Neufassung der Grünanlagensatzung
Begründung
Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 105 vom 12.05.2017 "Neufassung der Grünanlagensatzung" wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: a) § 3 Absatz 2 wird um einen Punkt e) ergänzt: "Der Konsum von Alkohol ist auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen untersagt." b) § 3, Abs. 4. Nr. 14 lautet wie folgt: "zu gewerblichen Zwecken zu filmen und zu fotografieren. Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne technische Aufbauten, Absperrungen oder Ähnliches sind davon ausgenommen." c) § 3, Absatz 4 Nr. 19 lautet wie folgt: "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert / im Rahmen von Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen. Ausnahmegenehmigungen nach § 5 bleiben möglich. Modellboote mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich nicht erlaubt."
Inhalt
Antrag vom 02.11.2017, NR 434
Betreff: Neufassung der Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 105 vom 12.05.2017 "Neufassung der Grünanlagensatzung" wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: a) § 3 Absatz 2 wird um einen Punkt e) ergänzt: "Der Konsum von Alkohol ist auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen untersagt." b) § 3, Abs. 4. Nr. 14 lautet wie folgt: "zu gewerblichen Zwecken zu filmen und zu fotografieren. Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne technische Aufbauten, Absperrungen oder Ähnliches sind davon ausgenommen." c) § 3, Absatz 4 Nr. 19 lautet wie folgt: "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert / im Rahmen von Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen. Ausnahmegenehmigungen nach § 5 bleiben möglich. Modellboote mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich nicht erlaubt."Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 105 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
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