Aufbau eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognostizierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich Vortrag des Mag
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 04.12.2017, OA 209 entstanden aus Vorlage:
OF 428/2 vom
12.11.2017 Betreff: Aufbau eines ausreichenden Lärm- und
Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und der
Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der
prognostizierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich
Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 204 Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. für die aufgeständerte Hochbahnstrecke vom
Hauptbahnhof bis zur Neubaustrecke der S-Bahn-Linie S 6 hinter dem
Westbahnhof ein Lärmschutzgutachten zu erstellen und für ausreichend Lärmschutz
zu sorgen. Bei diesem Gutachten ist von einer nach dem Lärmaktionsplan Schiene
zu erwartenden Belastung von 110 Güterzügen pro Tag auszugehen; 2. für die aufgeständerte
Hochbahnstrecke zwischen dem Hauptbahnhof und dem Westbahnhof sowie für die
direkt angrenzenden Gebäude ein Erschütterungsgutachten zu erstellen. Nach den
Vorgaben dieses Gutachtens soll ein ausreichender Schutz für die benachbarte
Bebauung gewährleistet werden; 3. die in den 70er-Jahren gebaute Hochbahnstrecke
aufgrund der zu erwartenden höheren Belastung durch die erhöhte Anzahl von
Güterzügen auf Standsicherheit zu prüfen; 4. aufgrund der zu erwartenden starken Belastung
durch die Güterzüge auch ohne Neu- und Ausbau der Strecke zwischen Hauptbahnhof
und Westbahnhof für ausreichenden Lärmschutz und Schutz vor Erschütterungen zu
sorgen; 5. die erstellten
Gutachten in einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen. Begründung: In der ZDF-Zoom-Sendung "Bahn ohne Plan" vom
04.10.2017 wird in Bezug auf den Ausbau der S 6-Strecke von möglichem
Subventionsbetrug gesprochen. Hintergrund ist, dass die Bahn eine teilweise
Umleitung der Güterzüge von Koblenz über das mittelhessische Gießen entlang der
Nidda in die Wetterau, über Bad Vilbel und Frankfurt-West bis zur geplanten
Mannheim-Anbindung am Frankfurter Flughafen durchsetzen will. Täglich können
nach Berechnungen des Umweltbundesamtes bis zu 220 beziehungsweise nach dem
Lärmaktionsplan Schiene bis zu 110 schwere Güterzüge durch dicht bebaute
Wohnviertel rattern, wo bisher nur 31 unterwegs sind. Zwischen dem Hauptbahnhof
und der Ausbaustrecke der S 6 fahren die Güterzüge aufgrund der
Hochbahnstrecke direkt neben den Wohnungen auf Höhe des ersten Obergeschosses
vorbei. Dies bedeutet für die Anwohner der Hochbahnstrecke zwischen
Hauptbahnhof und der Ausbaustrecke der S 6 nach dem Westbahnhof eine
deutliche Verstärkung der Belastungen durch Lärm und Erschütterungen. Es ist
nicht hinnehmbar, dass bei einer starken Zunahme der Belastung von Lärm und
Erschütterungen aufgrund einer Vervierfachung der Belastung durch den
Güterverkehr von einem zusätzlichen Schutz vor Lärm und Erschütterungen
abgesehen wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.10.2017, M 204
dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 496
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.10.2018, ST 2015
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2019, ST 926
Antrag vom
02.08.2019, OF
883/2
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4965
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2258
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket:
06.12.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 208 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 209 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD und BFF
(= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 204 = Ablehnung) FRAKTION (M 204 = Annahme)
17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 3. Die Vorlage OA 209 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 208) und FRANKFURTER (=
Annahme im Rahmen OA 208 und OA 209) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung)
sowie LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 204 = Annahme im Rahmen OA
208 und OA 209, OA 208 und OA 209 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 204, OA
208 und OA 209 = Annahme) 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 26
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
3. Die Vorlage
OA 209 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und
BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 208) sowie FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 208 und OA 209)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung)
sowie LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 2107, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 69