Spielplätzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegenden Entwurfs einer Neufassung der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt am Main (Grünanlagensatzung) Bestimmungen aufzunehmen, mit denen verboten wird, auf Kinderspielplätzen zu rauchen, und ein Verstoß gegen dieses Verbot als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt wird. Begründung: Ein Rauchverbot auf den Spielplätzen hat nicht nur eine Vorbildfunktion, sondern es verhindert auch die Entsorgung der Zigarettenkippen auf den Plätzen, insbesondere in den Sandkästen. Kleinkinder neigen in ihrer Neugierde dazu, Dinge in den Mund zu nehmen; dies betrifft auch Zigarettenkippen. Auf Grund der toxischen und krebserregenden Inhaltsstoffe von Zigaretten(kippen) bedeutet deren Verschlucken für Kleinkinder Lebensgefahr. Längst fordert das Deutsche Kinderhilfswerk daher ein Rauchverbot auf Spielplätzen. Der Verzehr von alkoholischen Getränken und der Konsum von Betäubungsmitteln sind auf Spielplätzen bereits durch die geltende Polizeiverordnung untersagt. Die bestehende Grünanlagensatzung sieht vor, dass die Benutzer sich in den Grünanlagen so zu verhalten haben, dass kein anderer "gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird". Möglicherweise ist bereits diese bestehende Regelung so zu interpretieren, dass damit das Rauchen auf Kinderspielplätzen sowie das Wegwerfen von Zigarettenkippen in Sandkästen der Satzung widerspricht. Es ist aber besser, dies klarzustellen und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Das Verbot wird in der Praxis vor allem durch Sozialkontrolle der begleitenden Erwachsenen auf Spielplätzen überwacht werden, so dass über die Anbringung von Hinweisschildern und ohnehin stattfindende Streifen der Stadtpolizei hinaus kein zusätzlicher Überwachungsaufwand zur Durchsetzung erforderlich wird.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.05.2014, NR 910 Betreff: Rauchverbot auf Frankfurts
Spielplätzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen eines der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegenden Entwurfs einer
Neufassung der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Stadt Frankfurt
am Main (Grünanlagensatzung) Bestimmungen aufzunehmen, mit denen verboten wird,
auf Kinderspielplätzen zu rauchen, und ein Verstoß gegen dieses Verbot als
Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt wird. Begründung: Ein Rauchverbot auf den Spielplätzen hat nicht nur
eine Vorbildfunktion, sondern es verhindert auch die Entsorgung der
Zigarettenkippen auf den Plätzen, insbesondere in den Sandkästen. Kleinkinder
neigen in ihrer Neugierde dazu, Dinge in den Mund zu nehmen; dies betrifft auch
Zigarettenkippen. Auf Grund der toxischen und krebserregenden Inhaltsstoffe von
Zigaretten(kippen) bedeutet deren Verschlucken für Kleinkinder
Lebensgefahr. Längst fordert das Deutsche
Kinderhilfswerk daher ein Rauchverbot auf Spielplätzen. Der Verzehr von
alkoholischen Getränken und der Konsum von Betäubungsmitteln sind auf
Spielplätzen bereits durch die geltende Polizeiverordnung untersagt. Die bestehende Grünanlagensatzung sieht vor, dass die
Benutzer sich in den Grünanlagen so zu verhalten haben, dass kein anderer
"gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert
oder belästigt wird". Möglicherweise ist bereits diese bestehende Regelung so
zu interpretieren, dass damit das Rauchen auf Kinderspielplätzen sowie das
Wegwerfen von Zigarettenkippen in Sandkästen der Satzung widerspricht. Es ist
aber besser, dies klarzustellen und damit Rechtssicherheit zu schaffen. Das Verbot wird in der Praxis vor allem durch
Sozialkontrolle der begleitenden Erwachsenen auf Spielplätzen überwacht werden,
so dass über die Anbringung von Hinweisschildern und ohnehin stattfindende
Streifen der Stadtpolizei hinaus kein zusätzlicher Überwachungsaufwand zur
Durchsetzung erforderlich wird. Antragsteller:
CDU
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Eva Maria
Lang Stadtv.
Michael zu Löwenstein Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
17.06.2014, NR 938
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
12.06.2014, NR 937
Anregung an
den Magistrat vom 03.11.2016, OM 849
Vortrag des
Magistrats vom 12.05.2017, M 105
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 28.05.2014 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2014, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 910 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, ELF Piraten und RÖMER gegen LINKE.
und FDP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (NR 910 = Ablehnung, NR 938 = Annahme)
30. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 23.06.2014, TO I, TOP
29 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 910 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. und FDP (=
Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ELF Piraten (NR 910 und NR 938 = Annahme) ÖkoLinX-ARL, NPD
und REP (NR 910 = Ablehnung, NR 938 = Annahme) 31. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 24.06.2014, TO II, TOP 22
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage NR 910 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 938 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. und FDP (=
Ablehnung sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und RÖMER (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme)
32. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014, TO II, TOP 17
Beschluss: 1. Der Vorlage
NR 910 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 938 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und ELF Piraten gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung
und Berichterstattung) sowie LINKE., ELF Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FDP, NPD und REP (NR 910 = Ablehnung, NR 938 = Annahme)
RÖMER (NR 910 = Annahme, NR 938 = Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 4732, 32. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014 Aktenzeichen: 67 2