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Rauchverbot auf Frankfurts Spielplätzen

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Spielplätzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegenden Entwurfs einer Neufassung der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main (Grünanlagensatzung) Bestimmungen aufzunehmen, mit denen verboten wird, auf Kinderspielplätzen zu rauchen, und ein Verstoß gegen dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt wird. Begründung: Ein Rauchverbot auf den Spielplätzen hat nicht nur eine Vorbildfunktion, sondern es verhindert auch die Entsorgung der Zigarettenkippen auf den Plätzen, insbesondere in den Sandkästen. Kleinkinder neigen in ihrer Neugierde dazu, Dinge in den Mund zu nehmen; dies betrifft auch Zigarettenkippen. Auf Grund der toxischen und krebserregenden Inhaltsstoffe von Zigaretten(kippen) bedeutet deren Verschlucken für Kleinkinder Lebensgefahr. Längst fordert das Deutsche Kinderhilfswerk daher ein Rauchverbot auf Spielplätzen. Der Verzehr von alkoholischen Getränken und der Konsum von Betäubungsmitteln sind auf Spielplätzen bereits durch die geltende Polizeiverordnung untersagt. Die bestehende Grünanlagensatzung sieht vor, dass die Benutzer sich in den Grünanlagen so zu verhalten haben, dass kein anderer "gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird". Möglicherweise ist bereits diese bestehende Regelung so zu interpretieren, dass damit das Rauchen auf Kinderspielplätzen sowie das Wegwerfen von Zigarettenkippen in Sandkästen der Satzung widerspricht. Es ist aber besser, dies klarzustellen und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Das Verbot wird in der Praxis vor allem durch Sozialkontrolle der begleitenden Erwachsenen auf Spielplätzen überwacht werden, so dass über die Anbringung von Hinweisschildern und ohnehin stattfindende Streifen der Stadtpolizei hinaus kein zusätzlicher Überwachungsaufwand zur Durchsetzung erforderlich wird.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2014, NR 910 Betreff: Rauchverbot auf Frankfurts Spielplätzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegenden Entwurfs einer Neufassung der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main (Grünanlagensatzung) Bestimmungen aufzunehmen, mit denen verboten wird, auf Kinderspielplätzen zu rauchen, und ein Verstoß gegen dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt wird. Begründung: Ein Rauchverbot auf den Spielplätzen hat nicht nur eine Vorbildfunktion, sondern es verhindert auch die Entsorgung der Zigarettenkippen auf den Plätzen, insbesondere in den Sandkästen. Kleinkinder neigen in ihrer Neugierde dazu, Dinge in den Mund zu nehmen; dies betrifft auch Zigarettenkippen. Auf Grund der toxischen und krebserregenden Inhaltsstoffe von Zigaretten(kippen) bedeutet deren Verschlucken für Kleinkinder Lebensgefahr. Längst fordert das Deutsche Kinderhilfswerk daher ein Rauchverbot auf Spielplätzen. Der Verzehr von alkoholischen Getränken und der Konsum von Betäubungsmitteln sind auf Spielplätzen bereits durch die geltende Polizeiverordnung untersagt. Die bestehende Grünanlagensatzung sieht vor, dass die Benutzer sich in den Grünanlagen so zu verhalten haben, dass kein anderer "gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird". Möglicherweise ist bereits diese bestehende Regelung so zu interpretieren, dass damit das Rauchen auf Kinderspielplätzen sowie das Wegwerfen von Zigarettenkippen in Sandkästen der Satzung widerspricht. Es ist aber besser, dies klarzustellen und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Das Verbot wird in der Praxis vor allem durch Sozialkontrolle der begleitenden Erwachsenen auf Spielplätzen überwacht werden, so dass über die Anbringung von Hinweisschildern und ohnehin stattfindende Streifen der Stadtpolizei hinaus kein zusätzlicher Überwachungsaufwand zur Durchsetzung erforderlich wird. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Eva Maria Lang Stadtv. Michael zu Löwenstein Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.06.2014, NR 938 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.06.2014, NR 937 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 849 Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 105 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.05.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 910 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 910 = Ablehnung, NR 938 = Annahme) 30. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.06.2014, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 910 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ELF Piraten (NR 910 und NR 938 = Annahme) ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (NR 910 = Ablehnung, NR 938 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 910 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 910 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP, NPD und REP (NR 910 = Ablehnung, NR 938 = Annahme) RÖMER (NR 910 = Annahme, NR 938 = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4732, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 67 2