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Aufbau eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Haupt-bahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognosti-zierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 926 Betreff: Aufbau eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Haupt-bahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognosti-zierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat bei der Deutschen Bahn AG (DB AG) wegen der Ergebnisse der schallschutztechnischen Untersuchung erneut nachgefragt. Die DB AG hat dem Magistrat dazu wie folgt geantwortet: Zu 1.: Die DB AG hat ein Schallschutzgutachten erstellen lassen, das jetzt vorliegt. Dieses beinhaltet allerdings keine Schallschutzwände. Das Anordnen von Schallschutzwänden ist aus folgenden Gründen problematisch: Zum einen aufgrund der Hochlage der S-Bahn-Gleise, welche statische Probleme verursacht. Zum anderen aufgrund der Überbauung der Gleise durch die Rampe. Zu 2.: Dem Magistrat ist derzeit nichts über ein Erschütterungsgutachten bekannt. Zu 3.-5.: Der Magistrat kann zu diesen Punkten derzeit noch keine Aussagen machen. Die DB AG ist in ihrer Antwort an den Magistrat auf diesen Punkt nicht eingegangen. Für das weitere Vorgehen plant die DB AG, zunächst die Wirkung einer Geländerausfachung statt Schallschutzwänden vom einen Gutachter untersuchen zu lassen. Zweitens wird der Gutachter parallel dazu zunächst die Wirkung von 2 bis 3,5 Meter hohen Schallschutzwänden auf die Lärmwerte berechnen. Sollte die Geländerausfachung kein zufriedenstellendes Ergebnis ergeben, wird geprüft, ob eine zwei Meter hohe Schallschutzwand aus städtebaulichen Gesichtspunkten möglich ist und anschließend die technische Machbarkeit untersucht. Nach Vorliegen dieser Ergebnisse wird die DB AG zur weiteren Abstimmung Kontakt mit dem Magistrat aufnehmen. Geplant ist ein Termin vor den hessischen Sommerferien. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.12.2017, OA 209 Antrag vom 02.08.2019, OF 883/2 Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4965

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