Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST
1088
Betreff: Bebauungsplan Nr.
834 - Südlich Rödelheimer Landstraße Zu 1.) Der Bereich Rödelheimer Landstraße zeichnet sich
durch ein Nebeneinander von Wohn- und Gewerbenutzungen aus. Im Rahmen des
begonnenen Bebauungsplanverfahrens besteht die Möglichkeit aus dieser so
genannten Gemengelage resultierende Konflikte zu berücksichtigen und nach
Möglichkeit zu beheben. Hierfür wird angestrebt die Nutzungen in einer sich
gegenseitig nicht behindernden Anordnung zueinander zu verorten. Der Magistrat prüft daher derzeit, auf welche Art
und Weise das benannte mittelständische Gewerbe über den Bestandsschutz hinaus
gesichert werden und in welchem Rahmen es sich entwickeln kann. Insbesondere
durch die nördlich der Rödelheimer Landstraße direkt angrenzende Wohnbebauung
sind die Gewerbebetriebe bereits jetzt eingeschränkt. Auch die vorhandene Wohnnutzung gilt es entsprechend
zu berücksichtigen. Eine Ausweisung als Gewerbegebiet in dem angesprochenen
Bereich würde die Gemengelage mit all ihren Konflikten verfestigt und wird
daher nicht angestrebt. Vielmehr wird geprüft, ob die Betriebe in ihrer
derzeitigen Nutzung als nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe auch in einem
Mischgebiet zulässig sind. Der TÜV Hessen wurde beauftragt, eine "Analyse der
gewerblichen Lärmimmissionen nach der TA Lärm im Ist-Zustand" durchzuführen.
Die Ergebnisse vom April 2014 haben gezeigt, dass die Lärmemissionen der in
Rede stehenden Betriebe auf benachbarte Bereiche gering ausfallen, da sich der
Lärm aufgrund der Gebäudestellung dieser Betriebe nicht nach Außen ausbreitet.
Insofern ist das
Nebeneinander der bestehenden Betriebe mit heranrückender Wohnbebauung
realisierbar, sofern die Wohnbebauung durch die geplante Gebäudeausrichtung und
beispielsweise ergänzender Grundrissorientierung auf die Betriebe reagieren
kann. Es wird geprüft, ob unter Umständen ergänzender aktiver Schallschutz in
Form von Schallschutzwänden notwendig ist, um Konflikte auszuschließen.
Die Anregung, die bezeichnete Straße als öffentliche
Straße aus der weiteren Planung zu entfernen, wurde aufgenommen. Die
Erschließung des Areals soll an dieser Stelle durch private Verkehrswege
stattfinden, analog zu den in der Planung dargestellten Stichstraßen, die die
einzelnen Wohnquartiere erschließen. Dieser Stand der Planung ist bereits in
die Verkehrsplanung eingeflossen und wurde mit den Fachämtern abgestimmt.
Die benannten Punkte werden bei der Ausarbeitung des
Bebauungsplanentwurfs und der folgenden Abstimmung berücksichtigt sowie mit der
Offenlage dargelegt. Zu 2.) Das beschlossene Strukturkonzept wurde hinsichtlich
des Konfliktpotentials von heranrückender Wohnbebauung zu bestehenden
Gewerbebetrieben geprüft. Insbesondere das unter Punkt 1 bereits erwähnte
Lärmgutachten hat deutlich gemacht, in welchen Teilbereichen nachgebessert
werden muss. Die Erkenntnisse des Gutachtens werden sich im
Bebauungsplanentwurf wiederfinden. Dabei wird es insbesondere im Bereich um den
Gewerbebetrieb Fermont und um die unter Punkt 1 genannten Betriebe zu
Änderungen gegenüber dem aktuellen Strukturkonzept kommen. Ziel ist es, die Konflikte zwischen bestehenden
Gewerbebetrieben und neuer Wohnbebauung im Gebiet soweit wie möglich auf der
planungsrechtlichen Ebene zu lösen. Dabei spielt neben der Zuordnung der
verschiedenen Gebietskategorien sowohl aktiver als auch passiver Lärmschutz
eine Rolle. Zu 3.) Im Kita-Planungsbezirk Rödelheim ist die
Versorgungssituation zurzeit in allen Altersgruppen bedarfsdeckend. Somit
müssen allein die durch die Planung neu entstehenden Bedarfe abgedeckt werden.
Nach jetzigem Planungsstand resultiert aus den zu erwartenden Wohneinheiten ein
Bedarf von 3 Kita-Neubauten. Die Neubauten sollen im zentralen Freiflächen-Band
untergebracht werden. Die zu erstellenden Kitas im östlichen Plangebiet, dem
Bereich des "Siemens Areals" sollen mit dem Grundstückseigentümer in einem
städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Die Anregung des Ortsbeirates, dass Kitas vorrangig
gebaut werden, sofern diese nicht als Solitärbauten dargestellt werden können,
nehmen wir auf. Dabei ist auch der Beschluss § 4542 der
Stadtverordnetenversammlung vom 22.05.2014 zu berücksichtigen, dass bei
Kita-Neubaumaßnahmen künftig integrierte Lösungen bevorzugt werden sollen. Da
es sich um ein Gebiet handelt, welches in mehreren Teilabschnitten
umstrukturiert und realisiert werden wird, wird jedoch noch geprüft, inwiefern
eine vorrangige Erstellung sichergestellt werden kann. Zu 4.) Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4542
wurde der Magistrat beauftragt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen nach
Möglichkeit begleitend städtebaulich Verträge mit dem Ziel abzuschließen, 30
Prozent geförderten Wohnungsbau zu sichern. Hierbei gilt es insbesondere die
rechtlichen Rahmenbedingungen des § 11 Absatz 2 BauGB in Form des
Angemessenheitsgebotes zu berücksichtigen. Parallel kann eine Festsetzung nach § 9 Absatz 1 Nr.
7 und 8 BauGB in Erwägung gezogen werden. Diese hat jedoch nur auf den Standard
der geplanten Wohneinheiten Einfluss und kann den Eigentümer nicht
verpflichten, die Wohnungen auch im Rahmen der Programme des geförderten
Wohnungsbaus zu erstellen bzw. zu vermieten. Aufgrund der Heterogenität in der
Eigentümerstruktur und der zu erwartenden zeitlich stark differierenden
Entwicklung einzelner Teilbereiche wäre zudem eine solche Festsetzung auf
bestimmte Flächen im Gebiet aus fachlicher Sicht nicht zielführend. Hinzu
kommt, dass die unter Umständen zur Unverhältnismäßigkeit führen kann.
Insbesondere im Westteil, einem Gebiet mit einer kleinteiligen
Eigentümerstruktur, ist eine solche Festsetzung nicht umsetzbar, da eine
Ungleichbehandlung vorliegen würde. Im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 834 sollen
daher 30 Prozent geförderter Wohnungsbau über städtebauliche Verträge gesichert
werden. Es ist nicht vorgesehen Flächen nach § 9 Absatz 1 Nr. 7 und 8 BauGB
auszuweisen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
25.03.2014, OA 490