Aufbau eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Haupt-bahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognosti-zierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.12.2019, ST 2258 Betreff: Aufbau eines ausreichenden Lärm- und
Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Haupt-bahnhof und der
Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der
prognosti-zierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich
Der Magistrat hat nochmals mit der Deutschen Bahn AG (DB AG)
Rücksprache gehalten und kann nun in Abstimmung mit der DB AG Folgendes
mitteilen: Zu 1. Der Abschnitt Frankfurt Hauptbahnhof bis Westbahnhof
ist in das Lärmsanierungsprogramm an Bestandsstrecken der DB AG aufgenommen
worden. Die DB AG hat eine schalltechnische Untersuchung für den Bereich
Frankfurt West durchgeführt, die nun im Entwurf vorliegt. Darauf aufbauend wird
derzeit die Machbarkeit möglicher aktiver Schallschutzmaßnahmen am
Hochbahnsteig untersucht. Bei der Lärmsanierung handelt es sich um eine
freiwillige Leistung des Bundes. Die vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen dieses
Programms werden aus Mitteln des Lärmsanierungsprogrammes an Schienenwegen des
Bundes bezahlt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Durchführung von
lärmmindernden Maßnahmen an Bestandsstrecken. Gefördert werden neben
Schallschutzwänden auch schalldichte Fenster und Lüfter an Gebäuden entlang der
Bahnstrecken. Im schalltechnischen Gutachten
erfolgt die Berechnung der Lärmwerte gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung,
der 16. Verordnung zum Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (16.
BImSchV). In dieser ist umfangreich vorgegeben, wie Schienenlärm zu ermitteln
ist. Es wird unter anderem erfasst, ob und wie viele Güter- und Personenzüge
verkehren, welche Bremsen diese Züge haben oder aber auch die
unterschiedlichen Zuglängen. Es werden künftige Verkehrszahlen
prognostiziert, die unter anderem im aktuellen Fall den Ausbau der
Main-Weser-Bahnstrecke berücksichtigen. Zu 2. und 3. Zu den Punkten Standsicherheit und Erstellung eines
Erschütterungsgutachtens teilt die DB AG mit: "Die Sicherheit der Brücken ist gewährleistet: Die
Brückenbauwerke werden mindestens alle drei Jahre geprüft und einmal pro Jahr
im Rahmen einer Begehung in Augenschein genommen. Bei Bedarf werden Gutachten
von Baufachleuten eingeholt, das Eisenbahn-Bundesamt ist als Aufsichtsbehörde
immer involviert. Der Betrieb von Eisenbahnstrecken ist zwangsläufig mit der
Eintragung von Schwingungen in den Baugrund und damit auch mit der Übertragung
von Erschütterungen in benachbarte Gebäude verbunden. Diese lassen sich auch
nicht vermeiden. Die Schwingungseinwirkungen aus dem Bahnbetrieb auf die
Bauwerke erreichen jedoch in keiner Weise eine Größenordnung, bei der mit einer
Schädigung der Gebäudesubstanz gerechnet werden müsste. Sie liegen deutlich
unter den Anhaltswerten einschlägiger Normen für die Beurteilung möglicher
Schäden an Bauwerken (z.B. DIN 4150 - Teil 3: "Erschütterungen im Bauwesen
- Einwirken auf bauliche Anlagen"). Grundlage hierfür sind die seitlichen
Abstände vom betroffenen Gebäude bis zur Eisenbahnstrecke von mehr als 10
Metern. Sollten Schäden an einem Gebäude aus dem Bahnbetrieb vermutet
werden, wäre durch den Gebäudeeigentümer ein qualifiziertes
Sachverständigenbüro zu beauftragen." Zu 4. Wie bereits mitgeteilt, wird die DB AG über das
Lärmsanierungsprogramm geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz auch auf der
Bestandsstrecke Hauptbahnhof - Frankfurt (West) auswählen. Zum Punkt
"Erschütterungen" verweisen wir auf Punkt 3. Zu 5. Die DB AG plant, die Ergebnisse des schalltechnischen
Gutachtens der Öffentlichkeit vorzustellen. Ein Termin ist frühestens Ende des
Jahres 2019 möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
04.12.2017, OA 209