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Aufbau eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Haupt-bahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognosti-zierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2258 Betreff: Aufbau eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Haupt-bahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognosti-zierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich Der Magistrat hat nochmals mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) Rücksprache gehalten und kann nun in Abstimmung mit der DB AG Folgendes mitteilen: Zu 1. Der Abschnitt Frankfurt Hauptbahnhof bis Westbahnhof ist in das Lärmsanierungsprogramm an Bestandsstrecken der DB AG aufgenommen worden. Die DB AG hat eine schalltechnische Untersuchung für den Bereich Frankfurt West durchgeführt, die nun im Entwurf vorliegt. Darauf aufbauend wird derzeit die Machbarkeit möglicher aktiver Schallschutzmaßnahmen am Hochbahnsteig untersucht. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Bundes. Die vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen dieses Programms werden aus Mitteln des Lärmsanierungsprogrammes an Schienenwegen des Bundes bezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung von lärmmindernden Maßnahmen an Bestandsstrecken. Gefördert werden neben Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang der Bahnstrecken. Im schalltechnischen Gutachten erfolgt die Berechnung der Lärmwerte gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung, der 16. Verordnung zum Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16. BImSchV). In dieser ist umfangreich vorgegeben, wie Schienenlärm zu ermitteln ist. Es wird unter anderem erfasst, ob und wie viele Güter- und Personenzüge verkehren, welche Bremsen diese Züge haben oder aber auch die unterschiedlichen Zuglängen. Es werden künftige Verkehrszahlen prognostiziert, die unter anderem im aktuellen Fall den Ausbau der Main-Weser-Bahnstrecke berücksichtigen. Zu 2. und 3. Zu den Punkten Standsicherheit und Erstellung eines Erschütterungsgutachtens teilt die DB AG mit: "Die Sicherheit der Brücken ist gewährleistet: Die Brückenbauwerke werden mindestens alle drei Jahre geprüft und einmal pro Jahr im Rahmen einer Begehung in Augenschein genommen. Bei Bedarf werden Gutachten von Baufachleuten eingeholt, das Eisenbahn-Bundesamt ist als Aufsichtsbehörde immer involviert. Der Betrieb von Eisenbahnstrecken ist zwangsläufig mit der Eintragung von Schwingungen in den Baugrund und damit auch mit der Übertragung von Erschütterungen in benachbarte Gebäude verbunden. Diese lassen sich auch nicht vermeiden. Die Schwingungseinwirkungen aus dem Bahnbetrieb auf die Bauwerke erreichen jedoch in keiner Weise eine Größenordnung, bei der mit einer Schädigung der Gebäudesubstanz gerechnet werden müsste. Sie liegen deutlich unter den Anhaltswerten einschlägiger Normen für die Beurteilung möglicher Schäden an Bauwerken (z.B. DIN 4150 - Teil 3: "Erschütterungen im Bauwesen - Einwirken auf bauliche Anlagen"). Grundlage hierfür sind die seitlichen Abstände vom betroffenen Gebäude bis zur Eisenbahnstrecke von mehr als 10 Metern. Sollten Schäden an einem Gebäude aus dem Bahnbetrieb vermutet werden, wäre durch den Gebäudeeigentümer ein qualifiziertes Sachverständigenbüro zu beauftragen." Zu 4. Wie bereits mitgeteilt, wird die DB AG über das Lärmsanierungsprogramm geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz auch auf der Bestandsstrecke Hauptbahnhof - Frankfurt (West) auswählen. Zum Punkt "Erschütterungen" verweisen wir auf Punkt 3. Zu 5. Die DB AG plant, die Ergebnisse des schalltechnischen Gutachtens der Öffentlichkeit vorzustellen. Ein Termin ist frühestens Ende des Jahres 2019 möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.12.2017, OA 209

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