Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 105 vom 12.05.2017 "Neufassung der Grünanlagensatzung" wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: a) § 3 Absatz 2 wird um einen Punkt e) ergänzt: "Der Konsum von Alkohol ist auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen untersagt." b) § 3, Abs. 4. Nr. 14 lautet wie folgt: "zu gewerblichen Zwecken zu filmen und zu fotografieren. Gewerbliche Fotoaufnahmen ohne technische Aufbauten, Absperrungen oder Ähnliches sind davon ausgenommen." c) § 3, Absatz 4 Nr. 19 lautet wie folgt: "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert / im Rahmen von Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen. Ausnahmegenehmigungen nach § 5 bleiben möglich. Modellboote mit Verbrennungsmotor sind grundsätzlich nicht erlaubt."
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.11.2017, NR 434 Betreff: Neufassung der
Grünanlagensatzung Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: Der M 105 vom 12.05.2017 "Neufassung
der Grünanlagensatzung" wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: a) § 3 Absatz 2 wird um einen Punkt e) ergänzt: "Der
Konsum von Alkohol ist auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und
Sporteinrichtungen untersagt." b) § 3, Abs. 4. Nr. 14 lautet wie folgt: "zu
gewerblichen Zwecken zu filmen und zu fotografieren. Gewerbliche Fotoaufnahmen
ohne technische Aufbauten, Absperrungen oder Ähnliches sind davon
ausgenommen." c) § 3, Absatz
4 Nr. 19 lautet wie folgt: "Modellboote in größerer Anzahl oder organisiert /
im Rahmen von Veranstaltungen o.Ä. in Gewässer der Grünanlagen einzubringen.
Ausnahmegenehmigungen nach § 5 bleiben möglich. Modellboote mit
Verbrennungsmotor sind grundsätzlich nicht erlaubt." Antragsteller:
CDU
SPD
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 12.05.2017, M 105
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 08.11.2017 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 02.11.2017, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt.
3.
Die
Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: "d) § 10 Absatz 2
wird wie folgt ergänzt: `Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder
vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf
Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen
Alkohol konsumiert. ́" 6. Der Vorlage OA
170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 360) und
BFF (= Annahme im Rahmen NR 351) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE
und LINKE. gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Annahme)
zu
4. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Ablehnung)
sowie FDP und BFF (= Annahme) zu 5.
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie
FDP (= Annahme ohne Maßgabe) zu 6.
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FDP und BFF (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD
(M 105 = Annahme im Rahmen NR 347, NR 347, NR 351, NR 360 und OA 170 =
Annahme) FRAKTION (M 105 und NR 360 = Annahme, NR 347, NR 351 und OA 170
= Ablehnung) FRANKFURTER (NR 360 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 105, NR
347, NR 351, NR 360, NR 434 und OA 170 = Ablehnung)
15. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 13.11.2017, TO I, TOP
11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt.
3.
Die
Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: d) § 10 Absatz 2 wird
wie folgt ergänzt: "Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder
vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf
Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen
Alkohol konsumiert." 6. Der Vorlage OA
170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 347), LINKE. (= Ablehnung), FDP (=
Annahme im Rahmen NR 360), BFF (= Annahme im Rahmen NR 351) und FRAKTION (=
Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. FDP und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung)
zu 4. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)
zu
5. zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (=
Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Maßgabe) und BFF (= Prüfung und
Berichterstattung) zu b) und c) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE.
(= Ablehnung) sowie FDP und BFF (= Annahme ohne Maßgabe)
zu 6.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie
LINKE., BFF und FRAKTION (= Ablehnung) 16. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt.
3.
Die
Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: d) § 10 Absatz 2 wird
wie folgt ergänzt: "Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder
vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf
Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen
Alkohol konsumiert." 6. Der Vorlage OA
170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 347), LINKE. (= Ablehnung), und BFF
(= Annahme im Rahmen NR 351) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Annahme) und BFF (=
Prüfung und Berichterstattung) zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Annahme)
zu 4.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRANKFURTER
(= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) zu 5.
zu a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung)
sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) und c) CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF (= Annahme ohne Maßgabe)
zu
6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme) sowie
LINKE. und BFF (= Ablehnung) 18. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.11.2017, TO II, TOP 26 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 105 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
2.
Die Vorlage NR 347 wird abgelehnt.
3.
Die
Vorlage NR 351 wird abgelehnt. 4.
Die
Vorlage NR 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung
überwiesen. 5. Der Vorlage NR 434 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass folgender Absatz ergänzt wird: "d) § 10 Absatz 2
wird wie folgt ergänzt: `Ordnungswidrig handelt, wer fahrlässig oder
vorsätzlich entgegen § 3 Absatz 2 Buchstabe e) auf
Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen
Alkohol konsumiert. ́" 6. Der Vorlage OA
170 wird im Rahmen der Vorlage NR 434 mit Maßgabe zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und
GRÜNE gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 347), LINKE. und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung), FDP (= Annahme im Rahmen NR 360) sowie BFF (= Annahme im Rahmen
NR 351) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen
AfD (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD
und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
zu 4.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 5.
CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., BFF und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme ohne Maßgabe)
zu 6.
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme ohne
Zusatz) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): §
1964, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017