Wohnungsbau auf dem Areal des Glauburgbunkers
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
- Der Investor wird im Rahmen der Neubebauung 30% der neu entstehenden Wohnfläche im Wege des geförderten Wohnungsbaus errichten, hiervon 15% im ersten und 15% im zweiten Förderweg. Es werden hier die gleichen Kriterien zur Anwendung gebracht, die der Magistrat bei der Entwicklung aller vergleichbaren Wohnbauflächen im Stadtgebiet Frankfurt am Main zugrunde legt.
- Als Grundlage für die Löschung der für den Glauburgbunker bestehenden Dienstbarkeit (Bau- und Benutzungsbeschränkung) verhandelt der Magistrat derzeit auf Grundlage der M 102 mit dem Investor eine Vereinbarung, die vorsieht, dass sowohl der Investor als auch der Magistrat Mietinteressenten für eine Umsetzung der kulturellen bzw. sozialen Nutzung im Erdgeschoss benennen. Eine Übersicht der vorliegenden Mietgesuche soll dann dem Ortsbeirat als Vorschlag zur Abstimmung und Stellungnahme vorgelegt werden. Diese Stellungnahme soll dann wiederum in die Entscheidung des Magistrats über die zukünftige Nutzung einfließen. Eine Anmietung bzw. ein Erwerb der Erdgeschossflächen durch die Stadt Frankfurt am Main ist nicht vorgesehen. Vielmehr sollen die Flächen vom zukünftigen Nutzer direkt vom Eigentümer angemietet werden.