Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
I. Die im Entwurf vorgelegten Änderungen der Friedhofsordnung sowie der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main werden beschlossen. II. Der Fortführung der im Jahr 2010 eingeführten und seither beibehaltenen Härtefallregelung für Bestattungen von Nicht-Bestattungspflichtigen, von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie dem Urnenreihengrab als bisher günstigste Bestattungsart für Erwachsene wird zugestimmt. Diese geht in Höhe von insgesamt rund 101 T€ pro Jahr zu Lasten des allgemeinen Haushalts. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Satzungen zum Monatsersten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten sollen. Der Kalkulation liegt ein Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 zugrunde. Der Wert der Friedhöfe für das öffentliche Interesse ist derzeit mit 40,0 % festgelegt und wird künftig beibehalten. Er belastet den allgemeinen Haushalt planerisch mit rund 9.566 T€ jährlich. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt, zu veranlassen. IV. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Gebührenhaushalt im Jahr 2020 haushaltsrechtlich mit einer Unterdeckung von
- 318 T€ abschloss, die das Ergebnis der gesamtstädtischen Jahresrechnung entsprechend beeinflusst hatte, weil kein Sonderposten für den Gebührenausgleich bestand. Im Jahr 2021 konnte ein Überschuss in Höhe von 123 T€ erzielt werden. V. Die Unterdeckung in Höhe von 4.022 T€ aus dem zuletzt abgeschlossenen Kalkulationszeitraum 01.07.2018 bis 31.12.2019 wird nach § 10 Absatz 2 Satz 7 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht zu einem Ausgleich in die Kalkulation 2023 bis einschließlich 2024 vorgetragen und somit endgültig aus dem Haushalt finanziert. Die aktuell zur Beschlussfassung vorgelegte Kalkulation enthält demnach keinen Vortrag von Unterdeckungen aus dieser Periode und ist lediglich auf Kostendeckung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 ausgerichtet.
Begründung
A. Allgemeines
Die derzeitige Friedhofsordnung (FO) und die Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) sind am 01.03.2020 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen in der Friedhofsordnung waren: - Der Erwerb von Nutzungsrechten an einer Wahlgrabstätte kann auch von einer anderen (nicht natürlichen) Person erworben werden. - In Anlehnung an das Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz erfolgte die Aufnahme des Verbots von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit in § 24a. - Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nicht mehr an den Friedhofsmauern befestigt werden. Neben den Änderungen in der FO und der FBGO wurde einer Erhöhung des Wertes des öffentlichen Interesses (grünpolitischer Wert) von rund 36,5 % auf 40 % zugestimmt. Hierbei wird der allgemeine Haushalt seit 2020 in Planung und Vollzug pro Jahr zusätzlich belastet.
B. Finanzielle Auswirkungen
Aufgrund des ablaufenden Kalkulationszeitraums zum 31.12.2022, der Anpassungsbedarfe hinsichtlich der Fallzahlen sowie der veränderten Kosten ist ab dem 01.01.2023 eine neue Gebührenkalkulation erforderlich.