Stellenplan 2024/2025
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Stellenplanvorlage 2024 wird unter Berücksichtigung der für das Haushaltsjahr 2024 und 2025 festgelegten Bewirtschaftungsvorschriften mit Wirkung zum 01.01.2024 zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die in der Stellenplanvorlage enthaltenen Stellenplanveränderungen folgende Auswirkungen für die Gemeindeverwaltung nach sich ziehen: 435 Neuschaffungen, 305,40 Höherbewertungen, davon 2 Beamt:innenplanstellen bei den Sondervermögen, 17 Abwertungen, 21 Sonstiges (Umbenennungen), 130,14 Streichungen kw-Vermerke, davon 2,5 Beamt:innenplanstellen bei den Sondervermögen, 6 Anbringungen ku-Vermerke, 5,50 Streichungen ku-Vermerke.
Begründung
A. Allgemeines
Zum Stellenplan 2024 hatten die Ämter und Betriebe über ihre Dezernate einen Bedarf von 1.053,17 zusätzlichen Stellen angemeldet (zum Stellenplan 2025 weitere 281,26 Stellen). Da der Stellenplan 2024/2025 keine Stellenneuschaffungen in den Dezernaten ausweist, können eine Vielzahl von Ämtern und Betrieben in den kommenden Haushaltsjahren die ihnen übertragenen Aufgaben nicht wie vorgesehen wahrnehmen. Um bezogen auf neue und geänderte Aufgaben handlungsfähig zu sein, ist es erforderlich, vorübergehend bis zum Inkrafttreten des Haushaltsplans 2026, die Stellenreserve von derzeit 165 Stellen auf 600 Stellen aufzustocken. Die Bereitstellung der Stellen erfolgt durch Beschluss des Magistrats nach Vorlage eines Beschlussentwurfs des Personaldezernenten. Ab dem Haushaltsplan 2026 soll die Stellenreserve 300 Stellen umfassen. Über diese Anzahl hinausgehende aus der Stellenreserve bereitgestellte Stellen sind folglich mit dem Haushalt 2026 in die Stellenreserve zurückzuführen und zu streichen. Mit der Bereitstellung von Stellen aus der Stellenreserve ist nicht zwingend und in jedem Einzelfall eine Ablösung durch Stellenneuschaffungen in den Folgejahren verbunden. Vielmehr ist eine aufgabenkritische Betrachtung - vorwiegend in dezentraler Verantwortung - erforderlich. Über die Inanspruchnahme der Stellenreserve wird im Rahmen des Berichtes zur Ausführung des Stellenplans und zur Entwicklung des Personalbestandes (E 3) in regelmäßigen Abständen, zuletzt zum Stand: 31.08.2023 (B 444 v. 24.11.2023) berichtet.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Da Stellenneuschaffungen in der von den Dezernaten und Ämtern vorgelegten Anzahl weder realisierbar noch finanzierbar sind, wurde die Aufstockung der Stellenreserve um 435 Stellenneuschaffungen auf 600 Stellen vorgesehen.
D. Klimaschutz
Sollten alle 435 zusätzlich in der Stellenreserve enthaltenen Stellen in Anspruch genommen werden, so wären hierfür rund 32,63 Mio. € (Annahme: 75.000 € je Stelle p. a.) erforderlich. Davon ausgehend, dass der Doppelhaushalt 2024/2025 erst im 4. Quartal 2024 Rechtskraft erlangt und die betreffenden Stellen erst zur Jahresmitte 2025 besetzt werden können, fallen voraussichtlich Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 15 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von rund 32,63 Mio. € an. Mit der Streichung der kw-Vermerke geht keine Erhöhung der Personalaufwendungen einher. Die Finanzierung der aufwandsauslösenden Stellenplanveränderungen ist von den Dezernent:innen im Rahmen der jeweiligen Personalbudgets sicher zu stellen. Die geltenden Bewirtschaftungsvorschriften sind zu beachten.