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Nachgehakt: Erschütterungsgutachten zur Hochbahnstrecke zwischen „Hauptbahnhof“ und „Westbahnhof“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4965 entstanden aus Vorlage: OF 883/2 vom 02.08.2019 Betreff: Nachgehakt: Erschütterungsgutachten zur Hochbahnstrecke zwischen "Hauptbahnhof" und "Westbahnhof" Vorgang: OA 209/17 OBR 2; ST 926/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. das in der Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2017, OA 209, erbetene Erschütterungsgutachten für die aufgeständerte Hochbahnstrecke zwischen dem "Hauptbahnhof" und dem "Westbahnhof" sowie für die direkt angrenzenden Gebäude zu erstellen; 2. nach den Vorgaben dieses Gutachtens einen ausreichenden Schutz für die benachbarte Bebauung zu gewährleisten. Begründung: Der Magistrat gibt in seiner Stellungnahme vom 17.05.2019, ST 926, auf die Anregung OA 209 zur Kenntnis, keine Kenntnis über ein Erschütterungsgutachten bezüglich des Ausbaus besagter Hochbahnstrecke zu haben. Das verwundert wenig, wird doch die Erstellung in der Anregung OA 209 überhaupt erst erbeten. Insofern sei mit dieser Anregung lediglich nochmals auf den Inhalt der Anregung OA 209 Punkt 2 hingewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.12.2017, OA 209 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 926 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2221 Aktenzeichen: 66 0

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