Keine Auslagerung der Diesterwegschule an die Straße Auf der Schloßhecke
Vorlagentyp: OF BFF
Begründung
Diesterwegschule an die Straße Auf der Schloßhecke Vorgang: V 963/09 OBR 9; ST 965/09; M 204/17; OM 2407/17 OBR 9; ST 124/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, von einer Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft "Auf der Schloßhecke" aus folgenden Gründen abzusehen:
- Das Grundstück liegt an einer Senke, die nur rund 100 Meter von der südwestlich verlaufenden Rosa-Luxemburg-Straße entfernt liegt. Auch von dieser Straße werden aufgrund des hauptsächlich vorherrschenden Südwestwindes Lärm und vor allem Schadstoffe bis zum fraglichen Grundstück getragen. Eine erhöhte Schadstoffbelastung bedeutet eine erhöhte Gesundheitsbelastung für die Kinder. Diese Belastung wurde in der Konfliktanalyse für das Planvorhaben 55R192 0 der Umweltprüfung durch den Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main vom 30.03.2009 bestätigt. Laut dieser Analyse besteht für das Gebiet eine Vorbelastung durch Straßenverkehrslärm, hohe Wärmebelastung (Bioklima) und hoher Schadstoffbelastung.
- Die Main-Weser-Bahnlinie liegt weniger als 100 Meter westlich des Grundstücks, was beim hier hauptsächlich vorherrschenden Südwestwind den Lärm unmittelbar zur ausgelagerten Schule trägt. Ohne Lärmschutzmaßnahmen ist eine Auslagerung für die Kinder nicht zumutbar.
- Die Rosa-Luxemburg-Straße wurde 1972 in Betrieb genommen. Da die Qualität der Fahrzeugmotoren zu dieser Zeit eine nach heutigem Maßstab extrem hohe Umweltbelastung bedeutete (z. B. durch Feinstaub, Ruß oder bleihaltige Kraftstoffe), ist es möglich, dass der Boden in diesem Gebiet ebenfalls durch eingelagerte Schadstoffe belastet ist. Dies müsste durch Bodenproben geprüft werden, um eventuelle Gesundheitsgefährdungen auszuschließen.
- In Bezug auf einen möglichen Lärmschutz gegenüber der Rosa-Luxemburg-Straße wird auf die ST 965 vom 1.7.2009, Absatz 1, Punkt 3 verwiesen. Darin führt der Magistrat aus, dass ein Lärmschutz der Rosa-Luxemburg-Straße "extrem schwierig" umzusetzen sei.
- Um für die Auslagerung an diesen Standort den notwendigen Lärm und Schadstoffschutz zu gewährleisten, entstünden neben den laut ST 124 vom 26.01.2018 als wirtschaftlich angesehenen Kosten für die bauliche und versorgungstechnische Erschließung weitere Kosten für den Emissionsschutz. Schutz also gegen den Lärm der Bahnlinie und gegen die von der Rosa-Luxemburg-Straße eingetragenen Schadstoffe (sofern ein solcher Schutz überhaupt möglich ist).
- Der Zeitraum für die Auslagerung der Schule fällt mit dem Zeitraum zusammen, innerhalb dessen die Main-Weser-Bahnlinie von zwei auf vier Gleise erweitert werden soll. Außerdem soll genau unterhalb des geplanten Auslagerungsstandrotes in dieser Zeit auch der S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim neu entstehen. Der Baulärm wird in diesem Zusammenhang ebenfalls eine erhebliche negative Wirkung auf den Schulbetrieb haben (vgl. u.a. Magistratsbericht M 204 vom 6.10.2017).
- Da Eltern der Schulkinder gerade in Hinblick auf die Lärm- und Gesundheitsbelastung am angestrebten Standort starke Bedenken artikuliert haben, darf auch von dieser Seite mit erheblichem Widerstand gegen eine Auslagerung an die Schloßhecke gerechnet werden. Auch dies würde das Verfahren verlängern.
- Das Grundstück, auf dem die Auslagerung stattfinden soll, ist laut dem gültigen Bebauungsplan NW62c Nr.1 als Kleingartenfläche festgesetzt. Laut diesem Bebauungsplan handelt es sich bei der Straße "Auf der Schloßhecke" um keine öffentliche Verkehrsfläche. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt mit seinem Urteil 8K3407/09.F vom 12.11.2010, Seite 20, Abs. 2 ausgeführt.
- Die fragliche Liegenschaft ist laut der hessischen Biotopkartierung ein geschütztes Gehölzbiotop, das es demnach zu erhalten gilt (siehe Kartenmaterial unter http://natureg.hessen.de/Main.html ). Die Fällung der Bäume und Entfernung der Sträucher auf dem Grundstück zieht notwendige Ausgleichsmaßnahmen durch die Stadt Frankfurt nach sich.
- Der Ponyhof Schloßhecke, der direkt an die Liegenschaft grenzt, könnte bei einer Auslagerung der Schule an diesen Standort nicht erhalten werden. Durch eine Schule in direkter Nachbarschaft würden die Tiere einem Stress ausgesetzt, dem sie nicht gewachsen wären. Der Ponyhof ist eine Ginnheimer Institution und bei Kindern jeden Alters bekannt und beliebt. Diesen in Ginnheim zu verlieren wäre ein Verlust für die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung für die Kinder. Hier müsste ein vollwertiger Ausgleich durch die Stadt geschaffen werden (vgl. u. a. Arbeit von Dr. Bettina Wollanke von der Ludwig-Maximilian-Universität München "Evaluierung von Stressparametern beim Pferd https://edoc.ub.uni-muenchen.de/7533/1/May_Anna.pdf).
- Die Anwohner entlang der Straße "Am Wiesenrain" und der "Ginnheimer Waldgasse" würden durch den Schulbetrieb ebenfalls berührt. Diese Anwohner fürchten im Anschluss an eine Erschließung und nach Ende der Auslagerung der Schule die Bebauung entlang der neu erstellten Straße. Ein zu erwartendes Vorgehen der Anwohner - auch auf dem Rechtsweg - würde aufgrund der Verfahrensdauer den angestrebten Zeitplan für das Projekt erheblich verzögern.
- Als Schulträger ist die Stadt Frankfurt gemäß den gesetzlichen Vorschriften des Bundes und des Landes Hessen verpflichtet, alle präventiven Maßnahmen zu treffen, um den Lern und Arbeitsplatz Schule sicherheits- und gesundheitsförderlich zu gestalten (vgl. GUV-SI 8064 der gesetzlichen Unfallversicherung). Diese Verpflichtung gilt auch für eine mehrjährige Auslagerung und ist am Standort Schloßhecke, wie oben ausgeführt, nur sehr schwer umzusetzen. Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich folgende Fragen: A: Ist unter Berücksichtigung dieser notwendigen Schutzmaßnahmen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach wie vor gegeben, auch wenn sich der Lärmschutz in Bezug auf die Rosa-Luxemburg-Straße laut dem Magistrat "extrem schwierig" gestaltet? B: Ist die Stadt Frankfurt der Ansicht, dass an der fraglichen Stelle keine bedenkliche Emissionsbelastung durch Verkehrslärm, Abgase, Feinstaub und Baulärm vorliegt oder innerhalb des Auslagerungszeitraums vorliegen wird? Wenn ja, so wird der Magistrat gebeten, dies unmittelbar durch entsprechende Fachgutachten bestätigen zu lassen. C: Hat die Stadt Frankfurt für den angestrebten Standort eine Prüfung durch gemäß SGB VII und dem Bundesarbeitsschutzgesetzt durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durchführen lassen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? D: Außerdem stellt sich die Frage, was eine generelle Studie bezüglich einer Standortanalyse, welche neben der räumlichen Nähe zum bisherigen Schulstandort auch die Umwelt- und Gesundheitskriterien mit einschließt, ergeben würde. Bei einem anderen Fall im Kreis Rhein-Sieg sprachen eine mögliche Bodenbelastung sowie Verkehrslärm gegen die Auslagerung an einen angestrebten Alternativstandort (https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/siegburg/neubau-standort-seidenberg- gegen-schule-auf-der-muellkippe-28925960?view=fragmentPreview und http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/siegburg/Siegburger-Sc hulzentrum-bleibt-am-Neuenhof-article3713727.html). Es dient der Information, dass die Elternvertreter der Diesterwegschule gegenüber der Stadt Frankfurt mehrere Alternativstandorte genannt haben, die gemäß dem Wortlaut "nach einer ersten Prüfung" abgelehnt Wurden! Hier sind erneute und weitergehende Untersuchungen zu den genannten Standorten wünschenswert.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2018, OF 409/9
Betreff: Keine Auslagerung der
Diesterwegschule an die Straße Auf der Schloßhecke Vorgang: V 963/09 OBR 9; ST 965/09; M 204/17; OM 2407/17 OBR
9; ST 124/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, von einer
Auslagerung der Diesterwegschule auf die Liegenschaft "Auf der
Schloßhecke" aus folgenden Gründen abzusehen: 1. Das Grundstück liegt an einer Senke, die nur rund
100 Meter von der südwestlich verlaufenden Rosa-Luxemburg-Straße entfernt
liegt. Auch von dieser Straße werden aufgrund des hauptsächlich vorherrschenden
Südwestwindes Lärm und vor allem Schadstoffe bis zum fraglichen Grundstück
getragen. Eine erhöhte Schadstoffbelastung bedeutet eine erhöhte
Gesundheitsbelastung für die Kinder. Diese Belastung wurde in der
Konfliktanalyse für das Planvorhaben 55R192 0 der Umweltprüfung durch den
Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main vom 30.03.2009 bestätigt.
Laut dieser Analyse besteht für das Gebiet eine Vorbelastung durch
Straßenverkehrslärm, hohe Wärmebelastung (Bioklima) und hoher
Schadstoffbelastung. 2. Die Main-Weser-Bahnlinie liegt weniger als 100
Meter westlich des Grundstücks, was beim hier hauptsächlich vorherrschenden
Südwestwind den Lärm unmittelbar zur ausgelagerten Schule trägt. Ohne
Lärmschutzmaßnahmen ist eine Auslagerung für die Kinder nicht zumutbar. 3. Die Rosa-Luxemburg-Straße wurde 1972 in Betrieb
genommen. Da die Qualität der Fahrzeugmotoren zu dieser Zeit eine nach heutigem
Maßstab extrem hohe Umweltbelastung bedeutete (z. B. durch Feinstaub, Ruß oder
bleihaltige Kraftstoffe), ist es möglich, dass der Boden in diesem Gebiet
ebenfalls durch eingelagerte Schadstoffe belastet ist. Dies müsste durch
Bodenproben geprüft werden, um eventuelle Gesundheitsgefährdungen
auszuschließen.
4. In Bezug auf einen möglichen
Lärmschutz gegenüber der Rosa-Luxemburg-Straße wird auf die ST 965 vom
1.7.2009, Absatz 1, Punkt 3 verwiesen. Darin führt der Magistrat aus, dass ein
Lärmschutz der Rosa-Luxemburg-Straße "extrem schwierig" umzusetzen
sei. 5. Um für die Auslagerung an diesen
Standort den notwendigen Lärm und Schadstoffschutz zu gewährleisten, entstünden
neben den laut ST 124 vom 26.01.2018 als wirtschaftlich angesehenen Kosten für
die bauliche und versorgungstechnische Erschließung weitere Kosten für den
Emissionsschutz. Schutz also
gegen den Lärm der Bahnlinie und gegen die von der Rosa-Luxemburg-Straße
eingetragenen Schadstoffe (sofern ein solcher Schutz überhaupt möglich
ist). 6. Der Zeitraum für die Auslagerung
der Schule fällt mit dem Zeitraum zusammen, innerhalb dessen die
Main-Weser-Bahnlinie von zwei auf vier Gleise erweitert werden soll. Außerdem
soll genau unterhalb des geplanten Auslagerungsstandrotes in dieser Zeit auch
der S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim neu entstehen. Der Baulärm wird in diesem
Zusammenhang ebenfalls eine erhebliche negative Wirkung auf den Schulbetrieb
haben (vgl. u.a. Magistratsbericht M 204 vom 6.10.2017). 7. Da Eltern der Schulkinder gerade in Hinblick auf
die Lärm- und Gesundheitsbelastung am angestrebten Standort starke Bedenken
artikuliert haben, darf auch von dieser Seite mit erheblichem Widerstand gegen
eine Auslagerung an die Schloßhecke gerechnet werden. Auch dies würde das
Verfahren verlängern. 8. Das Grundstück, auf dem die Auslagerung
stattfinden soll, ist laut dem gültigen Bebauungsplan NW62c Nr.1 als
Kleingartenfläche festgesetzt. Laut diesem Bebauungsplan handelt es sich bei
der Straße "Auf der Schloßhecke" um keine öffentliche Verkehrsfläche.
Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt mit seinem Urteil 8K3407/09.F vom
12.11.2010, Seite 20, Abs. 2 ausgeführt. 9. Die fragliche Liegenschaft ist laut der
hessischen Biotopkartierung ein geschütztes Gehölzbiotop, das es demnach zu
erhalten gilt (siehe Kartenmaterial unter http://natureg.hessen.de/Main.html ).
Die Fällung der Bäume und Entfernung der Sträucher auf dem Grundstück zieht
notwendige Ausgleichsmaßnahmen durch die Stadt Frankfurt nach sich. 10. Der Ponyhof Schloßhecke, der direkt an die
Liegenschaft grenzt, könnte bei einer Auslagerung der Schule an diesen Standort
nicht erhalten werden. Durch eine Schule in direkter Nachbarschaft würden die
Tiere einem Stress ausgesetzt, dem sie nicht gewachsen wären. Der Ponyhof ist
eine Ginnheimer Institution und bei Kindern jeden Alters bekannt und beliebt.
Diesen in Ginnheim zu verlieren wäre ein Verlust für die Möglichkeiten der
Freizeitgestaltung für die Kinder. Hier müsste ein vollwertiger Ausgleich durch
die Stadt geschaffen werden (vgl. u. a. Arbeit von Dr. Bettina Wollanke von der
Ludwig-Maximilian-Universität München "Evaluierung von Stressparametern
beim Pferd https://edoc.ub.uni-muenchen.de/7533/1/May_Anna.pdf). 11. Die Anwohner entlang der Straße "Am
Wiesenrain" und der "Ginnheimer Waldgasse" würden durch den
Schulbetrieb ebenfalls berührt. Diese Anwohner fürchten im Anschluss an eine
Erschließung und nach Ende der Auslagerung der Schule die Bebauung entlang der
neu erstellten Straße. Ein zu erwartendes Vorgehen der Anwohner - auch auf dem
Rechtsweg - würde aufgrund der Verfahrensdauer den angestrebten Zeitplan für
das Projekt erheblich verzögern. 12. Als Schulträger ist die Stadt Frankfurt gemäß
den gesetzlichen Vorschriften des Bundes und des Landes Hessen verpflichtet,
alle präventiven Maßnahmen zu treffen, um den Lern und Arbeitsplatz Schule
sicherheits- und gesundheitsförderlich zu gestalten (vgl. GUV-SI 8064 der
gesetzlichen Unfallversicherung). Diese Verpflichtung gilt auch für eine
mehrjährige Auslagerung und ist am Standort Schloßhecke, wie oben ausgeführt,
nur sehr schwer umzusetzen. Aus den vorgenannten Gründen ergeben sich folgende
Fragen: A: Ist unter Berücksichtigung dieser
notwendigen Schutzmaßnahmen die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme nach wie vor
gegeben, auch wenn sich der Lärmschutz in Bezug auf die Rosa-Luxemburg-Straße
laut dem Magistrat "extrem schwierig" gestaltet? B: Ist die Stadt Frankfurt der Ansicht, dass an der
fraglichen Stelle keine bedenkliche Emissionsbelastung durch Verkehrslärm,
Abgase, Feinstaub und Baulärm vorliegt oder innerhalb des Auslagerungszeitraums
vorliegen wird? Wenn ja, so wird der Magistrat gebeten, dies unmittelbar durch
entsprechende Fachgutachten bestätigen zu lassen. C: Hat die Stadt Frankfurt für den angestrebten
Standort eine Prüfung durch gemäß SGB VII und dem Bundesarbeitsschutzgesetzt
durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung durchführen lassen? Wenn
ja, mit welchem Ergebnis? D: Außerdem stellt sich die Frage, was eine
generelle Studie bezüglich einer Standortanalyse, welche neben der räumlichen
Nähe zum bisherigen Schulstandort auch die Umwelt- und Gesundheitskriterien mit
einschließt, ergeben würde. Bei einem anderen Fall im Kreis Rhein-Sieg sprachen
eine mögliche Bodenbelastung sowie Verkehrslärm gegen die Auslagerung an einen
angestrebten Alternativstandort
(https://www.ksta.de/region/rhein-sieg-bonn/siegburg/neubau-standort-seidenberg-
gegen-schule-auf-der-muellkippe-28925960?view=fragmentPreview und
http://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/siegburg/Siegburger-Sc
hulzentrum-bleibt-am-Neuenhof-article3713727.html). Es dient der Information, dass die Elternvertreter
der Diesterwegschule gegenüber der Stadt Frankfurt mehrere Alternativstandorte
genannt haben, die gemäß dem Wortlaut "nach einer ersten Prüfung"
abgelehnt Wurden! Hier sind erneute und weitergehende Untersuchungen
zu den genannten Standorten wünschenswert. Antragsteller:
BFF
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Antrag vom
06.09.2017, OF
349/9 dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.04.2009, V 963
Stellungnahme
des Magistrats vom 01.07.2009, ST 965
Vortrag des
Magistrats vom 06.10.2017, M 204
Anregung an den
Magistrat vom 09.11.2017, OM 2407
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.01.2018, ST 124
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9
am 22.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: 1.
Die
Vorlage OF 349/9 wurde zurückgezogen. 2.
Die
Vorlage OF 409/9 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 2. CDU, SPD und
GRÜNE gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.