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Neufassung der Grünanlagensatzung

Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE

Begründung

Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 105 vom 12.05.2017 "Neufassung der Grünanlagensatzung" wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: a) § 3 Absatz 2 wird um einen Punkt e) ergänzt: "Der Konsum von Alkohol ist auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen untersagt." b) § 3, Abs. 4. Nr. 14 lautet wie folgt: "zu gewerblichen Zwecken zu filmen und zu fotografieren. Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne technische Aufbauten, Absperrungen oder Ähnliches sind davon ausgenommen." c) § 3, Absatz 4 Nr. 19 lautet wie folgt: "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert / im Rahmen von Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen. Ausnahmegenehmigungen nach § 5 bleiben möglich. Modellboote mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich nicht erlaubt."

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2017, NR 434 Betreff: Neufassung der Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 105 vom 12.05.2017 "Neufassung der Grünanlagensatzung" wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: a) § 3 Absatz 2 wird um einen Punkt e) ergänzt: "Der Konsum von Alkohol ist auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen untersagt." b) § 3, Abs. 4. Nr. 14 lautet wie folgt: "zu gewerblichen Zwecken zu filmen und zu fotografieren. Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne technische Aufbauten, Absperrungen oder Ähnliches sind davon ausgenommen." c) § 3, Absatz 4 Nr. 19 lautet wie folgt: "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert / im Rahmen von Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen. Ausnahmegenehmigungen nach § 5 bleiben möglich. Modellboote mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich nicht erlaubt." Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 105 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: "d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: `Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert. ́" 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 360) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 351) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Maßgabe) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 105 = Annahme im Rahmen NR 347, NR 347, NR 351, NR 360 und OA 170 = Annahme) FRAKTION (M 105 und NR 360 = Annahme, NR 347, NR 351 und OA 170 = Ablehnung) FRANKFURTER (NR 360 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 105, NR 347, NR 351, NR 360, NR 434 und OA 170 = Ablehnung) 15. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 13.11.2017, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: "Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert." 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 347), LINKE. (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 360), BFF (= Annahme im Rahmen NR 351) und FRAKTION (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 5. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Maßgabe) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) und c) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Annahme ohne Maßgabe) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: "Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert." 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 347), LINKE. (= Ablehnung), und BFF (= Annahme im Rahmen NR 351) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 5. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) und c) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme ohne Maßgabe) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme) sowie LINKE. und BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: "d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: `Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert. ́" 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 347), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 360) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 351) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Maßgabe) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne Zusatz) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1964, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017