S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel (S 6.1)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M
204 Betreff: S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über
den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West nach Bad Vilbel
(S 6.1) I. 1. Dem S-Bahn-Bau- und Finanzierungsvertrag über
den viergleisigen Ausbau des Streckenabschnitts Frankfurt-West - Bad Vilbel vom
21.01.2003 wird zugestimmt. 2. Der benötigte Investitionszuschuss in Höhe von
18,486 Mio. € wird bewilligt und freigegeben. Die Summe wird begrenzt auf
die vom Revisionsamt geprüfte Summe. In der PG 16.11 Projektdefinition.-Nr.
5.001065 (S-Bahn Bad Vilbel) stehen Mittel in Höhe von 20,161 Mio. € für
die Maßnahme bereit. II. 1. Es dient zur Kenntnis, dass - zur Realisierung der Maßnahmen zwischen der DB Netz
AG, der DB Station&Service AG, der DB Energie GmbH, dem Land Hessen, der
Stadt Frankfurt am Main, dem Wetteraukreis sowie dem Rhein-Main-Verkehrsverbund
(RMV) am 21.01.2003 ein Bau- und Finanzierungsvertrag abgeschlossen wurde, der
den städtischen Gremien nicht vorgelegt wurde. Die Gesamtkosten nach diesem Vertrag betragen 162,8
Mio. € netto. Der Kostenanteil der Stadt Frankfurt am Main beläuft sich
entsprechend dieses Vertrages auf 10,4 Mio. € nach dem Prinzip der
örtlichen Belegenheit; - mit Schreiben vom 15.10.2013 an die DB Netz AG
durch das Land Hessen, der Stadt Frankfurt am Main, dem Wetteraukreis und dem
RMV die Gesamtfinanzierung im Hinblick auf die Kostenentwicklung des Vorhabens
bestätigt wurde. Hintergrund der Kostenentwicklung ist die Preisanpassung seit
2003 und die Einarbeitung von Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss sowie
die Aufnahme der Station Ginnheim als Bestandteil des Streckenausbaus; - die Prüfung des Kat a-Erhöhungsantrages der DB Netz
AG durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) aktuell einen Gesamtwertumfang (GWU) von
348,805 Mio. € bestätigt; - der Investitionszuschussanteil der Stadt Frankfurt
am Main hierbei 18,486 Mio. € (netto) beträgt und dieser gemäß des
Vertrages vom Land Hessen abgerufen wird; - entsprechend § 9.2 des Bau- und
Finanzierungsvertrages keine Umsatzsteuer auf den Investitionszuschuss anfällt,
vorausgesetzt die DB Netz AG kann den Vorsteuerabzug geltend machen (§ 4.1 des
Bau- und Finanzierungsvertrages); - die Realisierung der Maßnahme auf Grundlage des
Planfeststellungsbeschlusses des Eisenbahnbundsamtes (EBA) vom 06.05.2004 durch
die DB Netz AG als Vorhabenträger erfolgt, auch wenn hierdurch die städtischen
Regeln des barrierefreien Bauens nicht eingehalten werden. Dies betrifft die
Fußgängerbrücken "Am Grünen Graben", Bahn-km 190,812 und die Brücke an der
"Batschkapp", Bahn-km 191,454. Die Brücken werden von der DB als Ersatz für die
vorhandenen Brücken entsprechend der Planfeststellung errichtet. Die
Fußgängerbrücken sind über Treppenanlagen erreichbar. Die Nachrüstung im
Hinblick auf die Barrierefreiheit besteht und ist durch die Stadt Frankfurt am
Main im Nachgang herzustellen und zu finanzieren; - der aktuelle Nutzenkostenindikator (NKI) nach
Prüfung durch das EBA mit 1,67 bestätigt wird. 2. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass - für die Kreuzungsbauwerke Eisenbahnüberführung
Homburger Landstraße, dritter Bahnsteigzugang Station Frankfurter Berg und
Eisenbahnüberführung Ginnheim ein separater Vortrag erstellt wird. Die
Finanzierung der drei Maßnahmen erfolgt ebenfalls über die PG 16.11
Projektdefinition.-Nr. 5.001065 (S-Bahn Bad Vilbel). Erforderliche Mehrbedarfe
werden mit dem Haushalt 2019 angemeldet; - für den städtischen Finanzierungsanteil an den
Bahnübergangsbeseitigungsmaßnahmen auf Grundlage des Eisenbahnkreuzungsgesetzes
§§ 3,13 Beseitigung des BÜ: 99 - Berkersheimer Bahnstraße (PG 16.03,
Projektdefinition 5.001105) und die Beseitigung des BÜ: 102 - Lachweg (PG
16.03, Projektdefinition 5.001109) jeweils eigene Vorträge zur Beschlussfassung
in den Geschäftsgang gegeben werden. - die Jahresfolgekosten i.H.v. 1,178 Mio. €
sichergestellt sind. Begründung: A) Zielsetzung Die Strecke 3900 Kassel Hbf -
Frankfurt am Main Hbf wird heute im Abschnitt Friedberg (Hessen) - Frankfurt am
Main West im Mischbetrieb von Zügen des Personenfern- und Regionalverkehrs
sowie des Güter- und S-Bahn-Verkehrs (S6) befahren. Durch den Mischbetrieb wird die
S-Bahn-Betriebsabwicklung negativ beeinflusst. Die S6 verkehrt heute zwischen
Friedberg bzw. Groß Karben und Frankfurt am Main Süd. Im Rahmen des 4-gleisigen
Ausbaus der S-Bahn sollen zwischen Frankfurt am Main West und Bad Vilbel bzw.
Friedberg auf der Strecke 3900 Verbesserungen erzielt werden um die
Verspätungen der S6 zu reduzieren, einen exakten 15/30/60-Minuten-S-Bahn-Takt,
wie vom RMV bestellt, anbieten zu können und die derzeit unbefriedigende
Betriebsqualität (Mischbetrieb) zu optimieren. Hierbei ist zu berücksichtigen,
dass die Verspätungsübertragungen der S6 zu einer netzweiten Qualitätsminderung
auf der Tunnelstammstrecke zwischen Frankfurt am Main Hbf tief und Frankfurt am
Main Süd und im Raum Frankfurt führen. Das Vorhaben ist Teil des Programms "Frankfurt
RheinMain plus" der Hessischen Landesregierung, der Deutschen Bahn
AG, der Stadt Frankfurt am Main, der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV) und
der Regionalkonferenz "RheinMain" zur Verbesserung des Nahverkehrs im
Ballungsraum Rhein-Main. Die Finanzierung erfolgt zu 60% über Bundes-GVFG, 40%
teilen sich das Land und die Gebietskörperschaften. Die Gebietskörperschaften
Stadt Frankfurt am Main und Wetteraukreis werden insgesamt 12,5% tragen. Die
Aufteilung der Kosten der Gebietskörperschaften erfolgt nach dem Prinzip der
örtlichen Belegenheit. Das Vorhaben 4-gleisiger Ausbau von Frankfurt am Main
West nach Friedberg ist in zwei Baustufen (BS) getrennt: S6 - 1.BS: 4-gleisiger Ausbau von Frankfurt am Main
West nach Bad Vilbel S6 -
2.BS: 4-gleisiger Ausbau von Bad Vilbel nach Friedberg - ohne finanzielle
Beteiligung der Stadt Frankfurt am Main B) Alternativen Keine - die
Realisierung erfolgt entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses vom
06.05.2004. C) Lösung 1. Baurecht: Infolge des bestandskräftigen
Planfeststellungsbeschlusses vom 06.05.2004 für den 4-gleisigen Ausbau der
Main-Weser-Bahn in Frankfurt am Main (in der Fassung der Änderungsentscheidung
vom 22.02.2012) besteht Baurecht. Der vorgenannte Planfeststellungsbeschluss
ist vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit seiner Entscheidung vom
17.11.2011 in allen Punkten mit Ausnahme des Erschütterungsschutzes bestätigt
worden. Die Klagen der Betroffenen sind abgewiesen worden. Die Entscheidungen
des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs sind vom Bundesverwaltungsgericht mit
Beschlüssen vom 17.01.2013, 22.01.2013 und 25.01.2013 bestätigt worden. Die
Rechtmäßigkeit des Ausbaus steht damit fest, inklusive des notwendigen
Grunderwerbs. Gestritten wird nur noch um die Notwendigkeit einer eventuellen
Planergänzung wegen eines weitergehenden Erschütterungsschutzes. Die erhobene
verwaltungsgerichtliche Klage gegen den Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015
zur Festsetzung des Erschütterungsschutzes hat keine aufschiebende Wirkung. Das
Begehren auf weitergehende Maßnahmen des Erschütterungsschutzes kann nur im
Wege einer Verpflichtungsklage auf Anordnung entsprechender zusätzlicher
Schutzmaßnahmen geklärt werden. Die verwaltungsgerichtliche Klage gegen den
Planänderungsbeschluss vom 26.10.2015 hat auf das bestehende Baurecht und den
durch die DB Netz AG durchzuführenden Grunderwerb keinen Einfluss. 2. Aufstellung der Einzelmaßnahmen: Der 1. Bauabschnitt umfasst den
Bereich von Frankfurt am Main West (Fernbahn-km 195,369) bis Bad Vilbel
(Fernbahn-km 182,792). Die Streckenlänge beträgt ca. 12,6 km. Auf dem Gebiet
der Stadt Frankfurt am Main beträgt der Baubereich ca. 9,00 km. Allgemeine
bauliche Gestaltung: Die Trassierung der neuen Gleise
erfolgt unter den Gesichtspunkten: Minimierung der Eingriffe in das Landschaftsbild
sowie in Fremdgrundstücke unter Berücksichtigung ökologischer Belange,
weitestgehend Ausnutzung der Abmessungen der vorhandenen Bauwerke und damit
Minimierung von Bauwerksänderungen, geringstmögliche Beeinflussung des
bestehenden Bahnbetriebs während der Bauzeit, Baukostenminimierung durch
Nutzung der bestehenden Grundstücke, Gleise und Bahnanlagen. Der Gleisabstand
zwischen den S-Bahngleisen beträgt 3,80 m, der zwischen den Fernbahngleisen
4,00 m. Zwischen S-Bahn- und Fernbahngleisen: 5,80 m bis 7,50 m (abhängig von
Lage der Oberleitungsmasten und Lärmschutzwände). Gleisanlagen: Der 4-gleisige Ausbau orientiert sich
an der bestehenden Strecke. Als Zwangspunkte sind dabei insbesondere die
bestehenden Bebauungsgrenzen und die künftigen Planungen der Stadt Frankfurt am
Main. Daher ist es wegen der Linienführung der bestehenden Strecke
erforderlich, nicht nur die geplanten zwei Gleise neu zu bauen, sondern in
einzelnen Abschnitten auch die bestehenden Gleise zu verlegen. In Teilbereichen
ist vorgesehen, die heutigen Fernbahngleise zu S-Bahngleisen umzuwidmen.
Auf diesen Streckenabschnitten sind daher die Fernbahnanlagen neu zu
erstellen. Nach Beendigung der Maßnahme dienen die beiden linken
Gleise (in Richtung Frankfurt am Main gesehen) dem S-Bahn-Verkehr (Strecke
3684) und die beiden rechten dem Fernbahn-Verkehr (Strecke 3900). In diesem
Zusammenhang werden die Oberleitungen, die Leit- und Sicherungstechnik sowie
die DB-Kommunikationsanlagen baulich angepasst. Verkehrsstationen: Die vorhandenen Bahnhöfe werden zu
S-Bahnstationen (Ff-Berkersheim, Ff-Frankfurter Berg und Ff-Eschersheim)
entsprechend dem S-Bahn-Standard (Bahnsteighöhe: 96 cm über Schienenoberkante,
Bahnsteiglänge 210 m) neu- bzw. umgebaut und ausgestattet. Je nach Örtlichkeit
werden die Bahnsteige als Außen- oder Mittelbahnsteig erstellt, für Bauzustände
sind örtlich Provisorien erforderlich. Die Zugänge zu allen Bahnsteigen werden
barrierefrei mit Rampen (Rampenneigung 6 % und Ruhepodeste) oder Aufzügen
ausgeführt. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen für den Umbau
der Haltepunkte und Bahnhöfe im Zuge des 4-gleisigen Ausbaus geplant: Haltepunkt
Ff-Eschersheim: Rückbau der vorhandenen 2
Außenbahnsteige und der Fußgängerüberführung. Neubau eines Mittelbahnsteiges (Nutzlänge 210 m)
einschließlich Bahnsteigausstattung. Neubau von 2 Treppenzugängen und
eines Aufzuges von der Straßenüberführung Maybachstraße zum
Mittelbahnsteig. Haltepunkt Ff-Frankfurter
Berg: Rückbau des vorhandenen
Außenbahnsteiges und der Fußgängerunterführung. Verlängerung des vorhandenen Mittelbahnsteiges auf
210 m Bahnsteiglänge einschließlich Erneuerung der Bahnsteigausstattung. Neubau
einer Fußgängerüberführung mit einem Treppenabgang und einem Aufzug zum
Mittelbahnsteig und Anschluss an die geplante U-Bahn-Station. Verlängerung der
vorhandenen Bahnsteigunterführung (dritter Bahnsteigzugang). Neubau eines
Treppenzugangs von der Straßenüberführung L 3003 zum Mittelbahnsteig
(FRÜ-Homburger Landstraße). Haltepunkt Ff-Berkersheim: Umbau der
vorhandenen 2 Außenbahnsteige einschließlich Ergänzung der
Bahnsteigausstattung. Neubau
barrierefreier Bahnsteigzugänge zu den beiden Außenbahnsteigen. Haltepunkt
Ginnheim: Neubau eines
Mittelbahnsteiges einschließlich Bahnsteigausstattung und eines barrierefreien
Fußgängersteges als Bahnsteigzugang. Ingenieurbauwerke: Stützwände werden dort vorgesehen, wo
die Ausbildung von Böschungen einen zu großen Eingriff in Fremdgrundstücke
darstellen würde und wo die vorhandene Situation (z. B. bahnparalleler Straßen-
und Wegeverlauf) die Anlage von Böschungen nicht erlaubt. Aufgrund der Verbreiterung des
Bahnkörpers sind die vorhandenen Eisenbahnüber- bzw. -unterführungen sowie
Durchlässe zu verbreitern bzw. zu verlängern. Gesondert ist die EÜ Ginnheim zu
nennen, die komplett durch die Stadt Frankfurt am Main zu finanzieren ist, da
die rechtliche Sicherung der Anlage durch einen Gestattungsvertrag gesichert
ist. Bahnübergänge: Die 4 vorhandenen Bahnübergänge
werden beseitigt. Ersetzt werden hierbei die Bahnübergänge Berkersheimer
Bahnstraße (PG 16.03, Projektdefinition 5.001105) und BÜ: 102 - Lachweg
(PG 16.03, Projektdefinition 5.001109). Die Bahnübergänge BÜ 100 und 101
werden ersatzlos aufgelassen. Lärmschutz: Als Ergebnis der
Planfeststellungsverfahren werden ca. 19 km Schallschutzwände errichtet.
Zusätzlich kommt als aktive Lärmschutzmaßnahme das "Besonders überwachte Gleis
(BüG)" durchgängig auf den zukünftigen Fernbahngleisen der Strecke 3900 zur
Anwendung. Ergänzend zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind passive
Lärmschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Isolierungen) vorgesehen. 3. Nutzen-Kosten-Untersuchung
(NKU): Die 2016 überarbeitete Nutzen-Kostenuntersuchung der
DB Netz AG ergibt einen Nutzen-Kosten-Index (NKI) von 1,67. D) Kosten 1. Investitionsbedarf: Investitionsbedarf als Kostenzuschuss
18,486 Mio € Die Mittel in Höhe von 18,486 Mio
€ sind in der Produktgruppe 16.11 Projektdefinition.-Nr. 5.001065 enthalten. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit
Angabe der Jahresraten: 2017
=
977 T€ (davon 236 T€ aus 2016) 2018
= 2.259
T€ 2019 = 3.455
T€ 2020 = 4.286
T€ 2021 = 3.560
T€ 2022 ff = 3.949
T€ 3. Folgeinvestitionen: keine 4. Jahresfolgekosten: a.) Persönliche Ausgaben: keine b.) Sachkosten:
1.
Bauunterhaltungskosten: keine 2. Abschreibung (Nutzungsvertrag
S-Bahn = 20 Jahre) 18,486 Mio € / 20 Jahre
= 0,924 Mio €
c.) Kapitalkosten 18,486
* 2,75% / 2 = = 0,254 Mio €
= 1,178 Mio €
5. Jahreserträge: keine 6. Leistungen Dritter: keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine 8. Sonstiges: keine Anlage _S-Bahn-Bau-und_Finanzierungsvertrag (nicht öffentlich - ca. 1,5 MB)
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom 04.12.2017, OA 208
Anregung vom
04.12.2017, OA 209
Antrag vom
09.11.2017, OF
380/9
Antrag vom 23.10.2017, OF 420/2
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
07.02.2018, OF
409/9
Vortrag des Magistrats vom 26.09.2022, M 156
Vortrag des
Magistrats vom 30.08.2024, M 108
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2, 7, 9, 10
Versandpaket: 11.10.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 2
am 23.10.2017, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 420/2 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7
am 24.10.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 204 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 15. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP
21 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 16. Sitzung des OBR
10 am 07.11.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 204 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE und LINKE. gegen BFF und FDP (=
Ablehnung) 15. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.11.2017, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRANKFURTER
16. Sitzung des
OBR 9 am 09.11.2017, TO I, TOP 26 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 204 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 380/9 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 204 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRANKFURTER
16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP
24 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 204 auf
den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 17. Sitzung des OBR 2
am 04.12.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 208 2017
1. Der Vorlage
M 204 wird unter Hinweis auf OA 208 und OA 209 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 420/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 208 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage OA 209 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD und BFF
(= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP (M 204 = Ablehnung) FRAKTION (M 204 = Annahme)
17. Sitzung des OBR 9
am 07.12.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 711 2017
1. Die Vorlage
M 204 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 380/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (=
Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und BFF (=
Ablehnung) 17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 204 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 208 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. 3. Die Vorlage OA 209 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 208) und FRANKFURTER (=
Annahme im Rahmen OA 208 und OA 209) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung)
sowie LINKE., FDP und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und
FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 204 = Annahme im Rahmen OA
208 und OA 209, OA 208 und OA 209 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 204, OA
208 und OA 209 = Annahme) 19. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 26
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 208 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
3. Die Vorlage
OA 209 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und
BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 208) sowie FRAKTION und
FRANKFURTER (= Annahme im Rahmen OA 208 und OA 209)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung)
sowie LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Beschlussausfertigung(en):
§ 2107, 19. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 69 1