Spielplatz sollen während der Baumaßnahmen möglichst und in Zukunft unberührt bleiben und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche dauerhaft gesichert werden.
- Die Baumaßnahmen sollen so durchgeführt und abgesichert werden, dass die Be einträchtigungen in der Nachbarschaft, Schule und Kita verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Begründung: In Teilen des Glauburgbunkers wurde das ehemalige Explora-Museum betrieben, das zwischenzeitlich seinen Betrieb eingestellt hat. Die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 mit dem aufstehenden Bunker und dem dahinterliegenden Glauburgplatz ist eine für den Ortsteil prägende und wichtige Liegenschaft. Im Grundbuch ist für die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 eine Nutzungsbeschränkung (Museumsnutzung) sowie für einen Teil des Grundstücks eine Auflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) für die Stadt eingetragen. Um die städtischen Interessen im Rahmen der geplanten Neubebauung bestmöglich abzusichern und die geplante kulturelle und/oder soziale Nutzung im Erdgeschoss bestmöglich auf die Erfordernisse vor Ort abzustellen, ist die Beschlussfassung notwendig.
Inhalt
Antrag vom 26.09.2019, NR 980
Betreff: Glauburgbunker: Löschung der dinglich gesicherten Nutzungsbeschränkung und des Wiederkaufsrechts zugunsten der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die M 102 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass
- Die zukünftige Nutzung des Erdgeschosses mit dem Ortsbeirat 3 - Nordend - abgestimmt wird.
- Die kulturelle oder soziale Nutzung soll per Baulast oder durch die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch abgesichert werden. Es soll zudem sichergestellt werden, dass die Entscheidung über Nutzung und Nutzer des Erdgeschosses durch den Magistrat erfolgt.
- Die schuldrechtliche Vereinbarung wird so anpasst, dass der Mietzins für die kulturelle oder soziale Nutzung für 20 Jahre auf 10,00 Euro pro qm festgelegt wird. Lediglich eine Anpassung nach Verbraucherpreisindex bleibt davon unberührt. Die oben genannte Nutzung soll über die 20 Jahre hinaus weiterhin ermöglicht werden.
- Der Glauburgplatz und der Spielplatz sollen während der Baumaßnahmen möglichst und in Zukunft unberührt bleiben und die Nutzung als Spielplatz und öffentliche Grünfläche dauerhaft gesichert werden.
- Die Baumaßnahmen sollen so durchgeführt und abgesichert werden, dass die Be einträchtigungen in der Nachbarschaft, Schule und Kita verträglich bleiben und dass keine Schäden entstehen. Begründung: In Teilen des Glauburgbunkers wurde das ehemalige Explora-Museum betrieben, das zwischenzeitlich seinen Betrieb eingestellt hat. Die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 mit dem aufstehenden Bunker und dem dahinterliegenden Glauburgplatz ist eine für den Ortsteil prägende und wichtige Liegenschaft. Im Grundbuch ist für die Liegenschaft Schwarzburgstraße 25 eine Nutzungsbeschränkung (Museumsnutzung) sowie für einen Teil des Grundstücks eine Auflassungsvormerkung (Wiederkaufsrecht) für die Stadt eingetragen. Um die städtischen Interessen im Rahmen der geplanten Neubebauung bestmöglich abzusichern und die geplante kulturelle und/oder soziale Nutzung im Erdgeschoss bestmöglich auf die Erfordernisse vor Ort abzustellen, ist die Beschlussfassung notwendig.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.08.2019, M 102 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.10.2019
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
34
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 21
1. Der Vorlage M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 980 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 472 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke Frankfurter FDP BFF FRAKTION
Sitzung
36
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 8
1. Der Vorlage M 102 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 943 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 980 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage OA 445 wird im Rahmen der Vorlage NR 980 abgelehnt. 5. Die Vorlage OA 472 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. a) Die Vorlage OA 473 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dr. Rahn, Schulz-Nurtsch, Zieran, Yilmaz, Tafel-Stein, Maier und Dr. Kochsiek sowie von Stadtrat Schneider dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke Frankfurter ÖkoLinX-ARL FDP BFF FRAKTION
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