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Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

I. Die im Entwurf vorgelegten Änderungen der Friedhofsordnung sowie der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main werden beschlossen. II. Der Fortführung der im Jahr 2010 eingeführten und seither beibehaltenen Härtefallregelung für Bestattungen von Nicht-Bestattungspflichtigen, von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie dem Urnenreihengrab als bisher günstigste Bestattungsart für Erwachsene wird zugestimmt. Diese geht in Höhe von insgesamt rund 101 T€ pro Jahr zu Lasten des allgemeinen Haushalts. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Satzungen zum Monatsersten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten sollen. Der Kalkulation liegt ein Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 zugrunde. Der Wert der Friedhöfe für das öffentliche Interesse ist derzeit mit 40,0 % festgelegt und wird künftig beibehalten. Er belastet den allgemeinen Haushalt planerisch mit rund 9.566 T€ jährlich. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt, zu veranlassen. IV. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Gebührenhaushalt im Jahr 2020 haushaltsrechtlich mit einer Unterdeckung von

  1. 318 T€ abschloss, die das Ergebnis der gesamtstädtischen Jahresrechnung entsprechend beeinflusst hatte, weil kein Sonderposten für den Gebührenausgleich bestand. Im Jahr 2021 konnte ein Überschuss in Höhe von 123 T€ erzielt werden. V. Die Unterdeckung in Höhe von 4.022 T€ aus dem zuletzt abgeschlossenen Kalkulationszeitraum 01.07.2018 bis 31.12.2019 wird nach § 10 Absatz 2 Satz 7 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht zu einem Ausgleich in die Kalkulation 2023 bis einschließlich 2024 vorgetragen und somit endgültig aus dem Haushalt finanziert. Die aktuell zur Beschlussfassung vorgelegte Kalkulation enthält demnach keinen Vortrag von Unterdeckungen aus dieser Periode und ist lediglich auf Kostendeckung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 ausgerichtet.

Begründung

A. Allgemeines

Die derzeitige Friedhofsordnung (FO) und die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) sind am 01.03.2020 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen in der Friedhofsordnung waren: - Der Erwerb von Nutzungsrechten an einer Wahlgrabstätte kann auch von einer anderen (nicht natürlichen) Person erworben werden. - In Anlehnung an das Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz erfolgte die Aufnahme des Verbots von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in § 24a. - Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nicht mehr an den Friedhofsmauern befestigt werden. Neben den Änderungen in der FO und der FBGO wurde einer Erhöhung des Wertes des öffentlichen Interesses (grünpolitischer Wert) von rund 36,5 % auf 40 % zugestimmt. Hierbei wird der allgemeine Haushalt seit 2020 in Planung und Vollzug pro Jahr zusätzlich belastet.

B. Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund des ablaufenden Kalkulationszeitraums zum 31.12.2022, der Anpassungsbedarfe hinsichtlich der Fallzahlen sowie der veränderten Kosten ist ab dem 01.01.2023 eine neue Gebührenkalkulation erforderlich.

Beratungsverlauf 22 Sitzungen

Sitzung 16
OBR 15
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 5
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 4
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD VOLT BFF
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
FDP
Sitzung 16
OBR 6
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne FDP Bff Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung 15
OBR 7
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff Freie Wähler
Sitzung 16
OBR 13
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 14
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 180 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 543 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 16
OBR 14
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 2
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
SPD FDP BFF
Ablehnung:
Linke
Sitzung 16
OBR 11
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 16
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff
Sitzung 16
OBR 1
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Die Partei
Sitzung 16
OBR 10
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP AFD
Ablehnung:
Linke
Sitzung 16
OBR 8
TO I, TOP 21
Abgelehnt
Die Vorlage M 180 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Linke FDP Freie Wähler
Ablehnung:
Grüne SPD
Sitzung 16
OBR 9
TO II, TOP 2
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 180 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 3
TO I, TOP 26
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 180 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 12
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 22
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 180 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 543 auf den Ältestenausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG FRAKTION
Sitzung 16
Ältestenausschusses
TO I, TOP 7
Angenommen
1. Der Vorlage M 180 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes und Stadtmarketing vom 09.12.2022, 09.61, zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 543 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU BFF-BIG Linke
Enthaltung:
AFD
Sitzung 18
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 29
Angenommen
1. Der Vorlage M 180 wird unter Berücksichtigung des Schreibens vom Hauptamt und Stadtmarketing vom 09.12.2022, 09.61, zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 543 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU BFF-BIG Linke ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Enthaltung:
AFD
Sitzung 17
OBR 9
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD
Ablehnung:
Linke FDP BFF
Sitzung 17
OBR 3
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 180 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Linke

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