Nachgehakt: Erschütterungsgutachten zur Hochbahnstrecke zwischen „Hauptbahnhof“ und „Westbahnhof“
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM
4965 entstanden aus
Vorlage: OF 883/2 vom
02.08.2019 Betreff: Nachgehakt: Erschütterungsgutachten zur
Hochbahnstrecke zwischen "Hauptbahnhof" und
"Westbahnhof" Vorgang: OA 209/17 OBR 2; ST 926/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. das in der Anregung an die
Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2017, OA 209, erbetene
Erschütterungsgutachten für die aufgeständerte Hochbahnstrecke zwischen dem
"Hauptbahnhof" und dem "Westbahnhof" sowie für die direkt angrenzenden Gebäude
zu erstellen; 2. nach den Vorgaben dieses
Gutachtens einen ausreichenden Schutz für die benachbarte Bebauung zu
gewährleisten. Begründung: Der Magistrat gibt in seiner Stellungnahme vom
17.05.2019, ST 926, auf die Anregung OA 209 zur Kenntnis, keine
Kenntnis über ein Erschütterungsgutachten bezüglich des Ausbaus besagter
Hochbahnstrecke zu haben. Das verwundert wenig, wird doch die Erstellung in der
Anregung OA 209 überhaupt erst erbeten. Insofern sei mit dieser Anregung
lediglich nochmals auf den Inhalt der Anregung OA 209 Punkt 2
hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
04.12.2017, OA 209
Stellungnahme
des Magistrats vom 17.05.2019, ST 926
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.12.2019, ST 2221
Aktenzeichen: 66 0