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Sorgfaltspflicht des Landes Hessen: Mit Lüftungsanlagen und Schallschutzfenstern einen Schulbetrieb in der Pestalozzischule im Riederwald während des Baus der Autobahn ermöglichen

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Planfeststellungsbeschluss sieht Lärmschutzfenster in 7 Klassenräumen und dezentrale Lüftungsanlagen in 14 Klassenräumen an der Süd- und Westfassade als passive Lärmschutzmaßnahmen für die Pestalozzischule vor. Als weiteren Schutz für die Schule wird die Stadt Frankfurt alle anderen Räume an der Süd- und Westfassade mit Lärmschutzfenstern versehen und die Unterrichtsräume zusätzlich mit Lüftungsanlagen ausstatten. Mit HessenMobil als Vorhabenträger wurde sich über die Durchführung der Maßnahme geeinigt und eine entsprechende Vereinbarung geschlossen. Die Planungen zur Umsetzung sind abgeschlossen und Abstimmungsgespräche mit den zu involvierenden Entscheidungsinstanzen, insbesondere dem Denkmalamt haben stattgefunden. Die Maßnahme wurde in den Sommerferien 2021 begonnen. Der Einbau der Lärmschutzfenster und der Lüftungsanlagen hat aufgrund der eingetretenen Rohstoffknappheit im Bausektor und den damit einhergehenden verlängerten Lieferzeiten sowie aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse im Bauablauf zu Verzögerungen geführt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist bis zum Jahresende 2022 geplant.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 14
OBR 11
TO II, TOP 7
Angenommen
Die Vorlage B 354 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 12
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 18
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 354 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke AFD VOLT ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
FDP BFF-BIG FRAKTION

Verknüpfte Vorlagen