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Neubau der Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ) Homburger Landstraße (Fernbahn-km 189,395) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Dem Neubau der Fuß-und Radwegüberführung FRÜ-Homburger Landstraße i.H. des Fernbahn-km 189,395 im Zuge des Ersatzneubaus für die Personenunterführung durch die DB Netz AG wird gemäß den vorliegenden Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt zu tragenden Kostenanteil an der Baumaßnahme in Höhe von 3.781 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten der Maßnahme ca. 8.526 T€ betragen. Nach den Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) hat die Stadt für die Kosten des Neubaus des Überführungsbauwerks einen Anteil in Höhe von 3.781 T€ und die DB Netz AG einen Anteil von 4.963 T€ zu tragen. Es handelt sich hierbei um den § 12.2 EKrG (beiderseitiges Verlangen). Weitere, nicht kreuzungsbedingte Kosten von 75 T€ sind direkt durch die Versorgungsunternehmen zu tragen.
  4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) für die Durchführung der Baumaßnahme Mittel in Höhe von 3.781 T€ in der Produktgruppe 16.11 - Verkehrsanlagen, Produktdefinition 5.001065 - S-Bahn-Bau Bad Vilbel-Strecke" zur Verfügung stehen. b) von diesen Mitteln bereits 35 T€ verausgabt wurden. Die Maßnahme wird in der Produktengruppe 16.03 über eine neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt; die bereits verausgabten Mittel sind zuzuordnen. c) die Stadt von der DB Netz AG einen Vorteilsausgleich in Höhe von 1.195 T€ erhält und an die DB Netz AG einen Vorteilsausgleich in Höhe von 293 T€ zu bezahlen hat, d) die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 257 T€ sichergestellt ist. Den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 44 T€ gegenüber. e) ein Förderantrag nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobFöG) gestellt wurde und eine Förderung in Höhe von 1.918 T€ (55% des Investitionsbedarfs) in Aussicht gestellt wurde. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers. f) eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG über die Änderung der Kreuzung im Sinne §§ 3, 12 Abs. 1 Nr. 2 EKrG zu schließen ist.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

10
10. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKEN, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKEN FDP Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
14
14. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, LINKEN, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION

Alle:
GRÜNE CDU SPD LINKEN FDP AfD Volt ÖkoLinX-ELF BFF-BIG

Verknüpfte Vorlagen