Zusätzliche Informationen in den Haushaltsentwurf aufnehmen
Begründung
Haushaltsentwurf aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, beginnend mit dem Haushaltsplanentwurf 2015/2016 zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf der Stadtverordnetenversammlung folgende Informationen zusätzlich in elektronischer Form als Tabellenkalkulationsdatei zur Verfügung zu stellen: 1. im Ergebnishaushalt für die jeweils vorausgegangenen fünf Jahre und das betreffende neue Haushaltjahr bei Erträgen und Aufwendungen die Soll- und Ist-Zahlen und die nach Maßgabe der genehmigten Jahresabschlüsse angepassten Haushaltsüberträge, und zwar heruntergebrochen auf die Produktgruppen, Produktbereiche und Kontengruppen. 2. im Finanzhaushalt für jede im Haushalt aufgeführte Produktgruppe und Maßnahme eine Übersicht mit Gesamtkosten und den jeweils aktualisierten Einzelansätzen der Ein- und Auszahlungen für den gesamten Finanzplanungszeitraum. 3. über die Organisationspläne und die geplanten Stellenplanänderungen hinaus den vollständigen, nach Organisationseinheiten aufgegliederten Stellenplan.
Inhalt
Antrag vom 21.05.2014, NR 909
Betreff: Zusätzliche Informationen in den Haushaltsentwurf aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, beginnend mit dem Haushaltsplanentwurf 2015/2016 zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf der Stadtverordnetenversammlung folgende Informationen zusätzlich in elektronischer Form als Tabellenkalkulationsdatei zur Verfügung zu stellen:
- im Ergebnishaushalt für die jeweils vorausgegangenen fünf Jahre und das betreffende neue Haushaltjahr bei Erträgen und Aufwendungen die Soll- und Ist-Zahlen und die nach Maßgabe der genehmigten Jahresabschlüsse angepassten Haushaltsüberträge, und zwar heruntergebrochen auf die Produktgruppen, Produktbereiche und Kontengruppen.
- im Finanzhaushalt für jede im Haushalt aufgeführte Produktgruppe und Maßnahme eine Übersicht mit Gesamtkosten und den jeweils aktualisierten Einzelansätzen der Ein- und Auszahlungen für den gesamten Finanzplanungszeitraum.
- über die Organisationspläne und die geplanten Stellenplanänderungen hinaus den vollständigen, nach Organisationseinheiten aufgegliederten Stellenplan.
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