Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Aufbau eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognostizierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognostizierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt:

  1. Für die aufgeständerte Hochbahnstrecke vom Hauptbahnhof bis zur Neubaustrecke der S-Bahn S 6 hinter dem Westbahnhof wird ein Lärmschutzgutachten erstellt und für ausreichend Lärmschutz gesorgt. Bei diesem Gutachten ist von einer nach dem Lärmaktionsplan Schiene zu erwartenden Belastung von 110 Güterzügen pro Tag auszugehen.
  2. Für die aufgeständerte Hochbahnstrecke zwischen dem Hauptbahnhof und dem Westbahnhof sowie die direkt angrenzenden Gebäude ist ein Erschütterungsgutachten zu erstellen. Nach den Vorgaben dieses Gutachtens wird ausreichender Schutz für die benachbarte Bebauung gewährleistet.
  3. Die in den 70 er Jahren gebaute Hochbahnstrecke wird aufgrund der zu erwarteten höheren Belastung durch die erhöhte Anzahl von Güterzügen, auf Standsicherheit geprüft.
  4. Aufgrund der zu erwartenden starken Belastung durch die Güterzüge wird auch ohne Neu- und Ausbau der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Westbahnhof für ausreichenden Lärmschutz und Schutz vor Erschütterungen gesorgt.
  5. Die erstellten Gutachten werden in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Begründung: In der ZDF-Zoom-Sendung "Bahn ohne Plan" vom 04.10.2017 wird in Bezug auf den Ausbau der S 6 von möglichem Subventionsbetrug gesprochen. Hintergrund ist, dass die Bahn eine teilweise Umleitung der Güterzüge von Koblenz über das mittelhessische Gießen entlang der Nidda in die Wetterau, über Bad Vilbel und Frankfurt West bis zur geplanten Mannheim-Anbindung am Frankfurter Flughafen durchsetzen will. Täglich können nach Berechnungen des Umweltbundesamtes bis zu 220 bzw. nach dem Lärmaktionsplan Schiene bis zu 110 schwere Güterzüge durch dicht bebaute Wohnviertel rattern, wo bisher nur 31 unterwegs sind. Zwischen dem Hauptbahnhof und der Ausbaustrecke der S 6 fahren die Güterzüge aufgrund der Hochbahnstrecke direkt neben den Wohnungen auf Höhe des ersten Obergeschosses vorbei. Dies bedeutet für die Anwohner der Hochbahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und der Ausbaustrecke der S 6 nach dem Westbahnhof eine deutliche Verstärkung der Belastungen durch Lärm und Erschütterungen. Es ist nicht hinnehmbar, dass bei einer starken Zunahme der Belastung von Lärm und Erschütterungen aufgrund einer Vervierfachung der Belastung durch den Güterverkehr von einem zusätzlichen Schutz vor Lärm und Erschütterungen abgesehen wird.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 428/2 Betreff: Aufbau eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Hauptbahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognostizierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1. Für die aufgeständerte Hochbahnstrecke vom Hauptbahnhof bis zur Neubaustrecke der S-Bahn S 6 hinter dem Westbahnhof wird ein Lärmschutzgutachten erstellt und für ausreichend Lärmschutz gesorgt. Bei diesem Gutachten ist von einer nach dem Lärmaktionsplan Schiene zu erwartenden Belastung von 110 Güterzügen pro Tag auszugehen. 2. Für die aufgeständerte Hochbahnstrecke zwischen dem Hauptbahnhof und dem Westbahnhof sowie die direkt angrenzenden Gebäude ist ein Erschütterungsgutachten zu erstellen. Nach den Vorgaben dieses Gutachtens wird ausreichender Schutz für die benachbarte Bebauung gewährleistet. 3.Die in den 70 er Jahren gebaute Hochbahnstrecke wird aufgrund der zu erwarteten höheren Belastung durch die erhöhte Anzahl von Güterzügen, auf Standsicherheit geprüft. 4. Aufgrund der zu erwartenden starken Belastung durch die Güterzüge wird auch ohne Neu- und Ausbau der Strecke zwischen Hauptbahnhof und Westbahnhof für ausreichenden Lärmschutz und Schutz vor Erschütterungen gesorgt. 5. Die erstellten Gutachten werden in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt. Begründung: In der ZDF-Zoom-Sendung "Bahn ohne Plan" vom 04.10.2017 wird in Bezug auf den Ausbau der S 6 von möglichem Subventionsbetrug gesprochen. Hintergrund ist, dass die Bahn eine teilweise Umleitung der Güterzüge von Koblenz über das mittelhessische Gießen entlang der Nidda in die Wetterau, über Bad Vilbel und Frankfurt West bis zur geplanten Mannheim-Anbindung am Frankfurter Flughafen durchsetzen will. Täglich können nach Berechnungen des Umweltbundesamtes bis zu 220 bzw. nach dem Lärmaktionsplan Schiene bis zu 110 schwere Güterzüge durch dicht bebaute Wohnviertel rattern, wo bisher nur 31 unterwegs sind. Zwischen dem Hauptbahnhof und der Ausbaustrecke der S 6 fahren die Güterzüge aufgrund der Hochbahnstrecke direkt neben den Wohnungen auf Höhe des ersten Obergeschosses vorbei. Dies bedeutet für die Anwohner der Hochbahnstrecke zwischen Hauptbahnhof und der Ausbaustrecke der S 6 nach dem Westbahnhof eine deutliche Verstärkung der Belastungen durch Lärm und Erschütterungen. Es ist nicht hinnehmbar, dass bei einer starken Zunahme der Belastung von Lärm und Erschütterungen aufgrund einer Vervierfachung der Belastung durch den Güterverkehr von einem zusätzlichen Schutz vor Lärm und Erschütterungen abgesehen wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2017, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 209 2017 Die Vorlage OF 428/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und FDP

Verknüpfte Vorlagen