Aufbau eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Haupt-bahnhof und der Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der prognosti-zierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.05.2019, ST 926 Betreff: Aufbau eines ausreichenden Lärm- und
Erschütterungsschutzes auf der Strecke zwischen Haupt-bahnhof und der
Neubaustrecke der Main-Weser-Bahn ab dem Westbahnhof aufgrund der
prognosti-zierten Vervierfachung des Güterverkehrs in diesem Bereich
Vorläufige
Stellungnahme: Der Magistrat hat bei der Deutschen Bahn AG (DB AG)
wegen der Ergebnisse der schallschutztechnischen Untersuchung erneut
nachgefragt. Die DB AG hat dem Magistrat dazu wie folgt geantwortet: Zu 1.: Die DB AG hat ein Schallschutzgutachten erstellen
lassen, das jetzt vorliegt. Dieses beinhaltet allerdings keine
Schallschutzwände. Das Anordnen von Schallschutzwänden ist aus folgenden
Gründen problematisch: Zum einen aufgrund der Hochlage der S-Bahn-Gleise,
welche statische Probleme verursacht. Zum anderen aufgrund der Überbauung der
Gleise durch die Rampe. Zu 2.: Dem Magistrat ist derzeit nichts über ein
Erschütterungsgutachten bekannt. Zu 3.-5.: Der Magistrat kann zu diesen Punkten derzeit noch
keine Aussagen machen. Die DB AG ist in ihrer Antwort an den Magistrat auf
diesen Punkt nicht eingegangen. Für das weitere Vorgehen plant die DB AG, zunächst
die Wirkung einer Geländerausfachung statt Schallschutzwänden vom einen
Gutachter untersuchen zu lassen. Zweitens wird der Gutachter parallel dazu
zunächst die Wirkung von 2 bis 3,5 Meter hohen Schallschutzwänden auf die
Lärmwerte berechnen. Sollte die Geländerausfachung kein zufriedenstellendes
Ergebnis ergeben, wird geprüft, ob eine zwei Meter hohe Schallschutzwand aus
städtebaulichen Gesichtspunkten möglich ist und anschließend die technische
Machbarkeit untersucht. Nach
Vorliegen dieser Ergebnisse wird die DB AG zur weiteren Abstimmung Kontakt mit
dem Magistrat aufnehmen. Geplant ist ein Termin vor den hessischen
Sommerferien. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
04.12.2017, OA 209
Antrag vom
02.08.2019, OF
883/2
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4965