Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Neufassung der Grünanlagensatzung

Vorlagentyp: NR CDU SPD GRÜNE

Begründung

Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 105 vom 12.05.2017 "Neufassung der Grünanlagensatzung" wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: a) § 3 Absatz 2 wird um einen Punkt e) ergänzt: "Der Konsum von Alkohol ist auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen untersagt." b) § 3, Abs. 4. Nr. 14 lautet wie folgt: "zu gewerblichen Zwecken zu filmen und zu fotografieren. Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne technische Aufbauten, Absperrungen oder Ähnliches sind davon ausgenommen." c) § 3, Absatz 4 Nr. 19 lautet wie folgt: "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert / im Rahmen von Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen. Ausnahmegenehmigungen nach § 5 bleiben möglich. Modellboote mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich nicht erlaubt."

Inhalt

Antrag vom 02.11.2017, NR 434

Betreff: Neufassung der Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 105 vom 12.05.2017 "Neufassung der Grünanlagensatzung" wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: a) § 3 Absatz 2 wird um einen Punkt e) ergänzt: "Der Konsum von Alkohol ist auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen untersagt." b) § 3, Abs. 4. Nr. 14 lautet wie folgt: "zu gewerblichen Zwecken zu filmen und zu fotografieren. Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne technische Aufbauten, Absperrungen oder Ähnliches sind davon ausgenommen." c) § 3, Absatz 4 Nr. 19 lautet wie folgt: "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert / im Rahmen von Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen. Ausnahmegenehmigungen nach § 5 bleiben möglich. Modellboote mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich nicht erlaubt."Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 105 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 15
Ausschusses für Umwelt und Sport
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: "d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: `Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert. ́" 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
Linke FDP Gegen Fdp Spd Und Grüne BFF
Sitzung 15
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: "Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert." 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 16
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 2
Angenommen
1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: "Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert." 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke Gegen Afd BFF Frankfurter
Sitzung 18
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 26
Angenommen
1. Der Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: "d) § 10 Absatz 2 wird wie folgt ergänzt: `Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen Alkohol konsumiert. ́" 6. Der Vorlage OA 170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke ÖkoLinX-ARL FDP BFF FRAKTION Frankfurter

Reden im Parlament

Reden werden geladen...