Neufassung der Grünanlagensatzung
Vorlagentyp: NR AfD
Begründung
Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 105 vom 12.05.2017 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- In § 3 Abs. 1 Satz 3 a wird für Fahrräder eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgesetzt;
- In § 3 Abs. 2 d wird das Verbot auf den Konsum von Alkohol und Rauschmitteln erweitert;
- In § 3 Abs. 4 Satz 16 wird das Betreiben von Musik- oder Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen generell untersagt;
- In § 3 Abs. 4 wird der Satz 19 gestrichen. Begründung: Mit der Vorlage M 105 vom 12.05.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Neufassung der Grünanlagensatzung. Die Neufassung erscheint in einigen Punkten ergänzungsbedürftig. Zu 1.: In § 3 Abs. 1 Satz 3 a wird das Befahren von Grünanlagenwegen grundsätzlich für Fahrzeuge erlaubt, die laut Straßenverkehrszulassungsverordnung zulassungs- und versicherungsfrei sind. Dies betrifft vor allem Fahrräder. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es insbesondere bei stark frequentierten Anlagen zu erheblichen Konflikten zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern kommt, die die Wege mit hoher Geschwindigkeit befahren. Aus diesem Grund sollte für Fahrradfahrer eine Geschwindigkeitsbeschränkung - ggf. für bestimmte Uhrzeiten - festgelegt werden. Zu 2.: In § 3 Abs. 1 Satz 2 d sollte das Verbot des Konsums von Tabakwaren auf des Konsum von Alkohol und Rauschmitteln erweitert werden. ; Zu 3.: In § 3 Abs. 4 Satz 16 wird das Betreiben von Musik- oder Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen "ohne berechtigten Anlass" untersagt. Dies bedeutet, dass das Betreiben der genannten Geräte grundsätzlich zulässig ist, wenn ein "berechtigter Anlass" gegeben ist. Was ein solcher berechtigter Anlass ist oder wer dies im Einzelfall festlegt, ist der Satzung nicht zu entnehmen. Da Grünanlagen grundsätzlich dem Erholungsbedürfnis der Nutzer dienen sollen, sollte das Betreiben von Musik- oder Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen generell untersagt werden. Zu 4.: In § 3 Abs. 4 Satz 19 wird geregelt, dass es untersagt ist "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert / im Rahmen von Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen". Auch diese Regelung ist zu unbestimmt, da nicht festgelegt ist, was unter einer "größeren Anzahl" zu verstehen ist. Satz 5 untersagt bereits das Einbringen von "Booten, Schwimmkörpern oder Ähnlichem" in die Gewässer, d.h. auch das Einbringen von Modellbooten. Satz 19 ist daher entbehrlich.
Inhalt
Antrag vom 07.06.2017, NR 347
Betreff: Neufassung der Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 105 vom 12.05.2017 wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- In § 3 Abs. 1 Satz 3 a wird für Fahrräder eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgesetzt;
- In § 3 Abs. 2 d wird das Verbot auf den Konsum von Alkohol und Rauschmitteln erweitert;
- In § 3 Abs. 4 Satz 16 wird das Betreiben von Musik- oder Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen generell untersagt;
- In § 3 Abs. 4 wird der Satz 19 gestrichen. Begründung: Mit der Vorlage M 105 vom 12.05.2017 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zur Neufassung der Grünanlagensatzung. Die Neufassung erscheint in einigen Punkten ergänzungsbedürftig. Zu 1.: In § 3 Abs. 1 Satz 3 a wird das Befahren von Grünanlagenwegen grundsätzlich für Fahrzeuge erlaubt, die laut Straßenverkehrszulassungsverordnung zulassungs- und versicherungsfrei sind. Dies betrifft vor allem Fahrräder. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es insbesondere bei stark frequentierten Anlagen zu erheblichen Konflikten zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern kommt, die die Wege mit hoher Geschwindigkeit befahren. Aus diesem Grund sollte für Fahrradfahrer eine Geschwindigkeitsbeschränkung - ggf. für bestimmte Uhrzeiten - festgelegt werden. Zu 2.: In § 3 Abs. 1 Satz 2 d sollte das Verbot des Konsums von Tabakwaren auf des Konsum von Alkohol und Rauschmitteln erweitert werden. ; Zu 3.: In § 3 Abs. 4 Satz 16 wird das Betreiben von Musik- oder Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen "ohne berechtigten Anlass" untersagt. Dies bedeutet, dass das Betreiben der genannten Geräte grundsätzlich zulässig ist, wenn ein "berechtigter Anlass" gegeben ist. Was ein solcher berechtigter Anlass ist oder wer dies im Einzelfall festlegt, ist der Satzung nicht zu entnehmen. Da Grünanlagen grundsätzlich dem Erholungsbedürfnis der Nutzer dienen sollen, sollte das Betreiben von Musik- oder Tonwiedergabegeräten, Musikdarbietungen generell untersagt werden. Zu 4.: In § 3 Abs. 4 Satz 19 wird geregelt, dass es untersagt ist "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert / im Rahmen von Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen". Auch diese Regelung ist zu unbestimmt, da nicht festgelegt ist, was unter einer "größeren Anzahl" zu verstehen ist. Satz 5 untersagt bereits das Einbringen von "Booten, Schwimmkörpern oder Ähnlichem" in die Gewässer, d.h. auch das Einbringen von Modellbooten. Satz 19 ist daher entbehrlich.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 105 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.06.2017
Beratungsverlauf 13 Sitzungen
Sitzung
12
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 10
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung
12
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP
16
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung
13
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 10
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung
13
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 12
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung
13
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP
13
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung
14
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 3
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung
14
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 11
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung
14
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP
11
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Sitzung
15
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 3
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 105 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 347 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 351 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 360 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 170 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung
15
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 9
1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: "d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: `Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert. ́" 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
Linke FDP Gegen Fdp Spd Und Grüne BFF
Sitzung
15
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP
11
1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: "Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert." 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung
16
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 2
1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: "Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert." 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke Gegen Afd BFF Frankfurter
Sitzung
18
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 26
1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: "d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: `Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert. ́" 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke ÖkoLinX-ARL FDP BFF FRAKTION Frankfurter
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