Neufassung der Grünanlagensatzung
Vorlagentyp: NR AfD
Begründung
Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 105 vom 12.05.2017 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- In § 3 Abs. 1 Satz 3 a wird für Fahrräder eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgesetzt;
- In § 3 Abs. 2 d wird das Verbot auf den Konsum von Alkohol und Rauschmitteln erweitert;
- In § 3 Abs. 4 Satz 16 wird das Betreiben von Musik- oder Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen generell untersagt;
- In § 3 Abs. 4 wird der Satz 19 gestrichen. Begründung: Mit der Vorlage M 105 vom 12.05.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Neufassung der Grünanlagensatzung. Die Neufassung erscheint in einigen Punkten ergänzungsbedürftig. Zu 1.: In § 3 Abs. 1 Satz 3 a wird das Befahren von Grünanlagenwegen grundsätzlich für Fahrzeuge erlaubt, die laut Straßenverkehrszulassungsverordnung zulassungs- und versicherungsfrei sind. Dies betrifft vor allem Fahrräder. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es insbesondere bei stark frequentierten Anlagen zu erheblichen Konflikten zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern kommt, die die Wege mit hoher Geschwindigkeit befahren. Aus diesem Grund sollte für Fahrradfahrer eine Geschwindigkeitsbeschränkung - ggf. für bestimmte Uhrzeiten - festgelegt werden. Zu 2.: In § 3 Abs. 1 Satz 2 d sollte das Verbot des Konsums von Tabakwaren auf des Konsum von Alkohol und Rauschmitteln erweitert werden. ; Zu 3.: In § 3 Abs. 4 Satz 16 wird das Betreiben von Musik- oder Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen "ohne berechtigten Anlass" untersagt. Dies bedeutet, dass das Betreiben der genannten Geräte grundsätzlich zulässig ist, wenn ein "berechtigter Anlass" gegeben ist. Was ein solcher berechtigter Anlass ist oder wer dies im Einzelfall festlegt, ist der Satzung nicht zu entnehmen. Da Grünanlagen grundsätzlich dem Erholungsbedürfnis der Nutzer dienen sollen, sollte das Betreiben von Musik- oder Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen generell untersagt werden. Zu 4.: In § 3 Abs. 4 Satz 19 wird geregelt, dass es untersagt ist "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert / im Rahmen von Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen". Auch diese Regelung ist zu unbestimmt, da nicht festgelegt ist, was unter einer "größeren Anzahl" zu verstehen ist. Satz 5 untersagt bereits das Einbringen von "Booten, Schwimmkörpern oder Ähnlichem" in die Gewässer, d.h. auch das Einbringen von Modellbooten. Satz 19 ist daher entbehrlich.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.06.2017, NR 347 Betreff: Neufassung der
Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der Vorlage M 105 vom 12.05.2017
wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: 1. In § 3 Abs. 1 Satz 3 a wird für Fahrräder eine
Geschwindigkeitsbeschränkung festgesetzt; 2. In § 3 Abs. 2 d wird das Verbot auf den Konsum
von Alkohol und Rauschmitteln erweitert; 3. In § 3 Abs. 4 Satz 16 wird das Betreiben von
Musik- oder Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen generell untersagt; 4. In § 3 Abs. 4 wird der Satz 19
gestrichen. Begründung: Mit der Vorlage M 105 vom 12.05.2017 beantragt der
Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Neufassung der
Grünanlagensatzung. Die Neufassung erscheint in einigen Punkten
ergänzungsbedürftig. Zu 1.: In § 3 Abs. 1 Satz 3 a wird das Befahren von
Grünanlagenwegen grundsätzlich für Fahrzeuge erlaubt, die laut
Straßenverkehrszulassungsverordnung zulassungs- und versicherungsfrei sind.
Dies betrifft vor allem Fahrräder. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es
insbesondere bei stark frequentierten Anlagen zu erheblichen Konflikten
zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern kommt, die die Wege mit hoher
Geschwindigkeit befahren. Aus diesem Grund sollte für Fahrradfahrer eine
Geschwindigkeitsbeschränkung - ggf. für bestimmte Uhrzeiten - festgelegt
werden. Zu 2.: In § 3 Abs. 1 Satz 2 d sollte
das Verbot des Konsums von Tabakwaren auf des Konsum von Alkohol und
Rauschmitteln erweitert werden. ; Zu 3.: In § 3 Abs. 4 Satz 16 wird das Betreiben von
Musik- oder Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen "ohne berechtigten Anlass"
untersagt. Dies bedeutet, dass das Betreiben der genannten Geräte grundsätzlich
zulässig ist, wenn ein "berechtigter Anlass" gegeben ist. Was ein solcher
berechtigter Anlass ist oder wer dies im Einzelfall festlegt, ist der Satzung
nicht zu entnehmen. Da Grünanlagen grundsätzlich dem Erholungsbedürfnis der
Nutzer dienen sollen, sollte das Betreiben von Musik- oder
Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen generell untersagt werden. Zu 4.: In § 3 Abs. 4 Satz 19 wird geregelt, dass es
untersagt ist "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert / im Rahmen von
Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen". Auch diese
Regelung ist zu unbestimmt, da nicht festgelegt ist, was unter einer "größeren
Anzahl" zu verstehen ist. Satz 5 untersagt bereits das Einbringen von "Booten,
Schwimmkörpern oder Ähnlichem" in die Gewässer, d.h. auch das Einbringen von
Modellbooten. Satz 19 ist daher entbehrlich. Antragsteller:
AfD
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.05.2017, M 105
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und Finanzausschuss
Versandpaket: 14.06.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 12.06.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 12. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.06.2017, TO I, TOP
16 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO II, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 13. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.08.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION 13. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 28.08.2017, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION 14. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.08.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION 14. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 14.09.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION 14. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 25.09.2017, TO I, TOP
11 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.09.2017, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
3.
Die
Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
5.
Die
Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 5.
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRAKTION 15. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt.
3.
Die
Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: "d) § 10 Absatz 2
wird wie folgt ergänzt: `Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder
vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf
Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen
Alkohol konsumiert. ́" 6. Der Vorlage OA
170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 360) und
BFF (= Annahme im Rahmen NR 351) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE
und LINKE. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme)
zu
4. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung)
sowie FDP und BFF (= Annahme) zu 5.
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie
FDP (= Annahme ohne Maßgabe) zu 6.
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD
(M 105 = Annahme im Rahmen NR 347, NR 347, NR 351, NR 360 und OA 170 =
Annahme) FRAKTION (M 105 und NR 360 = Annahme, NR 347, NR 351 und OA 170
= Ablehnung) FRANKFURTER (NR 360 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 105, NR
347, NR 351, NR 360, NR 434 und OA 170 = Ablehnung)
15. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 13.11.2017, TO I, TOP
11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt.
3.
Die
Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: d) § 10 Absatz 2 wird
wie folgt ergänzt: "Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder
vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf
Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen
Alkohol konsumiert." 6. Der Vorlage OA
170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 347), LINKE. (= Ablehnung), FDP (=
Annahme im Rahmen NR 360), BFF (= Annahme im Rahmen NR 351) und FRAKTION (=
Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 4. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
zu
5. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (=
Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Maßgabe) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung) zu b) und c) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE.
(= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Annahme ohne Maßgabe)
zu 6.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie
LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung) 16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt.
3.
Die
Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: d) § 10 Absatz 2 wird
wie folgt ergänzt: "Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder
vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf
Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen
Alkohol konsumiert." 6. Der Vorlage OA
170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 347), LINKE. (= Ablehnung), und BFF
(= Annahme im Rahmen NR 351) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Annahme) und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Annahme)
zu 4.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 5.
zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung)
sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) und c) CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme ohne Maßgabe)
zu
6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme) sowie
LINKE. und BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO II, TOP 26 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt.
3.
Die
Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: "d) § 10 Absatz 2
wird wie folgt ergänzt: `Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder
vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf
Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen
Alkohol konsumiert. ́" 6. Der Vorlage OA
170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 347), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 360) sowie BFF (= Annahme im Rahmen
NR 351) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen
AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD
und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 5.
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Maßgabe)
zu 6.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne
Zusatz) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): §
1964, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017