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Neubau der Fuß- und Radwegüberführung (FRÜ) Homburger Landstraße (Fernbahn-km 189,395) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Dem Neubau der Fuß-und Radwegüberführung FRÜ-Homburger Landstraße i.H. des Fernbahn-km 189,395 im Zuge des Ersatzneubaus für die Personenunterführung durch die DB Netz AG wird gemäß den vorliegenden Planunterlagen zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Mittel für den von der Stadt zu tragenden Kostenanteil an der Baumaßnahme in Höhe von 3.781 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass die Gesamtkosten der Maßnahme ca. 8.526 T€ betragen. Nach den Bestimmungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) hat die Stadt für die Kosten des Neubaus des Überführungsbauwerks einen Anteil in Höhe von 3.781 T€ und die DB Netz AG einen Anteil von 4.963 T€ zu tragen. Es handelt sich hierbei um den § 12.2 EKrG (beiderseitiges Verlangen). Weitere, nicht kreuzungsbedingte Kosten von 75 T€ sind direkt durch die Versorgungsunternehmen zu tragen.
  4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass
    • a)für die Durchführung der Baumaßnahme Mittel in Höhe von 3.781 T€ in der Produktgruppe 16.11 - Verkehrsanlagen, Produktdefinition 5.001065 - S-Bahn-Bau Bad Vilbel-Strecke" zur Verfügung stehen.
    • b)von diesen Mitteln bereits 35 T€ verausgabt wurden. Die Maßnahme wird in der Produktengruppe 16.03 über eine neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt; die bereits verausgabten Mittel sind zuzuordnen.
    • c)die Stadt von der DB Netz AG einen Vorteilsausgleich in Höhe von 1.195 T€ erhält und an die DB Netz AG einen Vorteilsausgleich in Höhe von 293 T€ zu bezahlen hat,
    • d)die Finanzierung der Jahresfolgekosten in Höhe von 257 T€ sichergestellt ist. Den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 44 T€ gegenüber.
    • e)ein Förderantrag nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobFö
    • G)gestellt wurde und eine Förderung in Höhe von 1.918 T€ (55% des Investitionsbedarfs) in Aussicht gestellt wurde. Die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers.
    • f)eine Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG über die Änderung der Kreuzung im Sinne §§ 3, 12 Abs. 1 Nr. 2 EKrG zu schließen ist.

Begründung

A. Allgemeines

Die Homburger Landstraße kreuzt im Bereich der Stadt Frankfurt am Main die vorhandene, heutige zweigleisige Eisenbahnstrecke 3900 von Kassel Hbf nach Frankfurt (Main) Hbf in Bahn-km 189,383 (Bestandskilometer). Die Kreuzung war ursprünglich als Fußwegunterführung hergestellt. Beteiligte an der Kreuzung sind die DB Netz AG als Baulastträger des Schienenweges und die Stadt Frankfurt am Main als Baulastträger der Straße. Aufgrund der im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Bahnstrecke vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der S-Bahn-Station Frankfurt Frankfurter Berg verlangt die DB Netz AG aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs, die vorhandene, nicht barrierefreie Eisenbahnüberführung durch eine neue, barrierefreie Fußwegüberführung mit einer Nutzbreite von 2,50 m in Bahn-km 189,395 mit Anschluss des geplanten S-Bahnsteigs zu ersetzen. Die Stadt als Straßenbaulastträger verlangt ebenfalls aus Gründen der Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs den Ersatz der vorhandenen, nicht barrierefreien Eisenbahnüberführung durch eine neue, barrierefreie Fuß- und Radwegüberführung mit einer Nutzbreite von 4,50 m in Bahn-km 189,395 als stadtteilverbindende Anlage unter Berücksichtigung der Anbindung der seitens der Stadt Frankfurt am Main geplanten neuen Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U5 und - wie die DB Netz AG auch - des geplanten S-Bahnsteigs. Da der Bau der Endhaltestelle der U5 erst nach dem Bau der Streckenausbaumaßnahme erfolgt, ist für die Zwischenzeit ein Provisorium zur Erschließung der Brückensüdseite der Bahnanlagen erforderlich.

B. Finanzielle Auswirkungen

Keine

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Die Fuß- und Radwegüberführung Homburger Landstraße wird als Ersatz für die rückzubauende Eisenbahnüberführung erstellt und dient auch der Verknüpfung der Verkehrsstation Haltepunkt Ffm-Frankfurter Berg mit der im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 geplanten Endstation der U5. Unterhalb der Fuß- und Radwegüberführung "Homburger Landstraße" liegen künftig die neuen Fern- und S-Bahngleise sowie der zwischen den S-Bahngleisen angepasste Mittelbahnsteig der S-Bahn-Station Ff- Frankfurter Berg. Die Fuß- und Radwegüberführung erhält auf der Nordseite einen Treppenabgang und einen Personenaufzug. Als Zugang zum Mittelbahnsteig ist ebenfalls ein Treppenabgang und ein Personenaufzug von der Fuß- und Radwegüberführung geplant. Am Südende wird ein Provisorium (Treppenanlage und Aufzug) gebaut. Dieses Provisorium wird bis zur Errichtung der zukünftigen Endhaltestelle U 5 am Frankfurter Berg vorgehalten. Die Fuß- und Radwegüberführung Homburger Landstraße erhält entsprechend den Festlegungen der Planfeststellung eine lichte Weite von 4,50 m zwischen den Geländern. Die lichte Höhe beträgt mindestens 6,15 m über Schienenoberkante. In einer Umweltverträglichkeitsprüfung wurden die wesentlichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter nach UVPG § 2 Abs. 1 durch das Kreuzungsbauwerk bewertet. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass bei Beachtung der planfestgestellten Eingriffsvermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen für unvermeidbare Eingriffe keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die aufgrund des Streckenausbaus erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind in der Planung der FRÜ berücksichtigt. Gemäß Planfeststellungsbeschluss vom 14.02.2017 besteht Baurecht.

D. Klimaschutz

Der Umfang der kreuzungsbedingten Kosten wird unter Beachtung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG), der

  1. Eisenbahnkreuzungsverordnung (1.EKrV) und des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr vom 17.05.1989 ermittelt. Danach entfallen gemäß § 12 EKrG von den kreuzungsbedingten Kosten - auf die DB AG 53,79 % - auf den Straßenbaulastträger 46,21 %. Die Stadt Frankfurt am Main wird zukünftig Baulastträger der FRÜ Homburger Landstraße bis auf die Treppe und Aufzugsanlage des Mittelbahnsteigs (Baulast bei DB AG). Im Gegenzug hat die DB Netz AG der Stadt Frankfurt den Vorteil, der ihr durch den Ersatzneubau der FRÜ erwächst, auszugleichen. Der Vorteilsausgleich für den Entfall des alten Bauwerks, der seitens der DB Netz AG an die Stadt Frankfurt am Main zu entrichten ist, beträgt 563 T€. Der Vorteilsausgleich, den die DB Netz AG für die Übertragung der Unterhaltungslast des neuen Bauwerks an die Stadt Frankfurt am Main zu entrichten hat, beträgt 632 T€. Der Vorteilsausgleich, den die Stadt Frankfurt am Main der DB Netz AG für die in die Unterhaltungslast der an die DB Netz AG übergehenden Treppe und Aufzugsanlage des Mittelbahnsteigs zu entrichten hat, beträgt 293 T€. Somit ergibt sich für die Stadt Frankfurt am Main ein Gesamtvorteil i.H. von 902 T€. Die endgültigen Kosten ergeben sich aus der Schlussabrechnung und werden entsprechend der prozentualen Kostenaufteilung zwischen DB Netz AG und der Stadt Frankfurt am Main aufgeteilt.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 11
Ausschusses für Mobilität und Smart-City
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
Ablehnung:
AFD
Sitzung 14
OBR 10
TO II, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage M 156 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei
Sitzung 16
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage M 156 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP AFD VOLT ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen