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Änderung der Friedhofsordnung (FO) und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung (FBGO) der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

I. Die im Entwurf vorgelegten Änderungen der Friedhofsordnung sowie der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am Main werden beschlossen. II. Der Fortführung der im Jahr 2010 eingeführten und seither beibehaltenen Härtefallregelung für Bestattungen von Nicht-Bestattungspflichtigen, von Verstorbenen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie dem Urnenreihengrab als bisher günstigste Bestattungsart für Erwachsene wird zugestimmt. Diese geht in Höhe von insgesamt rund 101 T€ pro Jahr zu Lasten des allgemeinen Haushalts. III. Es dient zur Kenntnis, dass die Satzungen zum Monatsersten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten sollen. Der Kalkulation liegt ein Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 zugrunde. Der Wert der Friedhöfe für das öffentliche Interesse ist derzeit mit 40,0 % festgelegt und wird künftig beibehalten. Er belastet den allgemeinen Haushalt planerisch mit rund 9.566 T€ jährlich. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere, auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt, zu veranlassen. IV. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der Gebührenhaushalt im Jahr 2020 haushaltsrechtlich mit einer Unterdeckung von

  1. 318 T€ abschloss, die das Ergebnis der gesamtstädtischen Jahresrechnung entsprechend beeinflusst hatte, weil kein Sonderposten für den Gebührenausgleich bestand. Im Jahr 2021 konnte ein Überschuss in Höhe von 123 T€ erzielt werden. V. Die Unterdeckung in Höhe von 4.022 T€ aus dem zuletzt abgeschlossenen Kalkulationszeitraum 01.07.2018 bis 31.12.2019 wird nach § 10 Absatz 2 Satz 7 des Hessischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht zu einem Ausgleich in die Kalkulation 2023 bis einschließlich 2024 vorgetragen und somit endgültig aus dem Haushalt finanziert. Die aktuell zur Beschlussfassung vorgelegte Kalkulation enthält demnach keinen Vortrag von Unterdeckungen aus dieser Periode und ist lediglich auf Kostendeckung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2024 ausgerichtet.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

16
16. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

18
18. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 543) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung)

Annahme:
CDU BFF-BIG
Alle:
GRÜNE SPD FDP Volt FRAKTION
Enthaltung:
LINKE ÖkoLinX-ELF Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen