Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Aufbau eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognostizierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich Vortrag des Mag

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.12.2017, OA 209 entstanden aus Vorlage: OF 428/2 vom 12.11.2017 Betreff: Aufbau eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognostizierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 204 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. für die aufgeständerte Hochbahnstrecke vom Hauptbahnhof bis zur Neubaustrecke der S-Bahn-Linie S 6 hinter dem Westbahnhof ein Lärmschutzgutachten zu erstellen und für ausreichend Lärmschutz zu sorgen. Bei diesem Gutachten ist von einer nach dem Lärmaktionsplan Schiene zu erwartenden Belastung von 110 Güterzügen pro Tag auszugehen; 2. für die aufgeständerte Hochbahnstrecke zwischen dem Hauptbahnhof und dem Westbahnhof sowie für die direkt angrenzenden Gebäude ein Erschütterungsgutachten zu erstellen. Nach den Vorgaben dieses Gutachtens soll ein ausreichender Schutz für die benachbarte Bebauung gewährleistet werden; 3. die in den 70er-Jahren gebaute Hochbahnstrecke aufgrund der zu erwartenden höheren Belastung durch die erhöhte Anzahl von Güterzügen auf Standsicherheit zu prüfen; 4. aufgrund der zu erwartenden starken Belastung durch die Güterzüge auch ohne Neu- und Ausbau der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Westbahnhof für ausreichenden Lärmschutz und Schutz vor Erschütterungen zu sorgen; 5. die erstellten Gutachten in einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen. Begründung: In der ZDF-Zoom-Sendung "Bahn ohne Plan" vom 04.10.2017 wird in Bezug auf den Ausbau der S 6-Strecke von möglichem Subventionsbetrug gesprochen. Hintergrund ist, dass die Bahn eine teilweise Umleitung der Güterzüge von Koblenz über das mittelhessische Gießen entlang der Nidda in die Wetterau, über Bad Vilbel und Frankfurt-West bis zur geplanten Mannheim-Anbindung am Frankfurter Flughafen durchsetzen will. Täglich können nach Berechnungen des Umweltbundesamtes bis zu 220 beziehungsweise nach dem Lärmaktionsplan Schiene bis zu 110 schwere Güterzüge durch dicht bebaute Wohnviertel rattern, wo bisher nur 31 unterwegs sind. Zwischen dem Hauptbahnhof und der Ausbaustrecke der S 6 fahren die Güterzüge aufgrund der Hochbahnstrecke direkt neben den Wohnungen auf Höhe des ersten Obergeschosses vorbei. Dies bedeutet für die Anwohner der Hochbahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und der Ausbaustrecke der S 6 nach dem Westbahnhof eine deutliche Verstärkung der Belastungen durch Lärm und Erschütterungen. Es ist nicht hinnehmbar, dass bei einer starken Zunahme der Belastung von Lärm und Erschütterungen aufgrund einer Vervierfachung der Belastung durch den Güterverkehr von einem zusätzlichen Schutz vor Lärm und Erschütterungen abgesehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 204 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 496 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2018, ST 2015 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 926 Antrag vom 02.08.2019, OF 883/2 Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4965 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2258 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 208 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 209 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP (M 204 = Ablehnung) FRAKTION (M 204 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 209 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 208) und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 208 und OA 209) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 204 = Annahme im Rahmen OA 208 und OA 209, OA 208 und OA 209 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 204, OA 208 und OA 209 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 3. Die Vorlage OA 209 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 208) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 208 und OA 209) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2107, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 69

Verknüpfte Vorlagen